(05-11-2015, 12:20)Stronzus schrieb: also die Immobilie ist fast bezahlt.Also Kreditklumpenrisiko. Das Problem der doppelten Verpfändung der Leistungfähigkeit für KU und irgendeine Bank.
Und das "fast" ist sicher auch ein sehr unterschiedlich gefasster Begriff. Könnte man besser verstehen, wenn du noch definierst, wie "fast nah" du an der erahnten Zahlungsunfähigkeit stehst.
Ob das rechtfertigt Werte im womöglich sechsstelligen Bereich gegenleistungslos wegen eines "fast nahenden" Risikos von ein paar Tausend zu übertragen.........
Obwohl. Vielleicht würde ich ja deine Immo nehmen und dir dafür das KU-Ausfallwagnis absichern? Schick mir qualifizierte Eckdaten.
Vor ein paar Jahren konnte man gut den KU durch die Beschaffung eines Anspruchstitels gegen den Staat nach EEG (eine Solaranlage aufm Dach) hedgen - der Verhältnis von kWp/m2 zu Mindestunterhalt ist einfacher Dreisatz. Aktuelle Situation müsstest du selbst recherchieren.
(05-11-2015, 12:20)Stronzus schrieb: Es muss doch einen Weg geben die Immobilie zu übertragen oder zu verkaufen, ohne das im Falle einer möglichen späteren Zahlungsunfähigkeit beim KU das Ding gepfändet wird.Garantiert: Eine Immobilie, die du verkauft hast, wird dir nicht mehr weggepfändet. Ein Verkauf zu marktgerechten Bedingungen /Drittvergleich) ist immer möglich und wird kaum anzufechten sein. Auch ein KU-Schuldner darf am Wirtschaftsverkehr teilnehmen und z.B. Haus verkaufen, dafür Betriebsvermögen anschaffen, in Aktien oder Dollar tauschen oder was auch immer. Sogar in Bildung investieren.... Er darf es nur nicht verschleudern, verschenken, übertragen. Wirtschaftliche Irrtümer sind jedenfalls nicht verboten. Dann wird ihm halt der "mögliche Ertrag" aus dem Vermögen weiterhin fiktiv als Einkommen zugerechnet.
Ich kann jedenfalls sagen, dass JA & Co bei mir alles mögliche gepfändet oder es versucht hat, und ich dabei durchaus die eine oder andere Schramme abbekommen habe, bevor sie ihre Versuche auf die Immobilliarvollstreckung ausdehnten. Anyway - sie haben im Ergebnis keine davon gekriegt. ;-)
(05-11-2015, 12:20)Stronzus schrieb: Ich bin doch hier mit Sicherheit nicht der erste Fall in Deutschland. Es gibt normalerweise immer einen Weg.Nö, bist nicht der einzige in der Situation. Und auch nicht der einzige, der mit schwammigen Angaben, höchst detailreiche Lösungen erwünscht. Eines muss klar sein: Solange zu zeitgleich eingetragener Eigentümer + säumiger KU-Schuldner bist, kannst du keinen Titel-Gläubiger an Vollstreckungsversuchen hindern.
Den sollte mir bitte jemand aufzeigen.
Daher setzt, wie ich finde, deine Risikobetrachtung am falschen Ende an. Vor einer Immobiliarvollstreckung kommen die meistens an anderer Stelle zu Zuge.
Komischerweise überschätzen ziemlich viele das Risiko des Pfändungs-Verlusts der Immo - und unterschätzen (oder erdulden) dafür klaglos den Effekt der kalten Pfändung durch Steigerung des "objektiven Mietwertes", den man als Selbstnutzer ja gar nicht realisieren kann. Aber die Deutsche sparen auch Steuern, koste es was es wolle...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #