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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#6
Zu 1.: Ja.
Zu 2.: Das war 20 Monate, vor Unterzeichnung der Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.

Der Weg dahin, war ein einziger Krampf. Trotz und mit anwaltlicher Unterstützung, auf beiden Seiten.
Es ist, wie es ist, eine verfahrene Situation, die ich nicht mehr mittragen möchte.

Sie will natürlich, das es so bleibt, wie es ist und verweist hämisch,  auf meine Unterschrift. 
Die Hähme, versuche ich zu ignorieren, spüre sie jedoch emphatisch, als Mensch.

@p__, vielen Dank. Auch magst Du vielleicht, in den anderen Dingen, Recht haben. Danke für die Hinweise zur Selbstreflektion meinerseits. Ich werde auch dies berücksichtigen.
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RE: Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an - von knochenkarl - 31-01-2017, 20:00

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