13-12-2016, 14:16
(13-12-2016, 13:57)Pistachio 00 schrieb: ...
Was heisst eigentlich dieser Satz im o. a. Artikel?
Zitat:Die Unterhaltsvorschussstellen haben seit Kurzem die Möglichkeit, am elektronischen Kontoabrufverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern teilzunehmen, ....Was genau wird da erfasst ?
Ganz einfach:
Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl. 2003 I Seite 2931) haben Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden seit dem 1. April 2005 die Möglichkeit, Bestandsdaten zu Konto- und Depotverbindungen bei den Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufen
Somit kann nun auch so ein Schlamperladen wie das JA sich auf Knopfdruck ein auszug holen, wo und welche Konten "DER SCHULDIGE" sorry, das Schuldner Geld hat. Wenn Du also ein paar Aktien nicht bei der berechnung angibst, dann machst Du dich vermutlich gleich mal Strafbar, aufgrund von Unterschlagung oder unwahrer Auskunft.