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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#1
Auszug aus einem Vortrag des OLG Richters Werner Krämer für den Arbeitskreis Familienpsychologie, dabei ging er auch auf §1626a BGB ein, der das Sorgerecht für nichteheliche Kinder automatisch der Mutter zuweist:

"Die Übertragung des Sorgerechts auf sich kann der Vater allerdings hiernach nur mit Zustimmung der Mutter beantragen; eine gerichtliche Ersetzung dieser Erklärung ist nicht möglich. Diese Regelung wird in der Literatur in zunehmendem Maße als nicht vereinbar mit dem Gleichstellungsgebot von ehelichen und nicht ehelichen Kindern sowie dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz angesehen, vor allem für die Fälle einer länger andauernden nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft ist, und in der die Eltern mit den Kindern gemeinsam gelebt haben. Das nicht-eheliche Kind hat nämlich nur dann eine Aussicht, in die elterliche Sorge des Vaters gegeben zu werden, wenn die Mutter zustimmt, oder wenn der extreme Fall des § 1666 BGB vorliegt. Es ist damit deutlich hinter den ehelichen Kindern zurückgesetzt, bei dem allein das Kindeswohl entscheidend ist, eine Notlage aber nicht vorliegen muss.

Es wird daher damit zu rechnen sein, dass das Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft diese Regelung als verfassungswidrig zu Fall bringen wird."



Das hat er vor elf Jahren gesagt, nach der letzten grossen Familienrechtsreform 1998. 2001 hat das BVerfG diese Regelung ausdrücklich uneingeschränkt als verfassungsgemäss beurteilt. Die Reform wurde übrigens von CDU/FDP ausgearbeitet, von SPD/Grüne beschlossen, von SPD/CDU unverändert gelassen und für CDU/FDP jetzt gibt es ebenfalls keine Veränderungspläne.
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#2
Zitat:Die Reform wurde übrigens von CDU/FDP ausgearbeitet, von SPD/Grüne beschlossen, von SPD/CDU unverändert gelassen und für CDU/FDP jetzt gibt es ebenfalls keine Veränderungspläne.

Trat die Reform nicht am 30.06.1998 in Kraft? Dann wäre sie nämlich bereits von CDU/FDP beschlossen worden. Wie hat sich der damalig rot/grün dominierte Bundesrat dazu geäußert?
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#3
Wenn sie noch von der CDU/FDP beschlossen wurde, so hat die nachfolgende GRÜNE/SPD Regierung sie jedenfalls die sieben Jahre unverändert hingenommen, an denen sie an der Macht war. Verändert haben die nur das Unterhaltsrecht, insbesondere den katastrophalen Verlust des Kindergeldes 2001 für die meisten Verpflichteten. Das war der grösste Schub nach oben, den es je gab.
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#4
Es wird alles viel Besser ... bleiben
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#5
ich bleibe dabei:
selbst wenn der vater das sorgerecht hat, dann bringt ihm das nicht wirklich viel wenn exe sich querstellt.

in anderen bereichen ist diese ungleichstellung doch auch so. nur mal als beispiel: wir leben in eheähnlicher gemeinschaft. die steuerlichen vorteile haben wir aber nicht.

zurück zum thema:
mein freund wollte das gemeinsame sorgerecht für unseren sohn nicht obwohl ich da nichts dagegen hätte. für seine tochter aus einer vorigen beziehung (uneheliches kind) hat er das gemeinsame sorgerecht. bringt allerdings absolut null. wir sehen seine tochter nur wenn exe mal ausgehen will und die kleine dann stört.

solange mütter immer allgemein bevorzugt werden (was das abr angeht) wird sich da nichts ändern, egal ob der vater nun das sorgerecht bekommt oder nicht.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#6
(01-10-2009, 17:34)stafford schrieb: solange mütter immer allgemein bevorzugt werden (was das abr angeht) wird sich da nichts ändern, egal ob der vater nun das sorgerecht bekommt oder nicht.
sehe ich auch so ..
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#7
Das Sorgerrecht ist der letzte Grund zu heiraten, und die letzte Chance des Staates einen Pflegefall jemand anderem auf zu laden.
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#8
bin der meinung, dass schon von den gerichten angestrebt werden sollte eine 50:50 umgangsregelung zustande zu bringen.
da müssten dann eben beide elternteile zurückstecken.
die frau, die bis dahin meist zuhause war muss sich aufraffen wieder arbeiten zu gehen und der mann müsste sich eventuell einen anderen job suchen, damit die arbeitszeiten aufeinander abgestimmt werden könnten.
aber so könnte jeder das kind sehen und der lästige unterhalt würde wegfallen.
und in speziellen fällen wie bei unserem (3 kinder, 3 mütter) alle kinder zum vater, damit die (halb)geschwister nicht getrennt werden und damit 2 der 3 frauen auch arbeiten gehen können. oder die 3 frauen gehen arbeiten und der vater bleibt mit den kindern zuhause.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#9
(01-10-2009, 18:33)stafford schrieb: bin der meinung, dass schon von den gerichten angestrebt werden sollte eine 50:50 umgangsregelung zustande zu bringen.
Die Judikative kann nur das an Recht sprechen, was ihr die Legislative vorgibt. Dein Vorschlag würde die Gewaltenteilung in Frage stellen. Angel
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#10
(01-10-2009, 19:17)blue schrieb: Die Judikative kann nur das an Recht sprechen, was ihr die Legislative vorgibt. Dein Vorschlag würde die Gewaltenteilung in Frage stellen. Angel

