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Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#26
Müsste das Jugendamt nicht den ganzen Kladderadatsch ausrechnen ?  Fahrtkosten werden schnell mit mindestens
200€ belohnt sowie 150€ erwerbsbonus
4% Altersvorsorge wurde schon erwähnt und der Selbstbehalt müsste auch noch  mal  steigen da die Wohnung bestimmt teuer ist
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#27
Ich habe kürzlich einen Anwalt beauftragt, den Kindesunterhalt zu berechnen und zu versuchen, mein Netto zu beschönigen. Es folgte eine Antwort von ihm:

Sehr geehrter Mandant,

nach der Durchführung einer Unterhaltsberechnung zeigt sich, dass der errechnete Betrag dem der Gegenseite entspricht.

Es wurden die Nettoeinkommen für den Zeitraum von November 2022 bis Oktober 2023 zusammengefasst, was ein Gesamtnettogehalt von 48.213 € ergibt, also durchschnittlich 4.018 € monatlich. Dabei sind Auszahlungsbeträge aufgrund erheblicher Rückstellungen und Altersvorsorge, die bei Minderjährigen bis zu einem gewissen Prozentsatz des Bruttojahreseinkommens zulässig sind, nicht berücksichtigt. Diese Abzüge wurden im weiteren Verlauf abgezogen.

Auch der Nettoabzug für den Dienstwagen wurde nicht abgezogen, da es bei Ihrem Arbeitgeber üblich ist, dass dieser auch privat genutzt werden kann. Berücksichtigt man den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung, hebt dies den Nettoabzug wieder auf.

Berufsbedingte Aufwendungen werden aufgrund des Dienstwagens nicht abgezogen. Abzugsfähig sind ein Darlehen (137 €), eine Zusatzkrankenversicherung (63 €) und die zulässige Altersvorsorge (4 % des Bruttojahreseinkommens). Dies führt zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.621 € und einer Einstufung in die sechste Gruppe der Düsseldorfer Tabelle, was einen Zahlbetrag von 518 € pro Kind bedeutet.

Zusätzlich empfehle ich, die Möglichkeit einer Riesterrente in Betracht zu ziehen. Durch die Investition in eine solche Rentenform könnten Sie in eine niedrigere Einkommensstufe rutschen und somit den Unterhaltsbetrag reduzieren.

Für eine Verteidigungsstrategie gibt es nur geringe Ansatzpunkte. Man könnte argumentieren, dass der Privatvorteil des Autos geringer ist als der geldwerte Vorteil nach Steuern. Ich empfehle jedoch, in Verhandlungen zu treten und der Gegenseite vorzuschlagen, nach einer niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen.

Die einzigen verbleibenden Optionen scheinen zu sein, die Riesterrente in Betracht zu ziehen, eine Diskussion darüber zu führen, dass der Wert des Dienstwagens möglicherweise überbewertet wird, oder einfach zu versuchen, eine Einigung auf der Basis der Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle zu erzielen.
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#28
Geld für eine Riesterrente kannst du auch gleich verbrennen, das ist keine Anlageform.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
Lieber verbrennen wie einer Ex zahlen.
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#30
(04-12-2023, 15:55)NeuesKapitel schrieb: Für eine Verteidigungsstrategie gibt es nur geringe Ansatzpunkte. Man könnte argumentieren, dass der Privatvorteil des Autos geringer ist als der geldwerte Vorteil nach Steuern. Ich empfehle jedoch, in Verhandlungen zu treten und der Gegenseite vorzuschlagen, nach einer niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen.

Die Gerichte gehen mittlerweile immer mehr dazu über den steuerlichen Anteil mit dem geldwerten Vorteil gleichzusetzen, mindestens. Häufig wird argumentiert, der Vorteil sei eigentlich
noch viel größer, weil ja die gesamte private Mobilität damit abgedeckt ist. Da müssen die Richter halt nix mehr selber rechnen, was die vermutlich ohnehin nicht gerne tun. 

Für eine Stufe niedriger in der DDT würde ich kein zusätzliches Geld mehr für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren verbrennen. Da kämpfst du um 80 Euro mehr monatlich. Das sind 1,5 Stunden Arbeiten die Woche zum Mindestlohn. Die Kosten für ein verlorenes Verfahren sind um ein Vielfaches höher, als du ohne Streit, über die Zeit an Unterhalt mehr bezahlen würdest. Würde ich lassen, mehr Kosten als Nutzen. Ich verdiene etwa ähnlich wie du, bin aber nur deshalb in einer niedrigeren Stufe gelandet, weil ich ein Kind mehr habe als du. Das wirkt sich bei dem Bedarfskontrollbetrag aus.

