24-01-2017, 12:52
Danke Euch allen für die guten Hinweise und die Diskussion hier. Ich setze auch darauf, dass die Hürde nach D zu kommen für meine Ex-Freundin sehr hoch ist, und sie lieber in der Ukraine bleiben will. Deshalb noch mal folgende Fragen:
1. Kennt sich jemand aus mit dem Unterhaltsrecht in der Ukraine für den Fall, dass Sie dort irgendwann klagt. Also wie berechnet sich der Unterhalt fürs Kind und gibt es dort auch so etwas wie das Betreuungsgeld?
2. Nach deutschem Recht: gibt es eine rückwirkende Pflicht zu zahlen? Werden dann ggf. freiwillige Zahlungen angerechnet? (unabhängig von der Fragestellung, ob eine freiwillige Zahlung sinnvoll ist oder nicht...)
1. Kennt sich jemand aus mit dem Unterhaltsrecht in der Ukraine für den Fall, dass Sie dort irgendwann klagt. Also wie berechnet sich der Unterhalt fürs Kind und gibt es dort auch so etwas wie das Betreuungsgeld?
2. Nach deutschem Recht: gibt es eine rückwirkende Pflicht zu zahlen? Werden dann ggf. freiwillige Zahlungen angerechnet? (unabhängig von der Fragestellung, ob eine freiwillige Zahlung sinnvoll ist oder nicht...)