13-07-2017, 22:25
(13-07-2017, 21:57)fragender schrieb: es geht ja nun in dem Termin um die beweise... oder sehe ich da was falsch?
In dem Termin kann jede Seite noch mal vortragen. Die Unterhaltsberechtigen, um den Status Quo zu verteidigen und du, um deinen
Antrag durchzubringen. Das wird normalerweise dann gemacht, wenn der Richter sich anhand der Unterlagen noch kein eigenes Bild machen kann. Sonst könnte er auch am Schreibtisch entscheiden. Im Familienrecht kann eine mündliche Verhandlung auf Antrag auch erzwungen werden (§ 54 FamFG).
Die Mandatsniederlegung deines Anwalts ändert nichts daran, das er weiterhin dein Prozessbevollmächtiger ist. Und zwar so lange, bis das Gericht die Beiordnung aufgehoben hat. Jedenfalls dann, wenn du für ihn VKH bekommen hast.
Zitat:Der RA muss die Aufhebung der Beiordnung beantragen und die Entscheidung des Gerichts abwarten, bevor er dass Mandat niederlegen kann, vgl. Zöller, 23.A., § 121 Rdn. 33 m.w.N..
Das kann man insoweit auch mit der "Bestellung" des Pflichtverteidigers in Strafsachen vergleichen.
Beantrage doch erst mal die Terminsverschiebung und dann siehst du weiter.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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