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Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung...
#7
(09-02-2017, 15:52)Antragsgegner schrieb: KU steuererleichternd zu stellen wäre unfair gegenüber allen intakten Familien.

Fair wäre, wenn der KU-Pflichtige automatisch den vollen Kinderfreibetrag bekommt.

In intakten Familien wird ja Unterhalt geleistet, unbar- als Betreuungsunterhalt. Dafür bekommen die auch den Kinderfreibetrag.
Interessanterweise ist es in intakten Familien offenbar völlig wurscht, wie hoch der Bedarf des Kindes ist - da geht es dann mal tatsächlich nach §1610 BGB, wonach sich der Bedarf eines Kindes nach den Lebensumständen richtet. Nur bei Trennungseltern bemißt sich die Höhe des Unterhaltsbetrags nicht nach der Lebensstellung des Kindes, sondern nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Der § 170 StGB und die Praxis - von Mahatu - 09-02-2017, 10:40
RE: Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung... - von Austriake - 10-02-2017, 09:27

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