22-09-2015, 11:16
Wenn ich richtig gelesen habe, ist der TO derzeit selbst arbeitsunfähig. Er sollte daher schnellstens seinerseits Trennungsunterhalt verlangen von seiner Noch-Ehefrau. Die scheint ja noch erwerbsfähig zu sein, wenn auch temporär gerade nicht im Arbeitseinsatz.
Um der Noch-Ehefrau die Gelegenheit zu geben, ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen (in einer Ehe sind beide Partner verpflichtet, zum Familieneinkommen beizutragen!), sollte der TO die Betreuung des Kindes übernehmen. Und zudem zugleich den üblichen Kindesunterhalt in bar einfordern, schliesslich leistet er ja Betreuungsunterhalt.
Einfach die Rollen tauschen; objektiv stehen die Chancen nicht schlecht. Ob sich der TO letztlich damit durchsetzen wird, steht auf einem andrern Blatt, aber das wird der Fortgang des juristischen Scheidungsverfahrens noch zeigen. Jetzt, in der heißen Trennungsphase, gilt es die Weichen richtig zu stellen.
Um der Noch-Ehefrau die Gelegenheit zu geben, ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen (in einer Ehe sind beide Partner verpflichtet, zum Familieneinkommen beizutragen!), sollte der TO die Betreuung des Kindes übernehmen. Und zudem zugleich den üblichen Kindesunterhalt in bar einfordern, schliesslich leistet er ja Betreuungsunterhalt.
Einfach die Rollen tauschen; objektiv stehen die Chancen nicht schlecht. Ob sich der TO letztlich damit durchsetzen wird, steht auf einem andrern Blatt, aber das wird der Fortgang des juristischen Scheidungsverfahrens noch zeigen. Jetzt, in der heißen Trennungsphase, gilt es die Weichen richtig zu stellen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1