20-03-2015, 20:06
(20-03-2015, 12:39)Karlens schrieb: Ich denke das sie auch die Ausbildung hinau zögern will ...
So einfach ist das nun auch wieder nicht für sie. Das Kind ist in einem Alter, wo es nicht 24 Stunden von Mutter behütet werden muss. Die Ehedauer liegt meines Erachtens so grade an der Grenze, wo ein Amtsgericht von einer langen
Ehedauer ausgeht. Da würde ich allerdings sofort vors OLG gehen. Entscheidend ist der Eingang des Scheidungsantrags beim Amtsgericht.
Wie @p aber schrieb, fehlt "uns" die Begründung, warum sie Unterhalt für sich fordert. Wegen Kindesbetreuung?
Ehebedingte Nachteile? Wird EU oder AU gefordert? Schreib die Begründung doch mal anonymisiert hier rein.
Auch was @Theo schreibt ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn es Grundschulen in der Nähe mit Vollzeitbetreuung gibt, und Du das nachweisen kannst, wird es schwieriger für sie.