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Heute entscheidet der Bundestag über die Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.3.2013. Unter TOP 28 geht es eigentlich um "Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts"
Die Drucksache 17/11885 enthält auch eine Änderung des § 1578b Abs. 1 BGB.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711885.pdf
§1578b Abs. 1 wird ergänzt:
(1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
Ganz schön hinterhältig, dies quasi durch die Hintertür einzuführen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
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und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(13-12-2012, 13:55)borni schrieb: Ganz schön hinterhältig, dies quasi durch die Hintertür einzuführen.
Hast du erwartet, dass wir das früh genug vorher in einer PowerPoint Präsentation aufbereitet zur Diskussion gestellt bekommen. Ich habe mit nichts anderem gerechnet.
a) dass es RuckZuck über die Bühne geht (nicht wie der der Unterhaltsreform 2007 die dann in 2008 endlich mal da war).
b) dies zu einem Zeitpunkt geschieht, wo jeder irgendwie abgelenkt ist (Weihnachtszeit)
c) dass es eben nicht nur die Altehen getrifft. Dass die Erziehungszeit der Ehezeit gleichgesetzt ist, haben wir doch eh schon an den Gerichten, oder irre ich?
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13-12-2012, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2012, 15:45 von borni.)
Der Gesetzestext bestätigt eigentlich nur das BGH-Urteil vom 06. Oktober 2010 (Az: XII ZR 202/08):
Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen, weil der Unterhaltsberechtigte dann seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht selbst erzielen kann.
Die Ehedauer gewinnt durch eine wirtschaftliche Verflechtung an Gewicht, die insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung eintritt
usw.
Urteilstext hier:
http://lexetius.com/2010,3933
Für mich eigentlich bloß ein Appell des Gesetzgebers an die Familienrichter, die BGH-Urteile auch zu beachten.
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(13-12-2012, 14:35)borni schrieb: Für mich eigentlich bloß ein Appell des Gesetzgebers an die Familienrichter, die BGH-Urteile auch zu beachten. Um auch wirklich sicher zu gehen, in kommenden Zeiten die Staatskassen nicht zu belasten.
Meiner Meinung nach eine ganz kühle Berechnung. Frauen heiraten im Durchnitt mit 30 Jahren, Männer mit 33.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/...ungen.html
Die durchscnittliche Ehedauer ist in den letzten Jahren immer gestiegen und lag 2011 bei 14,5 Jahren. Bei dieser Ehedauer ist zumindest schonmal nicht mehr von einer Ehe von "kurzer" Dauer zu reden.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/...ungen.html
Zukünftig rechne ich also mit geschiedenen Frauen meist so Ende 40 bis Anfang 50.
Eine ganztägige Berufsaussübung zu fordern ist jetzt schon kaum möglich. Zukünftig also so gut wie gar nicht.
Somit gehe ich davon aus, dass jeder Trottel (also Mann!), der in den letzten Jahren geheiratet hat oder das demnächst vor hat, den EU/BU/AU nie wieder von der Backe kriegt!
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13-12-2012, 15:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2012, 15:31 von JahJahChildren.)
(13-12-2012, 14:35)borni schrieb: Für mich eigentlich bloß ein Appell des Gesetzgebers an die Familienrichter, die BGH-Urteile auch zu beachten.
So kann man es auch sehen
War/ist es nicht vielmehr so, dass die Richter sich einfach nicht an den Gesetzgeber halten und dieser nun die Gesetze den Richtersprüchen anpasst?
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(13-12-2012, 15:22)blue schrieb: Somit gehe ich davon aus, dass jeder Trottel (also Mann!), der in den letzten Jahren geheiratet hat oder das demnächst vor hat, den EU/BU/AU nie wieder von der Backe kriegt!
Davon ist auf jeden Fall auszugehen. Als nächster Schritt kommen dann wieder die Nicht-ehelichen. Kann schließlich nicht sein, dass nicht-eheliche Kinder dermaßen schlechter gestellt werden. So wird aus einer vermeintlichen Stärkung der Eigenverantwortung der Eheleute (Frauen), die lebenslange Alimentierung des ONS.
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Vorher hiess es:
"Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können vor sich allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben."
Es ist also eine Ergänzung um die Ehedauer. Man kann sich jetzt unbefristeten Unterhalt in der Ehe "ersitzen", also durch konsequentes Verweigern einer Erwerbsarbeit Ansprüche ohne Grenze generieren. Passt wirklich perfekt in die Denke des deutschen Unterhaltsrechts.
