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Und heute:
http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschw...der-137910 "Meine Ex verleumdet mich als Kinderschänder"
Die berichten wenigstens ab und an! Meine Ex hatte wegen angeblichen sex. Mißbrauchs durch den Vater direkt das LKA kontaktiert. Die wollte keine halben Sachen machen.
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@blue
Und was hat das LKA gemacht ?
Ich bin der Meinung, dass bei missbräuchlichem Missbrauch, dem Missbrauch missbrauchenden Elternteil mit sofortiger Wirkung das Sorgerecht entzogen werden sollte.
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(16-01-2010, 06:36)Petrus schrieb: Und was hat das LKA gemacht ? Natürlich nix! Weil 1. nicht zuständig und 2. fühlte sich die Dame dort von meiner Ex ziemlich angenervt. Glücklicherweise ist das Thema in den letzten Jahren angekommen. Ich denke, solche Frauen wie Katharina Rutschky (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2572) haben mehr erreicht, als es zugegeben wird.
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interessante kommentare lassen sich dort wirklich lesen - aber solange sich nichts ändert werden es halt nur interesante kommentare bleiben ... leider ...
gruß
malko
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In der Schweiz ändert sich erstmal garnichts. Die sind Basisdemokratisch organisiert und lesen jeden Tag die feministische Hetze in Tageszeitungen und an Werbeflächen in Strassenbahnen etc. Wenn ab und zu einmal eine Tageszeitung, in diesem Fall Blick, was ungefähr die Schweizer Bild-Zeitung ist, einen aufklärenden Bericht bringt, verhallt das im Grundrauschen der Anti-Männer Diskriminierung, wie das Summen einer Biene auf einer Baustelle.
Was hier abläuft, kann man da nachlesen: http://www.vev.ch
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Eine schweizer Website berichtet über ein dortiges Männerhaus:
http://www.a-z.ch/news/vermischtes/bald-...us-5828327
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Heute: "Sorgerecht ist ein Menschenrecht", http://www.blick.ch/life/heisserdraht/so...cht-138171
"Die vier Experten der BLICK-Hotline, die vergangenen Freitag Fragen von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern beantworteten, hatten zwei Stunden lang nonstop zu tun. Eine Auswahl der wichtigsten Fragen."
Und noch von letzter Woche:
http://www.blick.ch/news/schweiz/aargau/...kam-138001 "Meine Partnerin schrieb mir eine Karte, als sie meine Zwillinge bekam"
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Weiter geht´s:
Quote von Müttern an Umgangsverweigerung: 90%
Anteil von Müttern an Kindesentführungen: 2/3 aller Fälle
http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/lit...42849.html
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Mue...y/10446579
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Zu dem Interview mit einem Anwalt in der Schweiz (1. Link von P) hat eine Frau das geschrieben:
ALEXANDRA WEBER, ZUG - 11:56 | 13.01.2010
» Gott sei Dank ein Mensch ** der sich getraut diese unfaire Kinderbehandlung und den immer mehr Profit schreienden Kinderkrieg beim Wort zu nennen und dagegen anzugehen.Es ist schlicht nicht mehr erträglich, dass immer die Kinder und die Tiere übrigens auch, unter blödsinnigen unüberlegten Handlungen der Eltern zu leiden haben.Die Eltern werden wohl fähig sein,in Anstand und Würde so lange zusammen zu bleiben, bis die Kinder 20 sind. In und mit Liebe gezeugt, in und mit Liebe gemeinsam aufziehen.
...ohne weiteren Kommentar.
Grüsse
Nero
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(27-01-2010, 08:05)Nero schrieb: ALEXANDRA WEBER, ZUG - 11:56 | 13.01.2010
» Gott sei Dank ein Mensch ** der sich getraut diese unfaire Kinderbehandlung und den immer mehr Profit schreienden Kinderkrieg beim Wort zu nennen und dagegen anzugehen.Es ist schlicht nicht mehr erträglich, dass immer die Kinder und die Tiere übrigens auch, unter blödsinnigen unüberlegten Handlungen der Eltern zu leiden haben.Die Eltern werden wohl fähig sein,in Anstand und Würde so lange zusammen zu bleiben, bis die Kinder 20 sind. In und mit Liebe gezeugt, in und mit Liebe gemeinsam aufziehen.
...ohne weiteren Kommentar. Kommentare sind da auch nicht nötig. Offensichtlich sind häufig die Eltern nicht dazu in der Lage, sonst würden sie es ja tun. Bei Kindern, die von Afrikanerinnen zur Erspressung von Unterhalt gezeugt wurden, kann man auch nicht davon reden, dass sie "In und mit Liebe" gezeugt worden sind - höchstens in einem Liebesakt. Bedauerlich ist der Umstand, dass in der Schweiz, Deutschland und Ö-Reich die Kinder fast immer der Mutter zugesprochen werden - damit ist der Erspressung auch schon Tür und Tor geöffnet. Ich glaube, dass ich das hier schon einmal zitiert hatte:
Ausländerin sucht Arbeitssklaven
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(27-01-2010, 22:31)Petrus schrieb: Bei Kindern, die von Afrikanerinnen zur Erspressung von Unterhalt gezeugt wurden, kann man auch nicht davon reden, dass sie "In und mit Liebe" gezeugt worden sind - höchstens in einem Liebesakt.
Du und ich - wir haben es zwar gewusst, aber nicht daran geglaubt. Ziemlich blauaeugig und geblendet von einem schwarzem Kugelhintern.
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(27-01-2010, 22:44)Exilierter schrieb: Du und ich - wir haben es zwar gewusst, aber nicht daran geglaubt. Ziemlich blauaeugig und geblendet von einem schwarzem Kugelhintern. Ich mag Deine direkte Art, Dinge auf den Punkt oder Hintern zu bringen. Aber bis heute muss ich sagen, dass so ein runder, knackiger Afrikaner-... eine Klasse für sich ist. Nur die Gehirne der Damen funktionieren nicht so gut
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(27-01-2010, 22:57)Petrus schrieb: Aber bis heute muss ich sagen, dass so ein runder, knackiger Afrikaner-... eine Klasse für sich ist. Nur die Gehirne der Damen funktionieren nicht so gut
Wer es nicht erlebt hat, weiss nicht wovon wir reden.
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Schwarze Frauen hatten mich früher mal fasziniert. Meine Erfahrung: Immer wenn die Probleme im Leben hatten, schoben sie es auf ungerechte rassistische Behandlung ihnen gegenüber.
Viele haben Minderwertigkeitskomplexe!
Vor Gericht haben Afrikanerinnen in Deutschland eher wohl einen Bonus bei der Richterschaft. Deutsche Männer sind da in einer ganz schlechten Ausgangssituation.
Gruss
Heinrich
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Die Schweizer Volkspartei will nun ziemlich radikal den Schulbetrieb umsteuern: Keine Integrationsklassen mehr, Deutsch-Unterricht, der bei Nichtteilnahme notfalls mit dem Verlust des Aufenthaltsrechts geahndet werden soll, mehr männliche Lehrer, im Kindergarten soll nur noch Mundart
gesprochen werden.
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Str...y/25351750
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Er erhält Zustimmung: "Wegen des grossen Gewichts auf den Sprachen und den vielen Lehrerinnen sei die Schule zu weiblich geworden, kritisiert Schlüer. Viele Buben blieben auf der Strecke, technische Berufe würden nur selten gewählt. Schlüer schwebt daher vor, dass künftig rund die Hälfte aller Lehrer männlich sein müssten.
Strittmatter hält diese Forderung für ein «wunderschönes Ziel», nur müsse die SVP noch sagen, wie die Schulen es erreichen könnten. Stamm räumt ein, dass «die Feminisierung tatsächlich ein Problem» sei. Sie finde aber nicht nur an den Schulen statt. Viele Kinder würden ihre Väter viel zu selten sehen."
Strittmatter: Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer
Stamm: Pädagogikprofessorin
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@p
In der Tat hat die Frauen(Feministinnen)lobby in der Schweiz unkrontrollierte Ausmasse angenommen. Die sind hier, wie paralysiert, und merken die Einschläge schon nicht mehr. Die Zauberworte "Mutter mit Kind" haben hier moch mehr Wirkung als "Kindeswohl".
