24-11-2010, 20:49
Weil hier im Forum ja immer wieder Immobilien ist Spiel kommen: http://ehescheidung.wordpress.com/2010/1...et-werden/
"Folgt aus einer Unterhaltsberechnung für das unterhaltsberechtigte Kind ein monatlicher Fehlbetrag, ist der betroffene Elternteil verpflichtet, den nicht gedeckten Betrag aufzubringen, indem er eine ihm gehörende Immobilie verkauft. - OLG Köln, 10 UF 50/09" - gilt auch für selbstbewohnte Immobilien und sogar für eine Immobilie, in der man das unterhaltsberechtigte Kind wohnen lässt (Naturalunterhalt!).
Altbekannt, aber den Wenigsten bei einer Trennung bewusst. Praktisch jede Immobilie kann sofort enteignet werden, wenn es der "Pflichtige" mal nicht schafft, über Jahrzehnte hinweg die rekordhohen deutschen Unterhaltssätze auszuspucken.
Droht eine Trennung: Weg mit Immobilien! Den Verkaufserlös unter der Matratze verstecken ist immer noch besser wie sich dem Glauben hingeben, man könne eine Immobilie auf Dauer halten. Selbst abfackeln ist noch besser, dann hat man wenigstens noch ein paar warme Stunden davon.
"Folgt aus einer Unterhaltsberechnung für das unterhaltsberechtigte Kind ein monatlicher Fehlbetrag, ist der betroffene Elternteil verpflichtet, den nicht gedeckten Betrag aufzubringen, indem er eine ihm gehörende Immobilie verkauft. - OLG Köln, 10 UF 50/09" - gilt auch für selbstbewohnte Immobilien und sogar für eine Immobilie, in der man das unterhaltsberechtigte Kind wohnen lässt (Naturalunterhalt!).
Altbekannt, aber den Wenigsten bei einer Trennung bewusst. Praktisch jede Immobilie kann sofort enteignet werden, wenn es der "Pflichtige" mal nicht schafft, über Jahrzehnte hinweg die rekordhohen deutschen Unterhaltssätze auszuspucken.
Droht eine Trennung: Weg mit Immobilien! Den Verkaufserlös unter der Matratze verstecken ist immer noch besser wie sich dem Glauben hingeben, man könne eine Immobilie auf Dauer halten. Selbst abfackeln ist noch besser, dann hat man wenigstens noch ein paar warme Stunden davon.