Dann brauchen wir ja den Versorgungsausgleich nicht mehr: Abschaffen.
Und wenn die Ex eine Pflicht zu lebenslangem Unterhalt nach der Ehe geltend machen kann, muss natürlich auch der Ehemann die Frau zur Erwerbsarbeit in der Ehe verpflichten können. Ohne Pflichten keine Rechte.
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(13-12-2012, 16:15)p schrieb: Man kann sich jetzt unbefristeten Unterhalt in der Ehe "ersitzen", also durch konsequentes Verweigern einer Erwerbsarbeit Ansprüche ohne Grenze generieren.
Vor ein paar Jahren, so lange ist es noch nicht her, gab es doch so eine HinterbänklerIn, die mit der Idee von der Ehe-auf-Probe daher kam. Ich fand's damals ehr ne lustige Sommerpausen Idee. Aber mal ehrlich - was besseres könnte vor allem den Männern gar nicht passieren. Da wird es schwer nach (ich glaube es waren vorgeschlagen) 7 Jahre Probe, darauf abzustellen, dass Frau sich schließlich drauf verlassen können muss, dass es bis ans Lebensende so weitergeht.
Naja, ich mach weiter wie gehabt. Nur einer von knapp 10 Freunden hat keinen Rückzieher gemacht und ist zum Standesamt gelaufen. Aber der ist wenigstens Erzieher mit schmalem Geld und seine Frau verdient mehr.
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(13-12-2012, 16:32)JahJahChildren schrieb: Aber der ist wenigstens Erzieher mit schmalem Geld und seine Frau verdient mehr.
Wenn schon heiraten, dann ist das genau die richtige Taktik. Die Massgaben des Unterhaltsrechts sagen zu uns:
- die wichtigste Eheeigenschaft eurer Partnerin ist ihr Bankkonto und ihr Job.
- es ist eure Pflicht, eure Partnerin zur Arbeit zu zwingen, verweigert sie das ist es besser sich scheiden zu lassen wie nachzugeben, ansonsten könnt ihr lebenslang dafür bestraft werden.
- eigene Erwerbsleistung bringt Verluste, Erwerbsleistung eurer Partnerin Gewinne. Viel Engagement heisst viel zahlen müssen, wenig Engagement heisst viel kassieren.
- verlass dich auf nichts und niemand. Die Bediungungen eures wichtigsten Vertrages des Lebens ändern wir, die Regierung, mit einem Federstreich ganz wie es uns beliebt rückwirkend, vorauswirkend, grundlegend. Und die allerwichtigsten Punkte verstecken wir gut in einer kafkaesken Rechtssprechung - die ihr bezahlt.
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@p
du bringst die Sachen immer so richtig schön auf den Punkt. Schon mal überlegt ein Buch zu schreiben?
(13-12-2012, 16:55)p schrieb: - Die Bediungungen eures wichtigsten Vertrages des Lebens ändern wir, die Regierung, mit einem Federstreich ganz wie es uns beliebt rückwirkend, vorauswirkend, grundlegend.
Ich bin da grad mal in meinem Fall kurz durchgegangen.
- Geheiratet 2000
- Anfang 2007 Scheidungsurteil (BU ohne Befristung jedoch Halbtagsjob für Ex ausgeurteilt, somit Herabsetzung des BU)
War wohl gerade so ein kleiner Umschwung wegen des "Reförmchens" zu spüren.
- Anfang 2011 freigekauft mit Abfindung für Ex
- Anfang 2012 die letzten Scheidungs-Folge-Kosten (Ratenzahlung für Gegen-RAttin)
Bei einer Ehedauer von ca. sechs Jahren hatte ich nach der Trennung in 2005 also bis 2012 für meinen Fehler zahlen müssen!
Im Nachhinein betrachtet muß ich nun gestehen, dass ich wirklich noch einigermassen Heil dabei bei weg gekommen bin!
Bei Deiner Aufzählung @p kann ich Dir nur voll zustimmen!
Falls ich noch Kontakt zu meinem Sohn hätte, würde ich ihm jeden Tag eintrichtern, sich bloß ein Mädchen zu suchen, was mindestens genauso viel verdient wie er und die Kindesbetreuung unbedingt mit seiner Angetrauten aufteilen sollte!
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(13-12-2012, 16:15)p schrieb: Es ist also eine Ergänzung um die Ehedauer.
Die Ehedauer wurde nicht ergänzt, sie stand vorher schon im Gesetz.
