21-04-2016, 09:46
(21-04-2016, 09:16)p__ schrieb: 1. Du kannst jederzeit deine gerichtlichen Anträge präzisieren.Der Antrag war kurz und präzise gehalten.
(21-04-2016, 09:16)p__ schrieb: 2. Für eine Sorgerechtssache ist kein Anwalt nötig. Es ist aber sowieso keine.Mir ist das auch klar. Doch obwohl ich im Antrag definitiv ANTRAG AUF AUSKUNFT
geschrieben hatte und in einem zweiten Brief das Gericht darauf hingewiesen habe, dass es sich NICHT um die Elterliche Sorge handelt, da ich kein Sorgerecht mehr habe, haben die dennoch einen Verfahrensbeistand geordert.
Die ignorieren einfach das mir der Fehler aufgefallen ist. Mir kommt es so vor, als ob die Rechtspfleger mir einfach eine Reinwürgen wollen, da ich mir erdreiste das hohe Gericht mit einem Antrag, berufen auf das Gesetz (in dem Fall §1686), ihm Arbeit zu machen.
Sorry, wenn ich mich blöd anstelle aber, da ich Laie bin und die KM geschafft hat mich in die Insolvenz zu treiben bin ich gebrandmarkt und habe keinen Bock auf weitere Kosten, die gar nicht notwendig gewesen wären.
Ich hatte dem Gericht in der ersten Schrift auch ein Urteil genannt, welches klar darstellt, dass ein Zahlvater das Anrecht auf Auskunft hat, selbst wenn sich die Kinder gegen diese wehren.
Da erkenne ich wieder eine gewisse Willkür, die wohl je nach dem täglichen empfinden neu gestrickt wird