Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung...
#1
Viel Aufregung gab's über's Jahr. Bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts, trotz aller Bedenken durchgeprügelt, bis hin zum frommen Wunsch unserer Schwesig, die ihrer Haarpracht alle Ehre machte, und den unterhaltsverpflichteten Vätern gerne noch den Führerschein abgenommen hätte.


Das Problem erkannte dann auch eine SPD-Greisin, namens Frau Lore Maria Peschel-Gutzeit, die gerne den § 170 StGB verschärft sähe, denn da die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB streng und genau definiert sind, sind Verurteilungen entsprechend selten und dementsprechend kann man auch nur wenige Führerscheine einziehen. Und das geht ja nun gar nicht...

Wohingegen es natürlich nach wie vor einige Amtsrichterlein gibt, die sich nicht an die Voraussetzungen einer Verurteilung halten und ganz eigene Vorstellungen vom Strafrecht haben, aber das ist eine andere Geschichte...

So möchte sie also gerne die "wirtschaftliche Situation" vieler Kinder verbessern und den § 170 reformiert sehen. Natürlich wirft sie prompt einiges durcheinander, wenn sie meint, "das Kind müsse gefährdet sein", denn tatsächlich muss ja der "Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten" gefährdet sein.

Aber was soll das Erbsenzählen und warum auch sollten wir es genau nehmen? Denn wer als Gesinnungsguru durch die Lande zieht und die Moralkeule schwingt, braucht sich nicht mit Fachspezifischem auseinandersetzen.

Aber man lese selbst und möge sich bald nicht mehr wundern, wenn Wutbürgertum über Gutmenschelei die Oberhand behalten wird:

https://www.familienrecht.de/kanzleitipp...ht-2017/#7
Zitieren
#2
(19-12-2016, 21:18)Nappo schrieb: ... kann man auch nur wenige Führerscheine einziehen. Und das geht ja nun gar nicht... So möchte sie also gerne die "wirtschaftliche Situation" vieler Kinder verbessern ...

Im Prinzip gibt es da zwei Hebel:

1) Verschaerfung der sog. "Auslandsfaelle", d.h. konsequenter Passenzug/Passversagung, internationale Haftbefehle statt lauwarme Aufenthaltsermittlungen. In Auslandsfaellen sollte die Staatsanwaltschaft zudem Verfahren niemals vorlaeufig einstellen, sondern wegen Fluchtgefahr/sich Entziehen internationale Haftbefehle ausstellen sowie mittels internationaler Polizeikooperationen hammerhart ermitteln.

2) Erhoehung der Anreize, etwas "fuer die Kinder" zu bezahlen, d.h. Besserstellung der Unterhaltverpflichteten im Steuerrecht, erhoehte Anreize, mehr zu verdienen statt alles wegzupfaenden.
Zitieren
#3
(09-02-2017, 10:40)Mahatu schrieb: Im Prinzip gibt es da zwei Hebel:

1) Verschaerfung der sog. "Auslandsfaelle", d.h. konsequenter Passenzug/Passversagung, internationale Haftbefehle statt lauwarme Aufenthaltsermittlungen. In Auslandsfaellen sollte die Staatsanwaltschaft zudem Verfahren niemals vorlaeufig einstellen, sondern wegen Fluchtgefahr/sich Entziehen internationale Haftbefehle ausstellen sowie mittels internationaler Polizeikooperationen hammerhart ermitteln.

2) Erhoehung der Anreize, etwas "fuer die Kinder" zu bezahlen, d.h. Besserstellung der Unterhaltverpflichteten im Steuerrecht, erhoehte Anreize, mehr zu verdienen statt alles wegzupfaenden.

Auch dies wäre nur ein Flickschustern an den Folgen, anstelle der Behebung der Ursachen.

So lange die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle fast zwangsläufig dazu führt, dass die Unterhaltsverpflichteten zu Mangelfällen werden und in den finanziellen Ruin getrieben werden, so lange wird es Straftäter nach §170 StGB geben. Die man zwar einsperren kann, aber ohne Wirkung auf das Delikt. Wer in einer Zelle sitzt, kann kaum die Unterhaltssätze der DDT erwirtschaften - wie denn auch. Wenn es draussen nicht geht, geht es im Knast auch nicht.

Solche Forderungen (nach Verschärfung des §170 StGB) entspringen der allgemeinen Missachtung von Männern in dieser Gesellschaft. Wenn man sich mal anschaut, wie viele unterhaltspflichtige Frauen den Unterhalt nicht zahlen (96%), und man diese konsequenterweise anklagen und einsperren würde nach §170StGB - warum geschieht das nicht? Weil nur Männer von Staatsanwälten verfolgt werden, Frauen aber nicht. Deshalb kann ManuMumu oder irgendeine andere Politikerin fordern was sie will, so lange es nur den Männern schadet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#4
Einen Unterhaltspflichtigen in der Steuer besser zu stellen, wird aber schwer. Wie will man das fair realisieren?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#5
(09-02-2017, 15:12)Antragsgegner schrieb: Einen Unterhaltspflichtigen in der Steuer besser zu stellen, wird aber schwer. Wie will man das fair realisieren?

Der Unterhaltspflichtige macht Unterhaltsleistungen steuerlich geltend, bekommt dafür einen Steuernachlass und muss im Gegenzug dafür dann die Einkommenssteuer des Unterhaltsempfängers tragen - siehe Anlage U der Einkommenssteuererklärung.

Ansonsten wird Kindesunterhalt ja als Konsumausgabe betrachtet......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#6
Das geht aktuell aber nicht bei KU.
Bei TU und EU hab ich es durch gerechnet und es wäre letztendlich teurer geworden.

KU steuererleichternd zu stellen wäre unfair gegenüber allen intakten Familien.

Fair wäre, wenn der KU-Pflichtige automatisch den vollen Kinderfreibetrag bekommt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#7
(09-02-2017, 15:52)Antragsgegner schrieb: KU steuererleichternd zu stellen wäre unfair gegenüber allen intakten Familien.

Fair wäre, wenn der KU-Pflichtige automatisch den vollen Kinderfreibetrag bekommt.

In intakten Familien wird ja Unterhalt geleistet, unbar- als Betreuungsunterhalt. Dafür bekommen die auch den Kinderfreibetrag.
Interessanterweise ist es in intakten Familien offenbar völlig wurscht, wie hoch der Bedarf des Kindes ist - da geht es dann mal tatsächlich nach §1610 BGB, wonach sich der Bedarf eines Kindes nach den Lebensumständen richtet. Nur bei Trennungseltern bemißt sich die Höhe des Unterhaltsbetrags nicht nach der Lebensstellung des Kindes, sondern nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#8
Interessant wäre mal folgende Frage: Inwiefern haben all die Reformen seit Bismarck in Deutschland zu einem glücklicheren Familienleben beigetragen?
Zitieren
#9
(10-02-2017, 09:42)Pfanne schrieb: Interessant wäre mal folgende Frage: Inwiefern haben all die Reformen seit Bismarck in Deutschland zu einem glücklicheren Familienleben beigetragen?

Die ist längst beantwortet. Je mehr Geld der Staat aufwendet für die Förderung von Familien, Kindern, Frauen - umso höher wurde und wird die Scheidungsquote.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste