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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#23
Ich verstehe persönlich nicht, was der Hintergrund Deiner Frage ist. Du willst doch ohnehin nichts zahlen obwohl du es rechnerisch könntest.
Über das "wie" würde ich mir mehr Gedanken machen als über mögliche Folgen. Schau das Ganze doch mal aus einer anderen Perspektive an.
Wer Unterhalt prellt, der prellt auch ganz selbstverständlich Sozialversicherungen, das Finanzamt usw.....
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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