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Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo?
#7
Umgang ist alle zwei Wochenenden. Andere Modelle sind nicht praktikabel, da 150km und 1,5 h Fahrt dazwischen sind.

Wieso sollte ich mit einer Abänderungsklage nicht durchkommen? Dafür gibt es doch die tolle Düsseldorfer Tabelle. Die sieht doch ganz klar vor bei Einkommen von 1900 bis 2300 Euro netto x € unterhalt und bei 1500 bis 1900 Euro netto y € Unterhalt. Und ich bin jetzt eben unter 1900 euro bereinigtes Netto. Warum ich dafür zum Gericht muß mit Anwalt und dem ganzen Rotz ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es soll ja auch Richter geben, die von dieser Universaltabelle abweichend etwas anderes bestimmen. Da ich ja mit meiner neuen Partnerin in einer Bedarfgemeinschaft lebe und mein Einkommen ganz offiziell dazu herangezogen wird, daß sie nicht aufstocken muß, sie sozusagen bei mir aufstockt Smile , sehe ich schon irgendwo eine Tendenz nach unten. Zum monatlichen Barunterhalt 309,- kommen ja nochmal 150,- Benzinkosten für 1200 km Papataxi, zzgl. Verschleiß bin ich bei gut 500 Euro, was über 1/4 meines Nettoeinkommens ausmacht. Und da habe ich noch nichts mit meinem Sohn unternommen und essen will er auch bei mir der unverschämte Bengel Wink

Also mit "Tu's nicht, in 18 Jahren kann viel passieren" oder mit "vielleicht wirst du zwischendurch Hartz IV" komme ich nicht weiter. Gibt's noch andere Vorschläge?
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RE: Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? - von Schnabelhalter - 08-04-2015, 15:40

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