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Ich habe gerade festgestellt, dass die Seite
http://www.kinderohnerechte.ch
nicht mehr funktioniert - ist das nur bei mir so oder hab ich vielleicht etwas nicht mitbekommen ? Auf Google ist sie zumindest noch voll indiziert:
Google-Search: "kinderohnerechte"
Und im Web-Archive gibts eine alte Version:
http://web.archive.org/web/2009050310513...b/home.php
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Was ich nicht mitbekommen habe, kann man derzeit noch im Google Cache nachlesen (da Michael Handel das unter seinem Namen zum Ausdrucken, PDF erzeugen und Versenden angeboten hat, ist ein Vollzitat bestimmt in seinem Sinn):
Zitat:08. Dezember 2011
KINDER OHNE RECHTE
Von Michael Handel
Hässlicher Schauprozess vor Bezirksgericht Laufenburg
Bezirksrichter Peter Thurnherr und der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer, Guido Marbet, stossen sich an der Publikation des Autors. Beide reichten dagegen Klage ein. Mit Erfolg. Das Bezirksgericht Laufenburg unter Präsident Beat Ackle verbietet dem Autor, in Zukunft über das Internet zu verbreiten, Guido Marbet verletzte die Rechte von Kindern oder unterstütze Entscheide, welche die Interessen von Kindern verletze. Da die akkreditierte Presse das Interesse der Öffentlichkeit bereits ausreichend gewährleiste, hätten Privatpersonen kein Wächteramt auszuüben, so die Begründung. Brisant: Kläger Marbet und Richter Ackle sind alte Duz-Freunde. Zudem ist Marbet Vizepräsident des Aargauer Obergerichtes. Ein Weiterzug des Urteils ans Obergericht verkommt damit zur Farce. Derweil feierten Richter Ackle und die beiden Kläger Marbet und Thurnherr gemeinsam das Urteil im Hotel Krone in Lenzburg. Beim Apéro, trotz hängigem Verfahren.
Regelmässig stehen Richter und Behördenmitglieder in der Kritik, nicht im Interesse der Kinder zu handeln. Die Organisation «Kinder ohne Rechte» fordert deshalb ein Eignungstest für all jene Personen, deren Urteile Kinder in ihrer Persönlichkeit treffen. Entscheidungsträger sollen auf ihre persönliche Eignung hin psychologisch begutachtet werden. Damit soll das dringend nötige Fingerspitzengefühl Kindern gegenüber garantiert werden.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau verweigert seine Aufsichtspflicht über die Justiz. Das Resultat ist ein durch und durch befangener Justizapparat.
Corpus Delicti ist die Berichterstattung der Organisation «Kinder ohne Rechte». Im Speziellen die dort publizierte Schwarze Liste, darunter Name und Adresse der beiden Kläger Guido Marbet und Peter Thurnherr.
Voraussetzung für einen Eintrag in die Schwarze Liste sind kritische Presseartikel. So auch geschehen bezüglich der Amtsführung der beiden Richter Marbet und Thurnherr. Diverse Medien haben deren Entscheide kritisiert und als nicht zum Wohle der Kinder taxiert. Gestützt darauf erfolgte der Listen-Eintrag. Dieser soll Betroffenen bei der Wahl des Gerichtsstandes helfen. Leben Eltern getrennt, können sie bezüglich der Zuteilung der Obhut und elterlichen Sorge den Gerichtsstand wählen.
In seiner Funktion als Richter und Behördenmitglied wird Guido Marbet gewählt. Wenn die Wahl von Behördenmitgliedern nicht zur Farce verkommen soll, dürfen den Wählern beziehungsweise den Wahlgremien wichtige Informationen zu den Richtern nicht vorenthalten werden. Der Wähler soll wissen, welche Entscheidungsträger die Rechte von Kindern angemessen berücksichtigen respektive die von der UNO-Kinderrechtskonvention verlangte Partizipation von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen. Eine Wahl macht jedenfalls nur dann Sinn, wenn Wähler aufgeklärt entscheiden dürfen.
Die Schwarze Liste beinhaltet einzig Informationen, welche im Internet bereits frei verfügbar sind. Es sind folglich keine vertraulichen Daten, die publiziert werden. Auf einen persönlichen Kommentar verzichtet der Autor. Der Leser soll sich seine eigene Meinung bilden. Zu diesem Zweck ist der Eintrag auch mit den betreffenden Presseartikel verlinkt. Doch das passt den beiden Richtern nicht. Sie sehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Titel «Schwarze Liste» im Zusammenhang mit dem Domainnamen erwecke bei Aussenstehenden den Eindruck, die Namen auf der Schwarzen Liste stünden direkt oder indirekt im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung, so die klägerische Begründung. Ein Vorwurf, welcher der Autor nie äusserte. Die einzige Kritik stammt aus der Presse. Diese warfen Bezirksrichter Peter Thurnherr und Oberrichter Guido Marbet vor, nicht im Interesse der betroffenen Kinder gehandelt zu haben. Doch statt öffentliche Kritik ernst zu nehmen, gehen Marbet und Thurnherr rechtlich gegen ihre Kritiker vor, unter anderem auch gegen das Schweizer Fernsehen (BGE 2C_291/2009, Urteil vom 12. Oktober 2009). Dabei übersehen sie, dass Zensur immer ein ungutes Gefühl zurücklässt. Bürgerinnen und Bürger wünschen eine transparente, bürgernahe Behörde. Transparenz verhindert nicht nur Misswirtschaft und Amtsmissbrauch, es schafft auch Vertrauen. Ein Richter hat eine Entscheidungsbefugnis, welche ihm gegenüber den Rechtsunterworfenen eine ausgesprochen weitreichende Machtposition einräumt. Wo Macht ausgeübt wird, muss Transparenz herrschen. Wer mächtig ist, muss kritisiert werden können. Dies muss auch möglich sein, indem kritische Medienberichte gesammelt und einem Richter zugeordnet werden. Die Schweiz braucht jedenfalls keine Richter, die sich hinter ihrem Schreibtisch verstecken.
Provinzgericht erklärt öffentliches Amt zur Privatsphäre
Mit Urteil vom 18. August 2011 hiess das Bezirksgericht Laufenburg Marbet‘s Klage mehrheitlich gut. Es forderte vom Autor das Entfernen des Eintrages aus der Schwarzen Liste. Ergänzend dazu wird ihm verboten, in Zukunft über das Internet zu verbreiten, Guido Marbet verletzte die Rechte von Kindern oder unterstütze Entscheide, welche die Interessen von Kindern verletze. Die Verfahrenskosten von über CHF 30‘000.- gehen zu Lasten des Beklagten. Damit soll ein Exempel statuiert werden. Mit Peter Thurnherr hat sich der Autor in einem aussergerichtlichen Vergleich geeinigt.
Laut dem Provinzgericht Laufenburg gelten die Inhalte der Webseite der Organisation «Kinder ohne Rechte» nicht als Presseerzeugnisse und können daher auch nicht unter den Online-Journalismus subsumiert werden. «Der Beklagte hat nach Auffassung des Gerichts damit also keinen Informationsauftrag und namentlich auch kein Wächteramt auszuüben», so die Begründung. Zwar dürfe auch der Autor als Privatperson Kritik an den Entscheiden der Vormundschaftskammer als Kollegialbehörde üben. Den Kläger auf eine Schwarze Liste zu setzen sei jedoch kein taugliches Mittel dazu. Umso mehr das Interesse der Öffentlichkeit bereits durch die Berichterstattung in den Medien ausreichend gewährleistet wird.
Mit seinem Entscheid erklärt das Bezirksgericht Laufenburg das öffentliche Amt des Vizepräsidenten des Obergerichtes zur Privatsphäre. Zumindest gegenüber Privatpersonen, da deren Wächteramt nicht so weit gehe wie jenes der akkreditierten Presse. Diese Argumentation schränkt die durch die Verfassung garantierte Meinungsäusserungsfreiheit erheblich ein. Egal welche Entscheide Oberrichter Marbet in Zukunft fällt – und mögen diese noch so umstritten sein – dem Autor ist es in Zukunft untersagt, Marbet diesbezüglich zu kritisieren respektive zu behaupten, er verletzte mit seinen Entscheiden die Rechte von Kindern. Dieses präventive Verbot ist verfassungswidrig und damit illegitim. Es stellt sich zu Recht die Frage, ob ein Verstoss gegen diesen Persilschein tatsächlich ein Straftatbestand darstellt. Umso mehr Guido Marbet als Präsident des aargauischen Obergerichts entscheide fällt, die Kinder in ihrer Persönlichkeit berühren. Marbet ist zudem Präsident der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und damit einer der schweizweit höchsten und einflussreichsten Beamten im Vormundschaftswesen. Kritik an umstrittenen Urteilen muss daher erlaubt sein.
