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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#18
@Petrus
Wie soll denn unsere "Industrie" der Haftbefehl in nicht EU Ausland durchsetzen? (Auslieferungsabkommen gib es nicht)
Und noch: Ist irgenwo definiert was Lebensbedarf bedeuten. Die Madame bekommt ihre Rente von 600 EU und hat Immobilie die sie selber nutzt.

Soll sie nicht ihre Immobilie zuerst vermieten um einkommen zu generieren und selber in kleinere Wohnung ziehen?

Ich weiss nicht, wie Straffrichter es sehen wird, ob sie leistungsfähig oder leistungsfähig ist, allerdings vom Familienrichterin wurde ihr NUR 450 EU fiktiv eingerechnet, aber laut gerichtlichen Gutachten kann sie 20 std /Wo arbeiten. Daher hab ich kein Bock überhaupt mich mit Fam. Recht in DE rumzuschlagen, wenn dann schon Strafrecht Smile
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 08-01-2017, 20:22
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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