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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#17
(08-01-2017, 16:22)Petrus schrieb: Wenn es zB. Gründe dafür gibt, dass die Unterhaltsempfängerin nicht Leistungsfähig ist und damit ihr Lebensbedarf vom Unterhalt abhängig ist, ist eine Verurteilung möglich.
Du willst mir also sagen, dass eine Unterhaltsempfängerin kein H4 bekommt, wenn eine Verurteilung
des möglichen Unterhaltsleister möglich wäre? Woher bekommt dann die "Unterhaltsempfängerin" ihr Geld,
wenn der Schuft im Knast sitzt?

Wenn dem so wäre, wären unsere Strassen weitmehr von ObdachlosInnen bewohnt!
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von blue - 08-01-2017, 20:07
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
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RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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