Zensurrichter Beat Ackle entschied auch im eigenen Interesse. Auch er scheut das Licht, entscheidet lieber im Dunkeln. Ackle ist Bezirksrichter und hat als solcher in der Vergangenheit Urteile gefällt, die nicht im Interesse des Kindes lagen. Der damit verbundene Fall wurde in der Presse kritisiert. Dem Autor liegen die entsprechenden Fallakten vor.
Parteifreunde des Klägers lehnen Ausstandsbegehren ab
Überraschend kam der Entscheid nicht. Der Autor deckte bereits am 17. Februar 2011 in seinem Artikel «Anwälte befürchten Repressalien durch Richter» den Filz in der Aargauer Justiz und die damit verbundene Befangenheit auf. Aus diesem Grund forderte er in seinen beiden Ausstandsbegehren denn auch die Zuteilung der Klage an ein ausserkantonales und unbefangenes Gericht. Das Obergericht des Kantons Aargau wies beide Ausstandsbegehren ab, mit der Begründung: «Alleine die Tatsache, dass sich der Kläger, sein Rechtsvertreter und der Gesuchsgegner – das zuständige Bezirksgericht Laufenburg – aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit persönlich kennen, vermag für sich keine Befangenheit begründen. […] Gerade im Verhältnis zwischen Rechtsvertretern und Richtern bzw. generell zwischen Juristen ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich Richter und Anwaltskreise in einem regionalen Umfeld kennen und zum Teil auch gewisse persönliche Verbindungen pflegen. Einem Richter ist zuzumuten, und ist von diesem auch zu erwarten, trotz gegenseitiger Bekanntschaft mit einer Partei, die zu beurteilende Angelegenheit neutral zu prüfen und zu beurteilen.»
Pikant: Beide Entscheide fällte der Präsident der Inspektionskommission des Obergerichtes, Hansjörg Geissmann. Gegenpartei war das Bezirksgericht Bremgarten und das Bezirksgericht Laufenburg. Hansjörg Geissmann war bis zu seiner Ernennung zum Oberrichter im Jahr 2000 Präsident der Gegenpartei, dem Bezirksgericht Bremgarten und damit Vorgänger des Klägers Peter Thurnherr. Dieser amtet heute beim Bezirksgericht Bramgarten als Präsident. Die Inspektionskommission des Obergerichtes wies die beiden Ausstandsbegehren mit folgender Dreierbesetzung ab: Hansjörg Geissmann, Franziska Plüss und Armin Knecht. Armin Knecht und Hansjörg Geissmann sind zusammen mit dem Kläger Guido Marbet Mitglied der CVP und somit Parteifreunde. Armin Knecht amtet zudem als Präsident des Obergerichts des Kantons Aargau, Guido Marbet ist Vizepräsident. Beide Kläger werden vertreten durch Peter Conrad, Mitglied der Anwaltskommission des Aargauer Obergerichts – Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte und in der Regel für die Erteilung und den Entzug von Anwaltspatenten zuständig. Präsidentin der Anwaltskommission ist Franziska Plüss, Vizepräsident ist Guido Marbet. Darüber hinaus sind Geissmann und Marbet Rotarier. Guido Marbet ist Mitglied des Rotary Club Rheinfelden-Fricktal. Ein Club, der seine Mitglieder zur Loyalität verpflichtet.
Richter zertifizieren sich gegenseitig
In der Schweiz gehört es zur leidigen Praxis, dass sich Richter gegenseitig für unbefangen erklären, ganz egal, wie nahe sich Richter und Partei stehen. Als einzigen Menschen auf Erden wurde Richtern die göttliche Gabe der unbefleckten Unbefangenheit in die Wiege gelegt. Kleine Herrgötter also, unfehlbare Pontifexli, die auch unter widrigsten Umständen unparteiisch entscheiden können. Diese Ansicht vertritt auch die parlamentarische Aufsichtsinstanz, welche diesem heillosen Treiben tatenlos zuschaut.
Und natürlich sieht das auch das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung so. Demnach gilt ein Richter laut dem heftig kritisierten Bundesgerichtsentscheid 5A_253/2010 vom 10. Mai 2010 selbst dann nicht als befangen, wenn er sich zusammen mit dem Anwalt der Gegenpartei «wöchentlich zu einem „Herrenabend“ mit anfänglicher sportlicher Betätigung und anschliessendem Abendessen sowie einem nachfolgenden Schlusstrunk» trifft. Die Bundesrichter vertreten die Ansicht, dass «eine derartige freundschaftliche Beziehung nicht die Intensität und Qualität aufweist, die vom üblichen Mass abweicht. Es ist im Gegenteil durchaus üblich und systembedingt, dass sich Richter und Anwälte, die überdies Mitglieder des gleichen Vereins sind, auch ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit treffen.» Ob sich die in jedem Fall völlig unbefangenen Bundesrichter selber ab und zu mit anderen Richtern und Parteien zu einem «Herrenabend mit anschliessendem Schlusstrunk» treffen, diese Antwort bleibt das Bundesgericht schuldig.
Dominique Strebel, Redakteur beim Schweizerischen Beobachter, kritisiert in seinem Blog den Bundesgerichtsentscheid: «Dieser Entscheid befremdet mehr, als er überzeugt», kritisiert Hansjörg Peter, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne, den Entscheid in einem juristischen Fachblatt. Falls der Mann den Prozess am Schluss verliere, werde er überzeugt sein, dass dies nicht deshalb geschehe, weil es das Gesetz so will, sondern weil Richter und Gegenanwalt miteinander verbrüdert sind. «Genau das aber sollen die Regeln über Ausstand und Befangenheit verhindern: dass der Bürger einen unguten Eindruck der Justiz bekommt und das Vertrauen in sie verliert. Dem Einzelrichter wäre kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn er sich zurückgezogen hätte – der Justiz hätte er einen grossen Dienst erwiesen.»
Richter und Kläger – Zwei alte Duz-Freunde
Nicht nur das Obergericht, auch das Bezirksgericht Laufenburg ist befangen. So sind Gerichtspräsident Beat Ackle, Richterin Priska Bachmann Gassmann und Oberrichter Guido Marbet langjährige Duz-Freunde. Ein Umstand, der eine Befangenheit mehr als begründet. Im Fall Connyland musste erst vor wenigen Wochen aus ebendiesem Grund der Thurgauer Staatsanwalt Patrick Müller in den Ausstand treten: Müller war mit mindestens zwei Connyland-Vertretern per du. Nachdem öffentlich Kritik laut wurde, entzog ihm die Thurgauer Oberstaatsanwaltschaft die Ermittlungen, «damit jeder Anschein der Befangenheit vollends ausgeräumt ist».