Zu der Riesteroption kann ich nichts sagen, außer, das sie nicht anerkannt wurde, als ich ein Mangelfall war und den Mindestunterhalt nicht zahlen konnte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#31
bei mir wurde der Dienstwagen in der Unterhaltsberechnung nicht in Abzug gebracht (wie im Steuerrecht) sondern als "Einnahme" auf den Nettolohn wieder erhöhend hinzugefügt, mit der Begründung dass es ja ein Mehrwert sei, oder höher ist als der steuerliche Abfluss und ich ja jeden Tag und jede Nacht, 24/7 den Wagen nutzen kann (damals war ich beruflich 60-80 TKM im Jahr unterwegs, da hat man dann a) keine Zeit mehr und b) keine Lust mehr den Wagen noch irgendwie privat zu bewegen .... da brach dann in mir die Welt der Gerechtigkeit zusammen ....
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#32
(04-12-2023, 17:21)p__ schrieb: Lieber verbrennen wie einer Ex zahlen.

Das war das erste woran ich auch gedacht habe  Big Grin
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#33
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein neues Schreiben von der Anwältin meiner Ex-Frau erhalten. Darin heißt es:

"Dessen ungeachtet sind Sie dazu verpflichtet, sich am Mehrbedarf Ihrer Kinder zu beteiligen. Leider haben Sie bislang nicht dargelegt, weshalb Sie dies verweigern. Ich gebe Ihnen hierzu letztmals Gelegenheit bis 31.05.2024."

Die Anwältin behauptet, ich sei verpflichtet, zusätzlich zu den regulären Unterhaltszahlungen auch für außergewöhnliche Kosten der Kinder aufzukommen. Zugegebenermaßen habe ich bisher Anfragen meiner Ex dazu ohne Begründung abgelehnt. Nun setzt mir die Anwältin eine letzte Frist bis Ende Mai 2024, um dazu Stellung zu nehmen.

Wie seht ihr das? Soll ich die Frist verstreichen lassen oder doch lieber meine Gründe darlegen, auch wenn ich bisher nicht auf die Anfragen reagiert habe?

Über eure Einschätzungen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
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#34
Steht schon im Thread, ich würde gar nichts antworten und die Klage abwarten, wenn sie wirklich klagen wollen.
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#35
Ich bleibe ebenfalls bei meinen Aussagen. Kosten für Sportvereine etc. sind kein Mehrbedarf. Freizeitaktivitäten sind mit dem Unterhalt abgedeckt. Siehe meine letzten Beiträge hier im Thread dazu.

Im www wirst du genügend Infos und auch Beschlüsse zu dieser Thematik finden.

Lasse dich nicht verarschen von der geldgeilen Ex. Übrigens wird tatsächlicher Mehrbedarf mit beiden Einkommen gequotelt, liegt dir denn überhaupt eine detaillierte Berechnung vor?
Ich gehe davon nicht aus, denn die Anwältin fordert von dir "Insgesamt beträgt der Mehrbedarf monatlich 378,00 €, Ihr Anteil davon 189,00 €."
Das ist die Hälfte. Da deine Ex lt. dir 75k/Jahr und du 65k/Jahr verdienst ist die Höhe der Forderung sowieso nicht plausibel.

Nochmals: lasse es darauf ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie klagen. Außer die Anwältin sieht auch nur das Geld, das sie mit deiner Ex verdient.
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#36
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

(10-08-2023, 00:47)NeuesKapitel schrieb:
  • Musikschule Kind 1: 100,00 €
  • Musikschule Kind 2: 100,00 €
  • Karate Kind 1: 9,00 €
  • Karate Kind 2: 9,00 €
  • Hort Kind 2: 55,00 €
  • Kunstschule Kind 1: 55,00 €
  • Kunstschule Kind 2: 50,00 €

Insgesamt beträgt der Mehrbedarf monatlich 378,00 €, Ihr Anteil davon 189,00 €. Bis August 2023 waren somit monatlich 1.225,00 € zu bezahlen.