Vorher:
Solche Nachteile können sich ... aus der Dauer der Ehe ergeben.
Jetzt:
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit ... eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre.
Das ist inhaltlich genau dasselbe und bietet für die Richter weiterhin freies Schussfeld, nach Belieben (einzelfallbezogen) zu entscheiden. Für mich eine Luftnummer, die vorallem die Auflagen der Zeitungen in den letzten Wochen erhöht hat. Es wurde nur daran erinnert, dass es durch die Unterhaltsreform 2008 nicht zum Wegfall des unbefristeten Unterhaltes gekommen ist.
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(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: Das ist inhaltlich genau dasselbe ... Sehe ich nicht so. Wie Du selbst in Deinem Ausgangsposting korrekt "fett geschrieben" markierst, ist es eine Ergänzung zum ersten Halbsatz.
Also, dass ehebedingte Nachteile gleichzusetzen sind mit "Dauer der Ehe".
Daher das "ODER"!
Aus dem Entwurf:
"
1. In Satz 2 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter ", oder eine
Herabsetzung des Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre" eingefügt.
"
(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: ....und bietet für die Richter weiterhin freies Schussfeld, nach Belieben (einzelfallbezogen) zu entscheiden. Daran ist in der Tat nix neues.
(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: Es wurde nur daran erinnert, dass es durch die Unterhaltsreform 2008 nicht zum Wegfall des unbefristeten Unterhaltes gekommen ist. Erinnert? Ja, richtig, damit die AG-Richter/Innen die weiteren Instanzen nicht mehr mit solch belanglosen Themen wie das deutsche Unterhaltsrecht zu belästigen!
Es wird sich nicht viel ändern. Aber ein Unterhaltsknecht merkt am AG schon, dass es sich für ihn nicht lohnen wird, weiter zu gehen!
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@blue
Wenn ich den alten und neuen Gesetzestext in einer Synopse gegenüberstelle, kann ich keine semantischen Unterschiede feststellen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2012, 20:14 von borni.)
(13-12-2012, 16:55)p schrieb: Wenn schon heiraten, dann genau die richtige Taktik. Die Massgaben des Unterhaltsrechts sagen:
- die wichtigste Eheeigenschaft eurer Partnerin ist ihr Bankkonto und ihr Job.
Nur zur Ergänzung, weil es mich selbst gerade betrifft: eine Heirat mit einer einkommensstarken, vermögenden Frau verbietet sich auch dann, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen. Durch die Heirat ist man plötzlich selbst gutverdienend und vermögend und kann dem Sozialamt die Pflegekosten erstatten (Stichwort: Elternunterhalt, Schwiegerkinderhaftung). Eventuell erhöht sich auch der Kindesunterhalt für das Kind aus der früheren Beziehung. Ich gehöre also zur "Sandwich-Generation" (Unterhalt zahlen, oben und unten).
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(13-12-2012, 18:02)borni schrieb: Das ist inhaltlich genau dasselbe und bietet für die Richter weiterhin freies Schussfeld, nach Belieben (einzelfallbezogen) zu entscheiden.
Ersteres Nein, letzteres teilweise. Wie es in der Begründung heisst: Nun erfolgt die Ehedauer als eigenständige Nennung eines Tatbestandsmerkmals für die Billigkeitsmaßstäbe. Eine lange Ehe macht es nunmehr unbillig, den Unterhalt herabzusetzen. Sie ist nicht mehr bei den Nachteilen eingereiht, sondern selbst zum Faktor geworden, der keinen Nachteil mehr bewirken muss um zu gelten.
Verhindert wird auch die Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf. Die Chefarztgattin bleibt jetzt ausdrücklich Chefarztgattin. Diesen umgedrehten plakativen Leitsatsatz der Reform von 2008 hat man freilich auch nicht in der Presse gelesen, Granold und ihrer Seilschaft weiss sehr genau dass sie damit nicht auf Zustimmung der Gesellschaft stösst. Also muss man alles ratzfatz durchziehen damit gar nicht erst gross diskutiert wird, gut eingefädelt mit offensichtlich genauen Vorlagen an befreundete Zeitungen und schnell beschlossen.