Was in anderen Ländern unvorstellbar ist, ist im Kanton Aargau an der Tagesordnung. Anspruchsvolle Rechtsbelange werden von Laien beurteilt. So auch am Bezirksgericht Laufenburg. Theoretisch wurde das umstrittene Zensur-Urteil in Fünferbesetzung gefällt. De Facto entschied Beat Ackle (1964) als Duz-Freund des Klägers und einziger Jurist alleine. Die restlichen vier Bezirksrichter sind ahnungslose Laien: Bezirksrichter Hansruedi Apolloni (1955) und Martin Bachofer arbeiten als Bauern (1956). Beide haben weder vom Internet noch mit der damit verbundenen rechtlichen Grundlage eine Ahnung. Umso mehr es sich um einen Leitentscheid handelt, um Rechtsfragen also, welches noch von keinem anderen Gericht in der Schweiz behandelt wurde. Demzufolge fehlt es auch an der entsprechenden Rechtspraxis und Literatur. An Fachwissen mangelt es auch den beiden anderen naiven Laienrichtern, den Hausfrauen Brigitte Rüede-Oberle (1955) und Priska Bachmann Gassmann (1954). Ausserdem ist Hausfrau und Vizepräsidentin des Bezirksgerichtes Laufenburg, Brigitte Rüede-Oberle, Mitglied der CVP und damit Parteifreundin des Klägers. Hausfrau Priska Bachmann Gassmann und Bauer Hansruedi Apolloni wohnen in Kaisten, am Wohnort des Klägers Guido Marbet. Die beiden anderen Laienrichter leben im Nachbarsdorf, Präsident Beat Ackle zwei Dörfer vom Kläger entfernt. Und wäre dass nicht genug, behandelt Oberrichter Marbet als Präsident der zweitinstanzlichen Vormundschaftskammer auch regelmässig Beschwerden, in welchen Beat Ackle respektive das Bezirksgericht Laufenburg Beschwerdegegnerin ist. Es versteht sich von selbst, dass Richter Ackle von Guido Marbet Entgegenkommen erwartet, sollte dieser Beschwerden gegen seine erstinstanzlichen Entscheide behandeln.
Oberrichter Hansjörg Geissmann erklärte gegenüber dem Beobachter, «der Gerichtspräsident – immer ein Jurist – müsse den Laien in jedem Fall die Rechtslage erläutern.» In der Praxis folgen die unwissenden Laienrichter damit brav dem Entscheid des Gerichtspräsidenten. Erst recht, wenn der Kläger ein einflussreicher Oberrichter ist. Die Fünferbesetzung ist reine Augenwischerei, ein Betrug am Volk. Dieses soll an ein demokratisch zustande gekommenes, legitimes Urteil glauben. In Tat und Wahrheit entscheidet das Gericht in Einzelbesetzung, wie in totalitären Staaten üblich. Der von der Aargauer Zeitung gefeierte «Leitentscheid» entpuppt sich bei näherem Betrachten als Partei-Entscheid zugunsten des mit dem Provinzrichter Ackle befreundeten Klägers. Mit diesem Urteil erklären Kläger und Richter den Rechtsstaat Schweiz zur Bananenrepublik und den Gerichtsstandort Aargau zur Farce. Das sehen auch Aargauer Anwälte so.
Aargauer Anwälte beklagen Interessenskonflikt
Erfahrene Anwälte raten davon ab, sich durch ausserkantonal tätige Anwälte vertreten zu lassen. Richter würden im Kanton praktizierende Rechtsanwälte bevorzugen, heisst es hinter vorgehaltener Hand. Viele Anwälte weigern sich daher, Klienten in ausserkantonalen Verfahren zu vertreten. Das ist denn auch nicht üblich. Mit Entscheid BGE 5A_623/2010 vom 26. November 2010 hält das Bundesgericht fest, es bleibe weiterhin Sache der Kantone, «die Voraussetzungen für die Ernennung eines unentgeltlichen Prozessbeistandes zu umschreiben und eine solche auf im Register ihres Kantons registrierte Anwälte zu beschränken.» Im Wissen darum suchte der Autor einen im Kanton Aargau praktizierenden Rechtsanwalt. Ohne Erfolg.
Ein dem Autor bekannter Rechtsanwalt einer renommierten Aargauer Anwaltskanzlei lehnte die Übernahme des Mandats zu seinem persönlichen Schutz ab. In seinem Brief vom 21. Januar 2011 an den Präsidenten des Bezirksgerichtes Laufenburg verwies er auf den existierenden Interessenskonflikt: «Da es sich um eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung handelt, wäre ich als Rechtsvertreter des Beklagten gezwungen, letztlich auch rechtspersönliche Bemerkungen zum Kläger vorzunehmen. In Anbetracht meiner Stellung als Anwalt im Kanton Aargau mit Prozessen sowohl vor Obergericht, vor dem Bezirksgericht Bremgarten als auch als Mitglied eines grösseren Büros würde ich mich in dieser Rolle jedoch nicht als frei fühlen. Es dürfte nicht einfach sein, im Kanton Aargau einen Anwalt zu finden, der bereit ist, ein derartiges Mandat zu übernehmen. Es fällt mir auch schwer, einen ausserkantonalen Kollegen zu nennen, der dazu bereit und in der Lage wäre.»
Weder das Obergericht des Kantons Aargau noch das Bezirksgericht Laufenburg erkennen einen Interessenskonflikt. Ganz anders im Aargau praktizierende Rechtsanwälte, diese fühlen sich nicht frei, den Autor unbefangen zu vertreten. Eingeschüchtert lehnen sie eine Vertretung ab, befürchten für sich und ihre Praxiskollegen Nachteile in anderen Verfahren. Retorsionen der klagenden Richter Guido Marbet und Peter Thurnherr also, zum Nachteil ihrer Klienten. Äussere sich ein Anwalt persönlich über einen Richter, drohten möglicherweise nicht nur ihm, sondern der ganzen Kanzlei Nachteile. Selbst ausserkantonale Anwälte seien aus ebendiesen Gründen wohl nicht bereit, das Mandat zu übernehmen.
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Zitat:Rechtsmittel eine Farce
Das Urteil des Bezirksgerichtes Laufenburg hätte beim Aargauer Obergericht angefochten werden müssen. Ein Hohn. Es verspricht keinen erkennbaren Erfolg, ein Urteil vor einem Obergericht beurteilen zu lassen, in welchem der Kläger gleichzeitig Vizepräsident ist und sein Anwalt Peter Conrad in der Anwaltskommission des Obergerichts sitzt. Der Autor verzichtete deshalb auf einen Weiterzug des Urteils.
Das verfassungsmässige Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht unterliegt der Rechtsprechung des Bundesgerichts und dem durch den Grossen Rat als Aufsichtsbehörde geduldeten verfassungsfeindlichen Filz. Genau so, wie es sich für eine anständige Bananenrepublik gehört. Der Autor darf vielleicht nicht mehr behaupten, Guido Marbet entscheide zum Nachteil von Kindern. Denken darf er es noch. Abgesehen davon steht eines fest: Cavaliere Guido Marbet als einflussreicher Vizepräsident des Obergerichts instrumentalisiert die Aargauer Justiz nach seinem Gusto. Er nutzt die mit seinem Amt einhergehende Macht für persönliche Vorteile.
Richter und Kläger feiern zusammen das Urteil
Derweil lud der Aargauer Anwaltsverband auf den 15. November 2011 im Hotel Krone in Lenzburg zur Weiterbildungsveranstaltung ein. Es referierten Bezirksgerichtspräsident lic. iur. Beat Ackle, Bezirksgerichtspräsident lic. iur. Peter Thurnherr und Oberrichter lic. iur. Guido Marbet. Richter und Kläger trafen sich trotz laufendem Verfahren in Sachen Thurnherr zum gemeinsamen Apéro. Zu einem Schwatz unter Freunden. Man war unter sich, unter Kollegen. Mit dabei sicher auch der klägerische Rechtsanwalt Peter Conrad, seit 40 Jahren Anwalt und Mitglied im Aargauer Anwaltsverband. Praktisch. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Grosser Rat will keine unabhängige Justiz
Im Kanton Aargau ist das Recht auf ein faires Verfahren reine Makulatur. Der Autor forderte deshalb mit Schreiben vom 16. Februar 2011 vom Aargauer Grossen Rat als kantonale Aufsichtsbehörde eine parlamentarische Untersuchung. Diese soll Aufschluss darüber geben, wie es um die verfassungsmässig gebotene und anwaltsrechtliche befohlene Unabhängigkeit der Anwälte steht und wie es möglich ist, dass die Justiz offenbar Anwälte derart einschüchtert, dass sie Angst vor der Übernahme von Mandaten haben und sich nicht in der Lage sehen, ihre Klienten eidgemäss zu vertreten. Zudem soll ein Bericht Aufschluss über die Ergebnisse der Untersuchung liefern und Korrekturmassnahmen aufzeigen, die zur Wiederherstellung eines rechtstaatlichen Zustandes zu treffen sind.