Was sind dann OLG-Leitlinien oder höchstrichterliche Entscheidungen?
Die DT oder neuerdings die Verpflichtung, den KiGa zusätzlich zu bezahlen, wurde nicht von der Legislative vorgegeben. Zumindest nicht auf verfassungsmäßigem Weg.
Die Justiz macht sich zunehmend ihre eigenen Gesetze.
Ist ja auch viel einfacher:

Statt sich ständig mit dem blöden Parlament absabbeln zu müssen, ernennt man bewährte Vereinsgenossinnen aus dem djb zu Richterinninninnen und bespricht auf auf dem kleinen Dienstweg, bei einem Gläschen Prosecco, wie man sich demnächst die Rechtsprechung vorstellt.
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#11
Die Ironie meines letzen Beitrages durch das Engelchen " Angel " hast Du aber erkannt? Ansonsten sind wir so ziemlich auf gleicher Wellenlänge. Wink
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#12
Nein, ich dachte, das wäre nur so ein zuckersüßer Gruß von dir! Big Grin
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#13
(01-10-2009, 19:40)beppo schrieb: Die DT oder neuerdings die Verpflichtung, den KiGa zusätzlich zu bezahlen, wurde nicht von der Legislative vorgegeben. Zumindest nicht auf verfassungsmäßigem Weg.
Daher ist ja das deutsche Familien(un)recht so ein toller Exportschlager!
Tongue
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#14
Ein gemeinsames Sorgerecht hätte aber symbolische Natur. In diesem Fall lege ich etwas auf die Symbolik wert, den es gibt ein paar kleinere Vorteile damit schon - auch wenns überbewertet wird - und es hat auch etwas damit zu tun, wie ein Staat die Kinder sieht. Als Eigentum der Frau, oder zumindest von der Idee erstmal gesehen her anders.

Auch müssten die Mütter mehr Sachen mit dem Vätern abstimmen. Das fängt schon dann an, wenn man z.B. eine Geburt miterleben möchte mit der Mutter, dann wird gefragt, ob man als Vater überhaupt Sorgerecht hat. Denn hätte ich keins, hätte ich auch keine Kontrollmöglichkeit beim Geburtverlauf. Gut es war ne normale Geburt, ohne OP. Ein anderer Vater erzählte mir übrigens, der das Sorgerecht hat, daß er z.B. bei dem Kaiserschnitt im OP-Saal seiner Frau nicht beiwohnen durfte sondern "draußen" warten musste. Väter werden in der Gesellschaft nahezu generell als Störfaktor angesehen. Bei einem Geburtsvorbereitungskurs gab es 7 Stunden für Mutter und Kind, und eine Stunde, wo beide Elternteile zugelassen waren. Die Eine Stunde vom Kurs, wo mit beiden Elternteilen waren, also mit Vater, Mutter und Kind musste serperat verrechnet werden (wurde nicht von der Krankenkasse bezahlt). Die Väter wurden dann von der Hebamme stets verarscht , sie ließ die Männer beide Arme senkrecht zur Seite ausstrecken für mehrere Minuten, damit die Väter annäherend fühlen können, wie schwer es doch die Frau bei der Geburt hat.
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#15
(01-10-2009, 20:09)Vater schrieb: Denn hätte ich keins, hätte ich auch keine Kontrollmöglichkeit beim Geburtverlauf. Gut es war ne normale Geburt, ohne OP. Ein anderer Vater erzählte mir übrigens, der das Sorgerecht hat, daß er z.B. bei dem Kaiserschnitt im OP-Saal seiner Frau nicht beiwohnen durfte sondern "draußen" warten musste.
Das hat ganz alleine medizinische Gründe! Ich selbst habe zwei Geburten "live" durchgemacht. Das Geschrei der Gebärerin liegt mir heute noch im Ohr. Und sach mal ehrlich, beim Aufschnippeln willst Du doch nicht wirklich anwesend sein?!
Deine geforderten "Kontrollmöglichkeiten" halte ich persönlich für völlig daneben!

Was meinst Du eigentlich mit "beiwohnen" währen der Geburt?
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#16
Meine Ex musste auch manuell geoeffnet werden. Ich war auf ihren Wunsch, allerdings gegen meinem Wunsch live dabei.
Bin aus den Latschen gekippt. Das wusste ich vorher, dass mir das passieren wird.
Was ich nicht wusste, dass mein Verlangen nach einer Frau sich danach stark reduzierte.
Lass mich b;oss in Ruhe damit.
Das war die Zeit, wo ich Trottel bedingungslos alles fuer meine Alte gemacht habe.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#17
Na wenn wir schon den thread verwursten:

Ich hab diesem Geburtsbeiwohnverbundenheitsscheiss nie etwas abgewinnen koennen. Ich war hinterher da und gut. Der ganze mythische Zauber drumherum ging und geht mir voellig am Hintern vorbei.

