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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#50
Wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wird, musst du kommen, andernfalls wird es noch teurer, § 141 ZPO, das steht auch in der Ladung.

Die Anzeige wegen versuchter Körperverletzung kannst du vergessen, wird eingestellt. Der ganze Schwachsinn bewirkt nichts mehr, die Ex hätte auch ohne ihre Falschbeschuldigungen gewonnen. Ganz offensichtlich sucht sie nach faulen Tricks in entsprechenden Ratgebern und bei ihren Landsleuten.

Ist ein Verfahrensbeistand bestellt, muss er bezahlt werden, ob du hingehst oder nicht. Wenn du ohnehin vor hast, nicht zu kooperieren, dann schreibe ihr. Lass ein bisschen Dampf ab, ist eh alles egal. Schreibe, dass du ihr zum leichtverdienten Geld gratulierst, dass du dich an dieser verlogenen Farce nicht beteiligen wirst weil das Ergebnis wie immer schon lange pro Mutti feststeht, schreibe dass du nun auch mit Anzeigen aus Falschbeschuldigungen terrorisiert wirst.

Zur Verhandlung gehst du hin und versaust den Beteiligten den Tag, mehr ist nicht drin. Bestehe auf einem Beschluss. Wenn sie dir das ABR entziehen, sollen sie das nur schön schriftlich machen.
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