Trotz der dringend nötigen Sicherstellung einer fairen und verfassungsmässigen Rechtspflege verweigert der Grosse Rat eine Untersuchung. In seinem Schreiben vom 12. Mai 2011 teilte er lapidar mit, «Dass forensisch tätige aargauische Anwälte mit einer gewissen Zurückhaltung auf Ihre Anfrage betreffend die Prozessführung gegen aargauische Richter reagieren, heisst nicht, dass sie von diesen oder anderen Richtern beeinflusst worden wären. […] Für den Grossen Rat als Aufsichtsbehörde über die Gerichte ergibt sich somit kein Bedarf zur Durchführung einer Untersuchung oder zur Ergreifung von Massnahmen.»
Der in den letzten Jahren vermehrt laut gewordene Ruf nach einer verfassungskonformen Aargauer Justiz prallt beim Grossen Rat auf taube Ohren. Das kommt nicht von ungefähr: Auch er ist Teil des Filzes und auch er profitiert von dem damit verflochtenen verfassungsfeindlichen Gebaren.
Aargau – Eine Bananenrepublik
Dabei wäre Handlungsbedarf dringend angezeigt. Die öffentliche Kritik an der Aargauer Justiz nimmt kein Ende. Deren selbstherrliches Treiben überschreitet das Erträgliche.
In seiner Ausgabe vom 10. November 2011 geht der Beobachter im Artikel «Chancenlos gegen die Polizei» mit dem Aargauer Obergericht hart ins Gericht. Zwei Polizisten schiessen 2009 einen 30-jährigen Familienvater invalid – laut Polizei «aus Notwehr». Gegen den schiessenden Polizisten läuft eine Strafuntersuchung. Aber die Ermittlungen kommen seit über zwei Jahren nicht voran, weil sich das Aargauer Obergericht dagegen wehrt, einen ausserkantonalen Staatsanwalt einzusetzen – obwohl die zuständige Staatsanwältin, die Oberstaatsanwaltschaft und selbst der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann genau dies beantragt haben. Der Anwalt des Familienvaters hatte im August 2009 einen ausserkantonalen Staatsanwalt verlangt. Die Aargauer Untersuchungsbehörden seien befangen, weil sie täglich mit der Polizei zusammenarbeiten müssten, argumentierte er. Dieser Antrag wurde abgewiesen – vom Aargauer Obergericht und vom Bundesgericht. Selbst Anwälte verstehen das nicht.
Die Aargauer Zeitung berichtete am 08. Februar 2011 in seinem Artikel «Fall Lucie: Und wieder [Unterschreitung des Mindestniveaus] die Behörden» über einen weiterer Fall von Befangenheit. Der ausserordentliche Untersuchungsrichter, der im Tötungsdelikt Lucie die Strafanzeige der Eltern des Opfers gegen die Aargauer Behörden behandelte, soll den Fall verschleppt haben. In der Folge reagierte Justizdirektor Urs Hofmann. Er forderte die Absetzung des für den Fall zuständigen ausserordentlichen Untersuchungsrichters Roland Miotti, da dieser nichts unternommen hätte. Im Interview mit der Aargauer Zeitung gibt Roland Trezzini, Vater von Lucie, sein Befremden über die Aargauer Justiz zum Ausdruck: «Ich muss schon sagen, dass die hohen Funktionäre grobe Fehler begangen haben.» «Der Aargau», sagt er, «handelt wie eine Bananenrepublik.»
Doch damit nicht genug. Am 14. August 2010 publizierte der Tagesanzeiger den Artikel «Wenn Kinder unter Polizeiaufsicht der Mutter übergeben werden». Im Juni 2010 hat das Bundesgericht der Mutter die Obhut über die Kinder zugesprochen. Diese will nun zurück nach Tschechien. Für die beiden Kinder ein fremdes Land. Nachdem eine erste Übergabe der Kinder am Widerstand der Kinder scheiterte, kamen zwei Polizisten und verhafteten den Vater. In der Folge wandte sich die Anwältin des Vaters, Patrizia Jucker, mit einem superprovisorischen Antrag an den Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten, Peter Thurnherr: Die Kinder sollen so lange in der Obhut des Vaters bleiben, bis fachmännisch abgeklärt ist, was ihnen zuzumuten ist. Thurnherr wies den Antrag ab. Laut Jucker soll er sich am Telefon darüber ausgelassen haben, dass der Vater seine Kinder absichtlich zurückbehalte. Auch soll er eingeräumt haben, vor dem Rechtsspruch die Gegenpartei beraten zu haben. «Ein solcher Richter ist befangen», sagt die Anwältin und fordert nun, dass Thurnherr in Ausstand tritt und der Fall angesichts der neuen Tatsachen nochmals beurteilt wird. Umsonst. Während der Vater in der Haft sass, wurden die Kinder unter Aufsicht der Polizei der Mutter übergeben.
Anfang 2011 publizierte die Universität Zürich einen Demokratiebarometer. Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Messung der Demokratiequalität. Die Schweiz liegt mit Rang 14 im Vergleich mit 29 etablierten Demokratien im Mittelmass. Die Universität Zürich kritisiert, in der Schweiz könne die Legislative die Regierung nur «sehr unzureichend kontrollieren». Die Judikative sei im Vergleich mit anderen Demokratien «nicht sehr unabhängig». – Und das will sie auch nicht. Parteientscheide und Schauprozesse sind die Folge davon.
Zensurschützer Thür Teil des Aargauer Filzes
Natürlich liess es sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür nicht nehmen, das Zensur-Urteil zu kommentieren. Gegenüber der Aargauer Zeitung im Artikel «Datenschützer Thür über Internet-Urteil: «Ein bedeutsames Urteil»» vom 13. November 2011 spricht Thür von einem wegweisenden Entscheid: «Mit dem Umfeld, in dem die schwarze Liste hier eingebettet war, wurde ein Zusammenhang mit schweren Vergehen wie Kinderhandel oder Kindsmisshandlung suggeriert. So etwas darf nicht hingenommen werden». Wie er zu diesem abstrusen Schluss kommt, lässt Hanspeter Thür offen.
Was Thür – wahrscheinlich aus Datenschutzgründen – ebenso verschweigt: Er ist selbst Teil des Aargauer Filzes. 1985 erfolgte seine Wahl in den Grossen Rat des Kantons Aargau. Seine Anwaltskanzlei steht unmittelbar neben dem Aargauer Obergericht. Er selbst ist Mitglied im Aargauer Anwaltsverband und fühlte sich wie die anderen Anwälte ebenfalls nicht frei, den Autor zu vertreten respektive in einem laufenden Verfahren rechtspersönliche Bemerkungen zum Kläger vorzunehmen. Zumindest aber fühlte sich Thür frei, öffentlich zum Entscheid seines Kollegen Stellung zu nehmen und – davon geht der Autor aus – zusammen mit Ackle, Marbet und Thurnherr am 15. November 2011 im Hotel Krone deren Erfolg zu feiern.
Aargauer Zeitung zeigt missionarischen Eifer
Selbst die Aargauer Presse biedert sich dem Aargauer Justiz-Sumpf an. Namentlich das Monopol-Verlagshaus AZ Medien AG mit Sitz in Aarau, eines der führenden Medienunternehmen der Schweiz, zu welchem 17 Zeitungen gehören. Darunter die Aargauer Zeitung und die AZ Sonntag. Der für die AZ Medien AG tätige Journalist Toni Widmer wähnt sich in einer heiligen Berufung, einer göttlichen Mission, die Aargauer Justiz von jeder Kritik reinzuwaschen. Dafür lehnt er sich weit aus dem Fenster, überschreitet journalistische Grenzen und verletzt ethische Grundsätze. Im Gegenzug erhofft sich Widmer Privilegien.
Toni Widmer berichtete am 27. Juni 2010 unter dem Titel «Dieses Zeug muss endlich weg» erstmals in der AZ Sonntag über den Fall. Einseitig und tatsachenwidrig, weshalb sich der Autor mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat wandte. Die Beschwerde wurde gutgeheissen. In seiner Stellungnahme 55/2010 vom 23. Dezember 2010 rügte der Schweizer Presserat den Journalisten Toni Widmer. Demnach verstiess Widmer mit seinem Artikel gegen das Fairnessprinzip und gegen ethische Grundsätze. Der Presserat wies darauf hin, gerade weil dem Beschwerdeführer vorgeworfen wird, er prangere andere in persönlichkeitsverletzender Weise an, wäre die Anhörung zwingend gewesen. Genau aber diese hat Widmer unterlassen. Er gab einzig und alleine den klagenden Richter Marbet und Thurnherr das Wort.