Granold behauptet (fälschlicherweise), ein "Automatismus" einer Unterhaltsbeschränkung wäre nicht beabsichtigt gewesen. Der wurde zwar in der Rechtssprechung eh nie eingehalten, aber nun wird die Linie noch stärker in Richtung eines Automatismus in Richtung grenzenlosem Unterhalt bei langen Ehen verschoben. Der grösste Witz in der Gesetzebegründung von Granold ist aber dieser Absatz, denn die Urteile der Gerichte kann auch sie nicht weglügen:
" Auch der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung inzwischen verdeutlicht, dass eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs unzulässig sein kann, wenn zwar keine ehebedingten Nachteile vorliegen, eine Beschränkung aber mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erschiene (Entscheidung XII ZR 202/08 vom 6. Oktober 2010, FamRZ 2010, 1971). Eine derartige Verpflichtung der Ehegatten zur nachehelichen Solidarität führt zu einem Ausgleich angesichts einer „fehlgeschlagenen Lebensplanung der Ehegatten“ (BGH, FamRZ 2003, 590, 592). Diese Linie verfolgen nunmehr – soweit ersichtlich – auch die Instanzgerichte."
Frau Granold weiss also ganz genau, dass ihre Gesetzänderung tatsächlich überflüssig ist weil ihr Gejammere angesichts der BGH-Entscheidungen überhaupt keine Grundlage hat, nichtsdestotrotz verspritzt sie ihr Gift ins BGB hinein, um auch ja doppelt und dreifach Chancen auf Unterhaltsreduzierung zu verhindern. Ich kann mir das nur so erklären, dass sie und ihre anderen schwarzlila Kaffetischfreundinnen die Hosen voll haben, dass die Gesellschaft irgendwann die Fusspflege-Hausmütterchen und die Ansprüche der Chefarztgattinnen kritischer sieht und die alte Formulierung dann Wege bietet, dem daraus resultierenden Unterhaltsschwachsinn eher ein Ende zu machen.
Zur einkommensstarken Frau und Eltern: Lieber werde ich durch eine reiche Frau für vermögend erklärt, die dadurch indirekt für ihre Schwiegereltern zahlen muss wie wenn ich für Schwiegereltern zahlen muss. Das Prinzip ist immer dasselbe, Einkommen durch Leistung führt zum gnadenlosen Durchgriff und Sippenhaft auf dieses Einkommen. Da pfeife ich doch auf die mühsame Erwirtschaftung und lasse andere zahlen.
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Der Vollständigkeit halber:
Alle Fraktionen im Bundestag haben am 14.12. der Änderung der Unterhaltsrechts ohne Gegenstimmen zugestimmt:
Die Reden von
Ute Granold (CDU/CSU)
Sonja Steffen (SPD)
Stephan Tomae (FDP)
Jörn Wunderlich (Die Linke)
Ingrid Hönlinger (B90/Die Grünen)
sind hier ab S. 26384 nachzulesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17214.pdf
Allgemeiner Tenor: Eine Befristung bei langer Ehedauer war nie beabsichtigt.
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Wer sich mit längerer Ehe bis jetzt überlegt hat, ob er auf Befristung oder Herabsetzung klagen soll, der sollte jetzt schnell die Klage rechtshängig machen.
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Auch unter Juristen ist die neue Änderung im Unterhaltsrecht umstritten. So schreibt ein Juraprofessor auf Legal Tribune online:
Zurück zu lebenslanger Unterhaltsknechtschaft
Die Neueinführung der Lebensstandardgarantie ("einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin") dreht das Rad im Unterhaltsrecht zurück. Der Bruch des Eheversprechens wird wieder sanktioniert. Über den Unterhalt findet eine Beteiligung am gemeinsam Erwirtschafteten statt. Es geht nicht mehr nur um ehebedingte Nachteile, sondern auch um die Aufrechterhaltung des Lebensstandards des geschiedenen Ehegatten.
Bemerkenswert ist, dass es dabei um den Lebensstandard geht, der durch eine Heirat erreicht wurde. Dies sieht auf den ersten Blick nicht nur wie ein Schutz von Altfällen, sondern wie die Zementierung eines traditionellen Ehemodells aus. Und die eindeutige Aussage "Eine Reform des Unterhaltsrechts würde es mit mir nicht geben", mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den 19. Deutschen Familiengerichtstag im September 2011 eröffnet hatte, dürfte wohl überholt sein.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...sichtigen/
Die Gesetzesänderung kam auf Initiative der Frauenunion zustande. Da der Finanzminister den Wunsch, dass auch ältere Mütter eine höhere Rente bekommen sollen, nicht erfüllen wollte, gab es als Zugeständnis wenigstens wieder lebenslangen Unterhalt. Da dies den Staat nichts kostet (nur die Ehemänner), kann der Finanzminister damit gut leben.
