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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#7
Dass du dich von Empathie leiten gelassen hast, hat dir diese Situation eingebrockt. Eine Trennung ist das Ende der Nähe, der oder die Ex tritt zurück ins Milliardenheer der gesichtslosen, fernen Menschen dieses Planeten. Gewiss kann man mit so jemand Verträge machen, aber auf Grundlage der Realität. Nicht unter Einpreisung von Hoffnungen, Wünschen, Vorstellungen.

Für dich ist das eine akademische Rückschau, denn alles Wichtige ist schon lange gelaufen. Der Vertrag liegt unterschrieben in einem Ordner, die Ex hat ihre Ziele konsequent verfolgt und durchgesetzt, auf deine Mitwirkung bei irgendwas kommt es nicht mehr an. Guck dir § 239 FamFG genau an, wenn du da Chancen siehst, dann klage. Wenn nicht, begrabe die Ex und deine Verluste, setz einen Grabstein drauf und verlasse den Friedhof, ohne zurückzukehren. Gestalte, was du gestalten kannst, das ist dein eigenes Leben. Wenn du mutig bist und flexibel, verlasse auch das Spielfeld, in dem für die Vaterfigur der zahlende Loser vorgesehen ist. Wenn du vom Männermagazin kommst, weisst du längst, welche Wege es da gibt.
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RE: Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an - von p__ - 31-01-2017, 22:39

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