Die Rüge des Schweizer Presserates hinderte Widmer jedoch nicht daran, am 13. November 2011 in einem erneut lausig recherchierten Artikel parteiisch über den Fall zu berichten. Auch diesmal kam der Autor nicht zu Wort, erfuhr erst im Nachhinein von dessen Publikation. An seiner Stelle durfte sich stattdessen eine anonyme Person zum Fall äussern, welche sich laut Widmer unter falschen Namen bei ihm meldete. Unseriöser kann Journalismus nicht mehr betrieben werden. In seinem Artikel behauptete Widmer tatsachenwidrig, das Aargauer Obergericht hätte zweitinstanzlich entschieden und der Autor sei verpflichtet worden, die gesamte Schwarze Liste von seinen Webseiten zu nehmen. Dies hätte er zwischenzeitlich auch getan. Alles Falschbehauptungen, die lediglich als Retorsion auf die Rüge des Schweizer Presserates dienten und den Autor in ein schlechtes Licht stellen sollen. Das erkannte dann auch die Redaktionsleitung der Aargauer Zeitung, welche Widmers Artikel kurzerhand von sämtlichen Webseiten der AZ Medien AG löschte. Die verlangte Berichtigung gegenüber dem Leser verweigerte die Redaktion jedoch. Für Widmer hat die Publikation dennoch ein Nachspiel. Der Autor hat erneut Beschwerde beim Schweizer Presserat eingereicht.
Der Pyrrhussieg – Nicht mehr als ein Strohfeuer
Toni Widmer bejubelte in seinem dilettantisch verfassten Artikel «Aargauer Obergericht entscheidet: Im Internet ist nicht alles erlaubt» das Urteil als Pyrrhussieg. Ein Sieg, welcher sich bereits einen Monat danach als kurzlebiges Strohfeuer entpuppt. Der vom Bezirksgericht Laufenburg zensurierte Eintrag hat überlebt: Die Schwarze Liste existiert zwischenzeitlich auf verschiedenen anderen Webseiten.
Das Internet lässt sich nicht zensieren, das hat die ganze Diskussion rund um Wikileaks längst gezeigt. Den beiden Klägern hätte das von Beginn an klar sein müssen. Aber sie können und wollen das Internet, die freiheitsliebende Internet-Community, nicht verstehen. Und was einmal im Netz ist, lässt sich ohnehin nicht mehr entfernen.
In der Zwischenzeit publizierte der Autor eine neue Liste mit den Namen von Zensur-Richtern. Die Öffentlichkeit soll wissen, wer staatliche Zensur betreibt, welche Richter die verfassungsmässige Meinungs- und Informationsfreiheit wie auch die Pressefreiheit beschneiden. Transparenz ist das einzige Mittel gegen staatliche Willkür. Doch davon will die Aargauer Justiz nichts wissen. Wie der Teufel das Weihwasser, scheut sie das Licht.
Bezirksgericht Laufenburg nimmt China zum Vorbild
Ganz im Sinne des Bezirksgerichtes Laufenburg darf auch in China einzig die staatlich kontrollierte Presse über das Regime berichten. Diese lässt sich lenken, ist instrumentalisierbar. Privatpersonen steht keine Wächterfunktion zu. Deren öffentliche Kritik am Regime endet in Zensur und in einer Demonstration staatlicher Autorität. Kritiker werden wirtschaftlich ruiniert und mit Strafen Mundtot gemacht. Auch in China dürfen Private nicht behaupten, das Regime handle rechtswidrig, verletze die Interessen der Schwächsten. Mit seinem Urteil stellt sich die Aargauer Justiz an die Seite totalitärer Staaten. Weiter so, Eid-Genossen!
Hinschauen eine Straftat
Aktuell läuft im Kino der bewegende Film «Der Verdingbub» des Produzenten Peter Reichenbach. Filmplakate titeln: «Alle wussten es. Die meisten schauten weg». Und jene, welche betroffen hinschauten, erlitten staatliche Verfolgung. So wurde die engagierte Lehrerin, welche die Misshandlungen des Verdingbubes bei den zuständigen Behörden meldete und deren Wegschauen mutig kritisierte, entlassen. Zivilcourage fordert seinen Preis. Gestern wie heute.
Mit seinem Zensur-Urteil hat das Bezirksgericht Laufenburg das Wegschauen formell verordnet. Der Autor darf weder heute noch in Zukunft behaupten, der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer verletzte die Rechte von Kindern oder unterstütze Entscheide, welche die Interessen von Kindern verletze. Tut er es trotzdem, begeht er eine Straftat. Damit besitzt Guido Marbet einen Blankoscheck bezüglich Kritik seitens Privatpersonen an seiner bisherigen wie auch künftigen Amtsführung. Schweizerinnen und Schweizer dürfen sich also nicht wundern, dass Behörden und Gerichte kinderfeindliche Entscheide fällen, wenn Privatpersonen nicht mehr hinsehen dürfen und schweigen müssen. Und der akkreditierten Presse fehlt leider nach wie vor das nötige Rückgrat, um über tausende dieser Einzelschicksale zu berichten. Auch sie lebt vom Filz, ist eng verbandelt mit Politik und Justiz. Daher schafft es auch nur selten ein Skandal an die Öffentlichkeit: Dann, wenn «Genug Fleisch am Knochen» ist, wie es im Fachjargon heisst. Die anderen Betroffenen bleiben auf ihren blanken Knochen sitzen. Mit ihrem bis heute anhaltenden Schweigen, macht sich die Presse mitschuldig am Leid tausender Kinder. Kinder, die keine Stimme haben, deren Hoffnungen und Wünsche kein Gehör finden.
Die Organisation «Kinder ohne Rechte» orientiert sich am Interesse der Kinder. Aus diesem Grund wird der Autor auch weiterhin Missstände öffentlich machen und die Verantwortlichen beim Namen nennen. Er anerkennt das verfassungswidrig zustande gekommene Zensur-Urteil nicht an. Eine totalitär amtende Justiz verlangt mutige Menschen.
Eignungstest für Entscheidungsträger
Im Rahmen der Revision des Vormundschaftsrechts tritt auf den 01. Januar 2013 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Laienbehörden sollen einer Fachbehörde weichen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Leider zeigen aber gerade die in der Presse kritisierten Entscheide der Aargauer Vormundschaftskammer die Grenzen einer Fachbehörde auf. Es reicht nicht aus, nur über das nötige Fachwissen zu verfügen, darüber hinaus erfordert es auch eine persönliche Eignung. Der breite Ermessensspielraum bei Kindesschutzmassnahmen ermöglicht immer wieder Entscheide, die nicht das Interesse der Kinder wiedergeben. Kinder gehören zu den Schwächsten unserer Gesellschaft. Fehlurteile treffen sie besonders hart. Dementsprechend hoch ist deren Schutzbedürfnis.
Um die Entscheidungs-Fähigkeit von Richtern und Behördenmitglieder im Vormundschaftswesen zu garantieren, benötigt es zwingend einen Eignungstest. Entscheidungsträger sollen auf ihre persönliche Eignung hin psychologisch begutachtet werden. Damit soll das dringend nötige Fingerspitzengefühl gegenüber Kinder und deren Angehörigen garantiert werden. Zum Wohle der Kinder.
In den letzten Jahren wurde in der Presse immer wieder Kritik an der Amtsführung von Oberrichter Guido Marbet und Bezirksgerichtspräsident Peter Thurnherr laut.