Ray
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#18
(01-10-2009, 21:15)Ray schrieb: Ich hab diesem Geburtsbeiwohnverbundenheitsscheiss nie etwas abgewinnen koennen.
Im Grunde ist es eine Erfahrung, die ich nicht missen wollte. Es zeugt von einer gewissen Zusammengehörigkeit zwischen Vater und Mutter.

Die Realität, also das deutsche Familienrecht, bringt es dann erst später auf den Hauptnenner!
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#19
(01-10-2009, 21:24)blue schrieb: Zusammengehörigkeit zwischen Vater und Mutter.

Tja, nur welcher Art ist diese...

Zitat:Die Realität, also das deutsche Familienrecht, bringt es dann erst später auf den Hauptnenner!

Also fuer meine Aversion brauch ich das deutsche Familienrecht nicht... :-)

Ray
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#20
Wenn der Mutter etwas bei der Geburt passiert, steht man als Vater ohne Sorgerecht ganz schön dumm da. Entscheidungen darf man nämlich keine treffen und über das Kind bestimmt erstmal das Jugendamt.

Dabeisein wird überbewertet. Ich war dabei, ebenfalls Kaiserschnitt. War halt eine OP, mal was anderes, aber so weltbewegend war das nicht. Unterm Strich aber durchaus positiv, denn gibt Momente, in denen es ganz gut ist, wenn die Mutter eine Hand zum festhalten hat, vor allem wenn das Kind rausgezogen wird. Atemprobleme und Erstickungsgefühle sind in diesem Moment die Norm, eine Sauerstoffflasche und eine greifende Hand helfen dabei. Ausserdem kriegte ich das Kind in den Arm, während Mama matt dalag und kunstgestopft wurde. Der erste Weg in der Welt zum Papa, war doch nett.

Irgendwo hab ich gelesen, dass Männer, die dabei sind, danach häufiger an Lustlosigkeit leiden. Das Risiko einer gewissen Traumatisierung ist auf jeden Fall vorhanden. Bei mir nicht.
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#21
ich war auch der erste, der meine Tochter im Arm hielt
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#22
(01-10-2009, 21:34)p schrieb: Unterm Strich aber durchaus positiv, denn gibt Momente, in denen es ganz gut ist, wenn die Mutter eine Hand zum festhalten hat, vor allem wenn das Kind rausgezogen wird.
Muß jeder für sich selbst entscheiden, dafür stark genug zu sein.
Die meisten jungen Väter würden sich wünschen, nach dieser Erfahrung nicht einfach durch das deutsche Gesetz entsorgt zu werden, weil eine Mutter es sich später mal anders überlegen sollte!
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#23
(01-10-2009, 21:56)blue schrieb: Muß jeder für sich selbst entscheiden, dafür stark genug zu sein.

Falsch, jeder muss sich dafuer entscheiden, ob er das ueberhaupt braucht. Die die das tun, duerfen sich dann auch untereinander weiter in Begriffen wie stark oder schwach damit auseinandersetzen.

Rein persoenlich ist meine Erfahrung dazu allerdings, dass das Auftreten solcher Begriffe in diesem Zusammenhang betraechtlichen manipulativen weiblichen Einfluss der eher unguten Sorte anzeigt.

Ray
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#24
(01-10-2009, 22:40)Ray schrieb: Rein persoenlich ist meine Erfahrung dazu allerdings, dass das Auftreten solcher Begriffe in diesem Zusammenhang betraechtlichen manipulativen weiblichen Einfluss der eher unguten Sorte anzeigt.
Eine Geburt ist kein einfaches Ding. Der ursprüngliche Wunsch zur Zeugung eines Kindes, könnte darauf hindeuten, gemeinsam für dieses Neugeborene und gemeinsam Gezeugte, verantwortlich zu sein.
In der Regel sieht es die Natur so.

Was der intelligente Mensch draus macht, ist eine andere Sache.
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#25
(01-10-2009, 23:03)blue schrieb: Eine Geburt ist kein einfaches Ding. Der ursprüngliche Wunsch zur Zeugung eines Kindes, könnte darauf hindeuten, gemeinsam für dieses Neugeborene und gemeinsam Gezeugte, verantwortlich zu sein.
In der Regel sieht es die Natur so.

Die Natur sieht gar nichts. In dem Zusammenhang, sie definiert bestimmt auch nicht, dass Verantwortlichkeit heisst eine Geburt zu begleiten. Sorry, das ist genau das metaphysische Geschw... einer Runde Baumumarmerinnen, welches ich im Sinn hatte.

Ray
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