20-07-2016, 09:35
Die "WELT" schreibt mal so, mal so und schaut, wie die Reaktionen sind. Das Zitat gefällt mir. Bringt die Sache genau auf den Punkt.
Im Finanzrecht gibt es den Begriff des "Auswahlverschuldens".
Diese Begrifflichkeit gehört auch ins Unterhaltsrecht. Dann kann sich eine Ex nicht darauf berufen, von einem 1800-netto Mann, 900 Euronen Unterhalt zu wollen, die er vorher auch nicht hatte.
Im Finanzrecht gibt es den Begriff des "Auswahlverschuldens".
Diese Begrifflichkeit gehört auch ins Unterhaltsrecht. Dann kann sich eine Ex nicht darauf berufen, von einem 1800-netto Mann, 900 Euronen Unterhalt zu wollen, die er vorher auch nicht hatte.