Das sog. Verbund-Verfahren im Scheidungsverfahren ist eigentlich Standard. Damit soll erreicht werden, dass alle Themen einer Scheidung gemeinsam abgehandelt und geurteilt werden. Unterhalt, sowohl Trennungs- als auch evt. nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich.
Wenn deine Frau Mitte 2015 mit der Ausbildung fertig ist, dann ist das doch positiv. Dann kann sie ja voll erwerbstätig werden. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn, die durchschnittliche Stundenzahl beträgt 173 Stunden - deine Frau wird also künftig, ab Ende der Ausbildung, auf eigenen Beinen stehen können. Eventuell wird man ihr für eine gewisse Übergangszeit (je nach Richter ein Viertel bis ein Drittel der Ehedauer) einen nachehelichen Unterhalt als Ausgleich zum bisherigen Lebensstandard zusprechen.
Wichtig für Dich ist: besorge dir mal die durchschnittlichen Einkommen des Berufes, zu dem diene Frau eine Ausbildung macht. Beispiel: macht sie eine Ausblidung im Friseurhandwerk, dann wird sie wohl knapp 1.470.- € monatlich brutto verdienen können. Macht sie eine Ausbildung in einem anderen Beruf, dann solltest Du wissen, was man in diesem Beruf so verdient. Wichtig: so lange ihr noch verheiratet seid, hat deine Frau eine Erwerbsobliegenheit, das heisst, sie hat zum Familieneinkommen beizutragen. Es sei denn, sie ist daran gehindert aus gesundheitlichen Gründen, wegen Kinderaufzucht oder ähnlich. Bestehe darauf, dass sie dieser Erwerbsobliegenheit auch tatsächlich nachkommt! Das ist kriegsentscheidend - legt die sich erst mal auf die faule Haut, kriegst du die nur sehr schwer wieder ans arbeiten. Wenn Frau sich mal an leistungsloses Einkommen gewöhnt hat.....
Austriake
Wenn deine Frau Mitte 2015 mit der Ausbildung fertig ist, dann ist das doch positiv. Dann kann sie ja voll erwerbstätig werden. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn, die durchschnittliche Stundenzahl beträgt 173 Stunden - deine Frau wird also künftig, ab Ende der Ausbildung, auf eigenen Beinen stehen können. Eventuell wird man ihr für eine gewisse Übergangszeit (je nach Richter ein Viertel bis ein Drittel der Ehedauer) einen nachehelichen Unterhalt als Ausgleich zum bisherigen Lebensstandard zusprechen.
Wichtig für Dich ist: besorge dir mal die durchschnittlichen Einkommen des Berufes, zu dem diene Frau eine Ausbildung macht. Beispiel: macht sie eine Ausblidung im Friseurhandwerk, dann wird sie wohl knapp 1.470.- € monatlich brutto verdienen können. Macht sie eine Ausbildung in einem anderen Beruf, dann solltest Du wissen, was man in diesem Beruf so verdient. Wichtig: so lange ihr noch verheiratet seid, hat deine Frau eine Erwerbsobliegenheit, das heisst, sie hat zum Familieneinkommen beizutragen. Es sei denn, sie ist daran gehindert aus gesundheitlichen Gründen, wegen Kinderaufzucht oder ähnlich. Bestehe darauf, dass sie dieser Erwerbsobliegenheit auch tatsächlich nachkommt! Das ist kriegsentscheidend - legt die sich erst mal auf die faule Haut, kriegst du die nur sehr schwer wieder ans arbeiten. Wenn Frau sich mal an leistungsloses Einkommen gewöhnt hat.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1