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Hi zusammen,
ich wollte das Trennungsjahr abwarten und dann aus taktischen Gründenmeine Ex den Scheidungsantrag stellen lassen. Falls sie das nicht machen wird, enstehen für mich zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht) wenn ich derjenige bin der den Antrag stellt (stellen muss)? Oder ist das egal? Sie bekommt natürlich PKH.
Ist es richtig, dass dieser Zeitpunkt dann auch das Ende des Versorgungsausgleiches UND des Zugewinnausgleichs darstellt?
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Danke für deine Antwort.
Habe mich vlt. undeutlich ausgedrückt, aber wir haben zwei verschiedene Anwälte. Zugewinnausgleich muss NICHT gemacht werden, auch für den Versorgungsausgleich habe ich Hoffnung dass er entfällt, da der Betrag wohl unter 3125€ sein sollte.
Kostet es mich was wenn MEIN Anwalt den Scheidungsantrag stellt oder ist das egal?
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(01-08-2012, 19:56)blue schrieb: (01-08-2012, 19:42)L3NNOX schrieb: ...auch für den Versorgungsausgleich habe ich Hoffnung dass er entfällt, da der Betrag wohl unter 3125€ sein sollte.
Würde mich wundern, da das ein Automatismus ist.
Nicht bei Kurzehen unter 3 Jahren!
(01-08-2012, 19:42)L3NNOX schrieb: Kostet es mich was wenn MEIN Anwalt den Scheidungsantrag stellt oder ist das egal?
Du hast einen Anwalt, also mußt Du ihn natürlich entlohnen, wenn er den Scheidungsantrag stellt. Auch wenn er den Antrag "nicht" stellt, und Dich vertritt!
Ohne RAtte kannst Du natürlich selbst keinen Scheidungsantrag stellen.
In meinem Fall kamen nur die Gerichtskosten.
Angenommen Mann und Frau haben jeweils einen Anwalt, kommen dann auf den Mann
zusätzliche Kosten wenn sein eigener Anwalt den Antrag stellt, und nicht der gegnerische Anwalt? Dass der eigene Anwalt generell zu bezahlen ist, ist klar. Mir geht es nur darum ob ich (aus Kostengründen) warte, bis/ob die Gegenseite reagiert und den Antrag stellt.
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Wer den Antrag stellt, hat zunächst mal die Gerichtskosten an den Hacken.
Man muss man dann aber darauf achten, das der Richter auch eine Kostenentscheidung trifft, die i.d.R. "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben".
Bedeutet, jeder gibt seiner RAtte selbst Futter und die Gerichtskosten werden geteilt.
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Danke beppo!
Erfolgt die Teilung der Gerichtskosten in jedem Fall? Also auch wenn die Ex PKH erhält? Lass´mich raten, sie muss es dann aber nicht selbst bezahlen, sondern der Staat übernimmt es dank PKH?
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Nein, nicht in jedem Fall.
Es kann auch sein, dass einem die gesamten Kosten aufgedrückt werden, als Ausfluss der ehelichen Solidarität.
Also z.B. wenn Exe fremd geht, darf der Mann noch die Scheidungskosten inkl. ihrem Anwalt tragen.
Im Rahmen seiner Solidarität eben.
Sonst wäre das Familienrecht ja auch nicht beschissen genug.
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Mich würde mal interessieren ob das jemals in Deutschland stattgefunden hat, ich denke eher nicht.