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zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ?
#2
Wenn Du drin wohnst und das Objekt klein ist, ist es geschütztes Vermögen, muss nicht für Lebensunterhalt u.ä. verwertet werden. Aber dann lebst Du nicht in D.

Wenn Du nicht darin wohnst sondern in D, ist es verfügbares Vermögen. Bis zum Verkauf gibt es allenfalls überbrückungsweise Hilfe auf Darlehensbasis. Ob der Verkauf durchgesetzt werden kann, steht in den Sternen. Wenn Du es vererbst, kann die Hilfe bis zu den letzten 10 Jahren aus dem Nachlass von den Erben zurückgefordert werden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? - von karlma - 16-01-2017, 10:59
RE: zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? - von Mercedes_AMG - 17-01-2017, 00:13

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