.
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"Als Begründung wird die Nachwirkung der ehelichen Verantwortungsübernahme für den Partner herangezogen. Allerdings bleibt diese Forderung nach Solidarität weitgehend konturlos. Es ist unklar, ob und in welchem Umfang nachgewiesen werden muss, dass ein Lebensplan gescheitert ist. Dies bleibt im Regelfall hypothetisch."
Daraus wird:
Ein noteriell beglaubigter Lebensplan verliert seine Konturen im Regelfall. Nicht-hypothtische ist die Umsatzgaratie der Justiz-Junta.
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Jetzt trauen sich auch andere aus den Löchern, z.B. Dr. Wolfram Viefhues, Oberhausen: http://www.familienrecht.de/unterhalt/au...-ehedauer/
" Bemerkenswert ist: Obwohl das Unterhaltsrecht vor einer nicht unerheblichen Änderung steht, konnte sich die Praxis bisher nicht im Gesetzgebungsverfahren einbringen. Eine öffentliche Debatte wurde durch den ursprünglichen Zeitplan und die gewählte Verfahrensweise unmöglich gemacht." und zur neuen Formulierung (Hervorhebungen durch mich):
" Wird hingegen – wie es der Gesetzgeber offenbar will – die Ehedauer als eigenständiges Kriterium auf die gleiche Ebene wie die im Gesetz ebenfalls genannten ehebedingten Nachteile gestellt, werden damit für die zusammenfassende Billigkeitsabwägung die übrigen – nicht ausdrücklich genannten – Kriterien bewusst in den Hintergrund gerückt.
Auch eine erst jetzt nach neuem Recht geschlossene Ehe führt dann nach langer Dauer zu einem unbefristeten Unterhaltsanspruch – trotz Kenntnis der bestehenden gesetzlichen Regelung.
Dies müsste sogar dann gelten, wenn keinerlei wirtschaftliche Verflechtung im Sinne einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unterhaltspflichtigen entstanden ist, sondern lediglich ein Einkommensunterschied die Basis für das Unterhaltsbegehren ist."
Noch mehr: http://www.familienrecht.de/unterhalt/ne...unterhalt/
Von wegen "kleine Reform". Mit einem Schlag lebenslangen Unterhalt als Regel in voller Höhe eingeführt, wenn die Ehe ein paar Jahre dauerte.
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Rechtssicherheit ist also in keiner Weise gegeben. Wer vor einem Jahr geheiratet, und darauf vertraut hat, daß die aktuelle Rechtslage Anwendung findet, ist voll in die Falle getappt. Für ihn gilt nicht etwa Bestandsschutz, sondern möglicherweise lebenslanger Unterhalt. Das sind Zustände wie in einem Unrechtsstaat, wo willkürlich gehandelt wird.
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Man(n) muß das nicht nur negativ sehen: Den Jungs kann doch jetzt offensiv geraten werden, sich nach oben zu orientieren und Vorsorge zu treffen, dass sie nicht Vater werden (müssen)...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Kritik zum "Bestandsschutz" in diesem Stil wurde lang und breit geäussert. Aber nur, als 2008 die Ansprüche möglicherweise geringer wurden. Jetzt, wo sie ausgeweitet wurden spielt der Bestandsschutz urplötzlich keine Rolle mehr. AUch hier wieder das Unterhaltsmaximierungsprinzip als höchstes Rechtsprinzip des Landes.
Das war ein ganz mieses Stück Trickserei, das die Rechtsausschuss-Clique Ute Granold (CDU, Direktmandat), Sonja Steffen (SPD, alleinerziehend), Ingrid Hönlinger (GRÜNE), Jörn Wunderlich (der eigentlich Jörn Heinz Adolf Wunderlich heisst, DIE LINKE, Trennungsvater!), Stephan Thomae (FDP) durchgezogen haben. Von unserer tollen Justizministerin Schnarrenberger kam kein Wort dazu.
Das wollen wir ihnen nicht vergessen. Granold hat ein Direktmandat, Männer dürften so eine Person mit gutem Gewissen nicht wählen.
Zitat:Den Jungs kann doch jetzt offensiv geraten werden, sich nach oben zu orientieren und Vorsorge zu treffen, dass sie nicht Vater werden (müssen)...
Das ist ein Rat. Das andere Ziel ist ein Zustand wie in Skandinavien: Kein Unterhalt zwischen Erwachsenen. Alles andere endet in Endlosgesabbere.
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