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Zitat:Sandra*, 13-jährig
Der Beobachter berichtete in seinem Artikel «Amtlich bewilligter Alptraum» am 18. Juli 2007 über den Fall Sandra: «Eine 13-Jährige will nicht bei ihrer Mutter in Brasilien, sondern beim Vater in der Schweiz leben. Deshalb taucht sie unter. Dann gerät sie in die Fänge der Schweizer Justiz. Sie muss mehrere Tage im Gefängnis verbringen und soll schliesslich gegen ihren Willen ausgeschafft werden». Verantwortlich für diesen Entscheid sind das Bezirksgericht Rheinfelden in der Person von Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab (FDP), und die Aargauer Vormundschaftskammer, namentlich Guido Marbet. Beide aktive Fricktaler-Rotarier. Der Beobachter: «Dass Sandra in der Schweiz bleiben wollte, spielte beim Urteil offenkundig keine Rolle. Das Mädchen wurde auch nicht angehör. Im Gegenteil: Die Behörden meinten es ernst. Am 9. Mai wollten sie das Urteil vollziehen.» Der gewaltsame Vollzug scheiterte jedoch am massiven Widerstand des Mädchens. In der Folge weigerte sich der Pilot zu starten. Am 11. Mai wurde Sandra das erste Mal angehört. Eine Rechtsvertretung wurde ihr verweigert.
In seinem Communiqué vom 14. Mai 2007 rechtfertigte der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer, Oberrichter Guido Marbet, das behördliche Vorgehen. Demnach hätte Sandra im erstinstanzlichen Verfahren nicht angehört werden können, «weil Sandra dem Richter nicht zugeführt wurde.» Dazu der Beobachter in seinem Nebenartikel «Eine Anwältin war für Sandra wichtig»: «Als Sandra im Januar untertauchte, weil sie nicht mit ihrer Mutter nach Brasilien zurückwollte, war sie auf Hilfe angewiesen. Darum übernahm die Zürcher Anwältin Lisa Zaugg ihre Rechtsvertretung. Sie telefonierte häufig mit Sandra und brachte deren Anliegen bei Behörden und Gerichten ein. […] Die Anwältin wurde von den Gerichten aber nicht als Rechtsvertreterin von Sandra anerkannt. Die 13-Jährige habe nicht das Recht, eine Anwältin zu mandatieren, meinten die Aargauer Gerichte. Deshalb habe die Anwältin auch kein Honorar zugut und müsse sogar die Verfahrenskosten selbst tragen. «Diese Rechtsauffassung widerspricht klar der Uno-Kinderrechtskonvention, aber auch der Bundesverfassung und dem Zivilgesetzbuch , die ausdrücklich vorsehen, dass urteilsfähige Jugendliche ihre höchstpersönlichen Rechte selbständig wahrnehmen dürfen», sagt dazu Stefan Blum, Rechtsanwalt und Spezialist für Kinderrecht. Wie stossend solche Entscheide sind, hat inzwischen auch der Bundesrat erkannt: In einem neuen Gesetz schlägt er vor, Kinder in Kindesentführungsverfahren ausdrücklich als Parteien zuzulassen, so dass klar ist, dass sie auch Anwälte engagieren können.»
Doch nicht nur der Beobachter äusserte Kritik am Vorgehen von Oberrichter Guido Marbet. Auch Rolf Widmer, Direktor der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes, erhebt schwere Vorwürfe gegenüber dem Präsidenten der Aargauer Vormundschaftskammer. In einem offenen Brief vom 14. Mai 2007 wirft Widmer Oberrichter Marbet verfassungsfeindliches und Kinderrecht verletzendes Verhalten vor: «Ihr Vorgehen widerspricht unseres Erachtens auch der UN Konvention über die Rechte des Kindes, dem Haager Entführungsabkommen 1980 und der Schweizer Bundesverfassung ... […] Besonders gravierend ist auch, dass Sie (Anm. d. R.: Guido Marbet) Sandra seit dem 09. Mai jeglichen persönlichen Kontakt mit vertrauten Bezugspersonen verweigern. […] Wir finden es äusserst betrüblich, dass die Behörden des Kantons Aargau und das Obergericht auf diese Wiese das Kind sehr stark benachteiligen.»
Der Pflegevater von Sandra, Toni Kappeler aus Münchwilen TG – Primarlehrer und Mitglied im Grossen Rat des Kantons Thurgau – wirft in einem ebenfalls offenen Brief vom 22. Mai 2007 Guido Marbet «unmenschliches Vorgehen» vor, «um den Willen dieses starken, selbstbewussten Mädchen zu brechen».
Aber auch der Verein Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VEV Aargau) beklagt in seinem offenen Brief vom 23. Mai 2007 an Oberrichter Guido Marbet das «Herumtrampeln auf den Menschenrechten eines Kindes durch die Aargauer Behörden». Der VEV rief Guido Marbet dazu auf, «dafür zu sorgen, dass die Rechte des Kindes auch eingehalten werden.»
Die Kritik seitens Kinderschutzorganisationen kommt nicht von ungefähr. Dem Autor liegt das Protokoll der Vormundschafsbehörde Lausen vom 16. Januar 2007 vor. Darin äussern Sandra und ihr Bruder Martin* anlässlich ihrer Anhörung durch die Vormundschaftsbehörde ihre Furcht vor Schlägen ihrer Mutter: «Martin sagt, dass er nicht mit der Mutter nach Brasilien zurückkehren will, sondern bei seinem Vater wohnen möchte, da er Angst vor seiner Mutter habe. […] Sandra sagt, dass sie Angst vor ihrer Mutter hat, weil diese die Kinder schlägt.» Beide Kinder berichten von ihrem Martyrium, von Ohrfeigen, von Schlägen mit dem Gürtel, von sichtbaren Verletzungen und Drohungen. Aussagen, welche Sandra anlässlich ihrer Befragung am 19. Mai 2007 wegen Kindesentführung wiederholte. Aus dem Erhebungsbericht der Kantonspolizei vom 07. Juni 2007 geht hervor, dass Sandra schon mehrmals von der Mutter mit dem Gurt geschlagen und dabei sichtbar verletzt worden ist.
Sandra leidet heute noch unter den Folgen der versuchten zwangsweisen Rückführung nach Brasilien und des anschliessenden Einsperrens in der geschlossenen Anstalt Ziegelhöfen in Basel. In ihrem Brief vom 25. Juni 2010 an die Organisation «Kinder ohne Rechte» wirft Sandra Guido Marbet vor, ihr Unrecht getan und gegen ihre Interessen entschieden zu haben: «Man versuchte mich gegen meinem Willen nach Brasilien auszuschaffen und als dies nicht gelang, wurde ich zwei Wochen in eine geschlossene Anstalt eingesperrt, auf Anordnung von Richter Marbet. Normal hat ein Kind eine Anhörung zugute, bevor man einen Beschluss ausführt, der wurde mir aber verweigert. […] Noch heute leide ich an den Folgen der polizeilichen Verhaftung und der versuchten Ausschaffung gegen meinen Willen. Das Obergericht inklusive Richter Marbet hat sich nie die Mühe gemacht mir zu helfen, ganz im Gegenteil, das Ziel war mich auszuschaffen.»
Adrian*, 5-jährig
Die Sonntagszeitung berichtete in ihrem Artikel «Trauma vom Amtes wegen» am 17. Mai 2009 über das Elend des fünfjährigen Adrian: «Immer wieder erzählt der Bub von sexuellen Begegnungen mit dem Freund der Mutter. Die Polizei befragt das Kind, doch die Behörden glauben ihm nicht. Seine Aussagen seien mit Vorsicht zu geniessen, «weil von der Befragerin sehr viele suggestive Fragen gestellt wurden», urteilt ein Gutachter, der Adrian nie gesehen hat. Das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs wird später eingestellt. Weil sich sein Zustand weiter verschlechterte, rieten der Kinderpsychiater und ein Arzt der Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals dringend dazu, Adrian in einer Pflegefamilie unterzubringen. […] Dort fühlte sich der Bub wohl, doch die Mutter reichte Beschwerde ein. Normalerweise gewährt die Justiz solchen Rekursen keine aufschiebende Wirkung – das Kind kann am neuen Ort bleiben, bis die Beschwerde behandelt ist. Nicht in Adrians Fall: Das Aargauer Obergericht gewährte aufschiebende Wirkung, worauf Adrian erneut völlig überraschend vier Wochen später aus seiner neuen Umgebung herausgerissen und nach Hause gebracht wurde. Einen Kinderanwalt hat ihm das Gericht nie gestellt – es wäre gesetzlich möglich gewesen. Als Adrian vor wenigen Wochen erneut von Sexspielen berichtete, weigerte sich die Aargauer Strafbehörde, den Fall zu untersuchen. Dagegen ist ein Rekurs hängig. Der urteilende Aargauer Oberrichter (Anm. d. R.: Guido Marbet) kam bereits vor zwei Jahren in die Schlagzeilen. Damals entschied er gegen das 13-jährige Mädchen Sandra, das gegen seinen Willen nach Brasilien ausgeschafft werden sollte».
