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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#59
bis 400 Euro kalt geht ca. Teurer geht auch, dann musst du das aber von deinen Freibeträgen finanzieren.
Bei mir zahlen sie gerade 840 Euro warm für mich und meine 4-jährige Tochter.

Hatte bis vor kurzem Untervermietet. Wollte umziehen und mit meiner Tochter alleine wohnen. Wurde abgelehnt. Nun, ist die Wohnung weg und meine Mitbewohner ausgezogen. Bisher haben die mich noch nicht aufgefordert was günstigeres zu suchen.

Streite dich lieber mit Jobcenter und Sozialgericht als mit Jugendamt, Mutti und Familiengerichten
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Absurdistan - 22-09-2015, 07:59
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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