Also bei der Düsseldorfer Tabelle kannst du mind. Eine Stufe runtergehen, da sie Mutter und 1 Kind betrifft. Zusätzlich 5% arbeitsaufwendige Gen sowie private Altersvorsorge bis zu 4%.
Die anderen Ausgaben würde ich davon absehen und es drauf ankommen lassen.
Das entscheidet final ein Gericht. Die Gegner versuchen die Kosten sowieso in die Höhe zu treiben.
Außerdem frage ich mich wie es sein kann, dass die Mutter mehr verdient wie du und 100% Versorgung übernehmen kann. Nicht falsch verstehen.
Das sie sparsamer umgehen soll kannste schreiben interessiert aber keinen.

Wenn die kinder bei ihr interessiert das Gericht auch nicht was Sie verdient. Zusätzlich wäre es wichtig zu wissen wie häufig du die kinder hast ob Wechselmodell (*lach) oder jedes 2te Wochenende usw
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#37
Jens80 dateline='[url=tel:1716204473' schrieb: 1716204473[/url]'

Also bei der Düsseldorfer Tabelle kannst du mind. Eine Stufe runtergehen, da sie Mutter und 1 Kind betrifft. 
 Das stimmt nicht. Die Düsseldorfer Tabelle geht allgemein von zwei Umterhaltsberechtigten aus. Der Rang der Unterhaltsberechtigten spielt dabei keine Rolle.

Die Sport- und Musikschulkosten gelten allgemein als Mehrbedarf. Da wird der TO nichts machen können. Bei Hortkosten kann man streiten. Damit sie anerkannt werden, müsste der Hort einen erzieherischen Mehrwert bieten und nicht nur der Verwahrung des Kindes dienen, damit die Mutter arbeiten kann. 

Der Fall ist also ziemlich eindeutig und ich würde mich der Empfehlung der Anwältin anschließen.
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#38
Zum Dateline-Problen, das die Zitatfunktion kaputtmacht: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid216475

(21-05-2024, 08:05)Theo schrieb: Die Sport- und Musikschulkosten gelten allgemein als Mehrbedarf. Da wird der TO nichts machen können.

So einfach ist das leider lange nicht. Zunächst mal sind das immer Einzelentscheidungen. Pro Mehrbedarf spricht zum Beispiel:

- Das Kind ist besonders begabt (siehe BGH v. 11.4.2001 – XII ZR 152/99)
- beide Eltern haben diese Aktivität des Kindes bereits zuvor gefördert, das ist also bereits Teil der Erziehung geworden.

Der Fragesteller hat dazu nichts gesagt, es sieht vielmehr danach aus, dass die Mutter hier eigenmächtige Entscheidungen ohne Begründung getroffen hat und das im Nachhinein trotzdem bezahlt haben möchte. Zu beachten ist in vorliegendem Fall auch die Häufung. Es handelt sich um Forderungen nach drei ausserhäusigen teuren Aktivitäten. Plus Schwimmen, plus rückwirkend Hort. Das ist ziemlich heftig und auch pädagogisch fragwürdig. Das stand auch schon im Thread, wie eigentlích alle relevanten Hilfen zur Fragestellung. Und nochmal die Berechnungsseite, da das offenbar ebenfalls untergegangen ist:

- Stufe 6 DD wird ja auch verlangt. Das ist ebenfalls ziemlich heftig und bei diesem hohen Betrag kann erwartet werden, dass deutlich mehr Mehrbedarfskosten vom laufenden Unterhalt bezahlt werden können.
- Die Haftungsquote von 50% kann nicht richtig sein, wenn die Ex mehr verdient und das Einkommen auch noch mit unzulässigen Posten vermindert. Die ganze "Berechnung" ist Käse.


Bei derlei Fragestellungen spielt noch ein anderer Effekt mit. Seit Google ausschliesslich nur noch kommerziellen Scheiss baut und seine Suchergebnisse daran ausrichtet, kommen bei der Suchanfrage nach Mehrbedarf massenhaft dümmliche Anwaltsseiten als Mandantenköder in den oberen Suchergebnissen. Die wenden sich naturgemäss vor allem an Unterhaltsberechtigte, dort sitzt das Geld. Un denen werden die Hoffnungen gemacht mit unfundierten Behauptungen wie "Musikschule ist Sonderbedarf". Also nicht täuschen lassen vom grossen Kommerz.
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