06-01-2017, 19:30
Nein, wegen EU, BU, AU oder dergleichen wir nicht nach §170 StGB verurteilt.
Denn:
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Lebensbedarf einer erwachsenen Person, also kein Kind, ist durch H4 gesichert.
Denn:
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Lebensbedarf einer erwachsenen Person, also kein Kind, ist durch H4 gesichert.