Sonja*, 5-jährig
Das Schweizer Fernsehen kritisierte im Beitrag der Rundschau «Skandal um Pflegekinder» am 06. Februar 2008 das Handeln der Vormundschaftsbehörde Reinach. Dieses platzierte die damals 5-jährige Sonja während Jahren bei Frauen, die im Sexgewerbe tätig waren. Nun erhebt das zwischenzeitlich 16-jährige Pflegekind schwere Vorwürfe gegenüber der Behörde. Diese hätte ihre Aufgabe vernachlässigt und nicht zu ihrem Wohle entschieden. Im Anschluss an die Medienberichterstattung verlangte die betroffene Vormundschaftsbehörde Reinach eine aufsichtsrechtliche Untersuchung der beanstandeten Kindesschutzmassnahme. Zuständig für die Untersuchung war die Aargauer Vormundschaftskammer unter Präsident Guido Marbet. Dieser kommt zu einem überraschenden und umstrittenen Schluss: Die Behörden haben alles richtig gemacht. «Die Voruntersuchung ergab keine unsachgemässen oder gesetzwidrigen Kindesschutzmassnahmen, und es wurde diesbezüglich kein aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf festgestellt. […] Es sei im Sinne des Kindes gehandelt worden», so die Kantonale Justizbehörden in ihrer Medienmitteilung vom 28. März 2008. Beanstandet wurde einzig der Gang der jetzigen Pflegemutter an die Medien, «das Pflegekind wurde dadurch unnötig kompromittiert».
Dem widerspricht Sonja im Beitrag der Rundschau «Skandal um Pflegekind» am 02. April 2008 vehement. Das Untersuchungsergebnis erfuhr sie aus der Zeitung. Doch nicht nur das: Laut Aussagen von Sonja hätte Oberrichter Guido Marbet sie weder angehört, noch gäbe er ihre Sicht der Dinge wieder. So sei es ihr, entgegen den Behauptungen im Untersuchungsbericht, am Pflegeplatz nicht gut gegangen. Der Vorwurf: Die Pflegemutter habe nicht auf sie aufgepasst, stattdessen hätte sie sich um die Freier gekümmert. Was die fehlende Anhörung betrifft, stellt sich die Pflegekinderaktion Schweiz auf den Standpunkt, damit verletze die Kantonale Justizbehörde geltendes Kinderrecht.
Jan und Martin, 4 und 7-jährig
Am 14. August 2010 publizierte der Tagesanzeiger den Artikel «Wenn Kinder unter Polizeiaufsicht der Mutter übergeben werden». Demzufolge hat im Juni 2010 das Bundesgericht der Mutter die Obhut über die Kinder Jan (4) und Martin (7) zugesprochen. Diese will nun zurück nach Tschechien. Für die beiden Kinder ein fremdes Land. Eine erste versuchte Übergabe in der Wohnung des Vaters scheiterte am Widerstand der Kinder, diese wollten beim Vater bleiben. Eine Woche darauf kamen zwei Polizisten und verhafteten den Vater. Nach dem Vorfall in der Wohnung wandte sich die Anwältin des Vaters, Patrizia Jucker, mit einem superprovisorischen Antrag an den Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten, Peter Thurnherr: Die Kinder sollen so lange in der Obhut des Vaters bleiben, bis fachmännisch abgeklärt ist, was ihnen zuzumuten ist. Thurnherr wies den Antrag ab. Laut Jucker soll er sich am Telefon darüber ausgelassen haben, dass der Vater seine Kinder absichtlich zurückbehalte. Auch soll er eingeräumt haben, vor dem Rechtsspruch die Gegenpartei beraten zu haben. «Ein solcher Richter ist befangen», sagt die Anwältin und fordert nun, dass Thurnherr in Ausstand tritt und der Fall angesichts der neuen Tatsachen nochmals beurteilt wird. Umsonst. Während der Vater in der Haft sass, wurden die Kinder unter Aufsicht der Polizei der Mutter übergeben.
Der Verein Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VEV) publizierte auf seiner Webseite ein Schreiben von Emmanuel Heierle – Regionalleiter des VEV und tätig in einer Arbeitsgruppe von Pro Familia – an den Präsidenten des Bezirksgerichtes Bremgarten, Peter Thurnherr. Heierle in seinem Offenen Brief vom 15. August 2010: «Eine so geschilderte, schwerste Verletzung von Interessen und Rechten von Kindern bei Parteinahme für Erwachsene durch eine judikative Instanz ist ein Verbrechen an der Gesellschaft.»
Cássio und Christian, 8 und 10-jährig
Unter dem Titel «Vater klagt an: «Polizei lieferte meine Kinder ins Zürcher Milieu»» beleuchtete BLICK am 06. September 2007 ein weiterer Entscheid Thurnherr‘s: «Christian (10) und Cássio (8) sind bereits im Bett, als es um 22 Uhr klingelt. Panisch vor Angst rennen sie ins Bad, schliessen sich ein. Vor der Tür stehen drei Polizisten und der Leiter des Sozialamtes von Wohlen. Sie teilen Christian Scherrer (40) mit, dass sie seine Söhne nun abholen. […] Im Frühling (Anm. d. R.: – ein halbes Jahr davor – ) lässt Christian Scherrer seine Söhne von einem Kinderpsychiater begutachten. Sie erzählen ihm von sexuellen Übergriffen in Brasilien. Der Kinderpsychiater rät dringend von einer Rückführung in das Heimatland der Mutter ab. Im Juni wird der ältere Bub vom Präsidenten des Bezirksgericht Bremgarten (Anm. d. R.: Peter Thurnherr) befragt. Christian erzählt ihm, er wolle auf gar keinen Fall zurück nach Brasilien. Er bekomme Albträume. Doch die Behörden bleiben bei ihrem Entscheid. Am Dienstagabend haben sie ihn vollzogen. Drei Beamte, bewaffnet. Ein Kinderpsychologe, der die Kinder hätte betreuen können, war nicht vor Ort. […] Gegenüber BLICK haben die verstörten Buben geklagt: «Unsere Mutter schlägt uns.» […] Für die Behörden ist das Familien-Drama erledigt. «Es gab einen rechtskräftigen Entscheid, der vollzogen werden musste», sagt der Bremgartner Bezirksgerichtspräsident Peter Thurnherr. Der Vater habe alles sabotiert.»
Am 06. September 2007 berichtete auch 20 Minuten unter dem Titel «Tränen bei Ausschaffung wider Willen» über den Fall: «Obwohl Christian (10) und Cassio (8) bei ihrem Vater in der Schweiz bleiben wollen, hat sie die Polizei am Dienstagabend abgeholt. […] «Es hat Tränen gegeben», sagt Urs Spillmann, Leiter der Sozialen Dienste Wohlen, der beim Einsatz dabei war. Nun sollen die Buben zu ihrer Mutter nach Canoa Quebrada in Brasilien ausgeschafft werden. Nicht nur für Scherrer ein Albtraum, auch für seine Söhne, die bis vor einem Jahr dort gelebt haben: «Ich will nicht nach Brasilien zurück, weil dort jeden Tag jemand getötet wird», schreibt der ältere der beiden in einem Brief an Peter Thurnherr, zuständiger Gerichtspräsident in Bremgarten. Bis vor das Bundesgericht hat sich Scherrer durch alle Instanzen gekämpft. Überall ist er abgeblitzt. In dieser juristischen Schlammschlacht ist der Wunsch der Kinder offenbar irrelevant: «Wir müssen uns an das Haager Übereinkommen halten», sagt Thurnherr. Und auch Spillmann ist der Meinung: «Es ist richtig, dass das Gesetz so durchgezogen wurde.» Ihm sei zwar bewusst, dass dies gegen den Willen der Buben passiert sei: «Wir leben in einem Rechtsstaat. Da ist das halt so.»
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