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Servus Zusammen,
Ich begrüße die Experten.
Ich bin seit 1,5 Jahren geschieden.
Vater von zwei Kindern.
Nettoeinkommen lag laut Berechnung bei ca. 2700 SK1.
Dementsprechend wurde 2x 251€ Unterhalt für die Kinder und einmal für die Ex i.h.v 600€ vereinbart.
Selbstbehalt müsste bei ca 1060€ liegen.
Unterhalt habe ich titulieren lassen auf 100% dynamisch.
Umgang und scheidung war bisher alles geregelt und hat bisher naja nur bedingt geklappt. Nach dem ich ständigen Intriegen meiner Ex ausgesetzt bin und Sie mir nun die Kinder komplett nehmen will "Antrag auf 1Jahr umgangsrechtsperre" wäge ich die Rahmen der Möglichkeiten ab da ich meine Kinder aus der Gefahrenzonen nehmen will und auf Sie verzichten möchte.
Wenn Sie mir die Kinder nimmt. Möchte Ich Ihr das Geld nehmen. Ich ziehe in Erwägung mich Kündigen zu lassen und einen Job bei 28h und einem Nettoverdienst von 1150€ anzunehmen. +250€ Spesen pro Monat.
Was passiert mit den Titel wenn ich auf Grund meiner traumatisierten Situstion nicht mehr Leistungfähig bin und nur eine schlechtere Bezahlte Stelle annehme ?
Können die mich trotzdem pfänden?
Können die meine Spesen pfänden ?
Danke + Grüße
Armesarschloch
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@armesarschloch
Ideen dieser Art geistern jedem im Hirn herum, der in gleicher oder ähnlicher Situation ist. Aber ehrlicherweise müssen wir dir sagen, dass es noch keinem gelungen ist, das berühmte Schlupfloch zu finden.
Was sich wirklich als einzig wirksam erwiesen hat, ist der Totalabbruch. Kein Job, kein Geld, kein Unterhalt, kein Umgang mit den Kindern mehr - ein Leben mit Hartz 4. Oder gleich ganz verschwinden ins Ausland....
Wenn deine Ex noch nicht komplett verblödet wurde von einer feministischen Anwältin, dann lässt sie vielleicht noch mit sich reden. Wichtig ist hierbei, ein glaubwürdiges Droh-Szenario aufzubauen. Wenn deine Ex dich als einen Mann in Erinnerung hat, der auch tatsächlich macht was er sagt, dann wird das nicht schwer sein. Hat sie dich anders in Erinnerung - nun ja.
Sag ihr, dass sie bald wieder selbst arbeiten gehen darf für ihren Lebensunterhalt. Weil es von dir nichts mehr geben wird. Auch für die Kinder nicht. Du hast die Schnauze jetzt endgültig voll etc. pp. Ihre Anwältin wird ihr erzählen, dass das alles nur leere Drohungen sind und ihr das Geld zusteht und man dich notfalls in Ketten auf die Galeere schafft um Unterhalt zu zahlen und dergleichen Zeug mehr. Jetzt kommt es darauf an, wem die Exe glaubt.
In 99% der Fälle, gleich oder ähnlich deinem, geht es so aus dass der Vater zahlt bis unter die Armutsgrenze und die Kinder trotzdem verliert. Weil er noch jahrelang an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz glaubt (eher glaube ich an die Unschuld einer Hure....).
Quintessenz aus den vielen Fällen, die ich hier gelesen habe und aus meinem eigenen Fall: wenn Mutti nicht will, dann wird das auch nichts mit der Vaterschaft. Die Mutter gewinnt, der Vater verliert. Das ist wie ein Naturgesetz in Deutschland.
Schade, ich würde dir gerne Hoffnung machen.
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Die Idee hatte ich und viele viele andere auch, nur leider funktioniert das nicht so einfach.
Kurz gesagt gibt es 2 Möglichkeiten für dich, bezahlen oder alles an die Wand fahren.
Ja, die können und werden pfänden und Schulden laufen auf.
Du wirst sicherlich noch ausführlichere Antworten bekommen.
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Moin und mein Beileid, wie wir anderen auch, wirst du keine Rechte haben, du wirst wie alle anderen auch verlieren, was dich Unsummen kosten wird.
Die Möglichkeit ins Ausland mit Selbständigkeit, was gut bei mir klappt, wirst du wohl nicht haben.
Es werden unzählige Prozesse kommen die du alle bezahlen musst, dein Selbstbehalt von nun 1160,00 € werden dir nichts bringen, da zu wenig zum leben und zu viel zum sterben ist. Also bleiben nur 2 Wege so wie ich das sehe:
1: Kündigen lassen, was du hast auf Seite schieben, wird wohl nicht genug sein das Jahrelang durchzuhalten, und Harz4 beantragen sowie sich dumm bei Bewerbungen stellen. (Hier der Vorteil, viel Zeit zu haben um seine Gedanken zu sortieren und alle Kosten vom Staat zu bekommen)
2: Besser wenn möglich mit Cheffe sich einigen, 1160€ Lohn bekommen, die Prozesse mit VKH den Staat zahlen lassen und vielleicht hintenherum etwas Trinkgeld bekommen.
(Wie Bräunig, wobei ich an deiner Stelle mich ruhig und für alle Arm erklären würde)
Versuche dies so schnell wie möglich, da dich das was auf dich zukommt auch herunterreißen wird und du teilweise keine Kraft hast klare Gedanken zu haben.
Ansonsten rechnest du schon richtig.
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06-03-2020, 19:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2020, 19:40 von Zahlesel_RUS.)
mich interessieren andere wichtigen Sachen
1. wie alt sinд die Kids?
2. wie lange war die Ehe?
3. was macht die Ex beruflich, hat sie je gearbeitet, hat sie eine Ausbildung gemacht? ist sie während der Ehe behindert geworden?
4. tituliert wurde doch kein nachehelicher Unterhalt oder?
auf erster Stelle würde ich dem Weib unterhalt einstellen, da dies nicht strafbar ist.
Schulden laufen auf, aber die Tante wird vom Jobcenter zur Arbeit gezwungen, das ist schon ein Anfang
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Hi,
Kinder sind beide 5 Zwillinge.
Sie ist ungelernt Ausbildung abgebrochen und auch während Trennungsjahr als sie 1500€Unterhalt kassiert hat nichts in Art von Weiterbildung durchgeführt. Habe mittlerweile schon 7 Gerichtssverfahren bzgl Umgang und Unterhalt durch.
Verheiratet waren wir nur 11 Monate. Getrenntlebend seit 2017 geschieden seit 2018.
Behindert war sie vor der Ehe schon, aber Liebe macht ja bekanntlich blind.
wenn ich den Weibunterhalt einstelle lässt sie mich mit dem Scheidungstitel pfänden........
Seit 5 Monate wohnt sie mit ihrem neuen Typ zusammen der Richter hat mir dahin 100€ Unterhalt an Sie nachgelassen da sie noch Betreuunungsunterhalt bekommt.... an diesem Gerichtsverfahren hat sie mitgeteilt das sie jetzt garnicht mehr arbeiten geht. Lebe in Bayern da ticken die Uhren irgendwie anderst.....
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(06-03-2020, 17:59)Armesarschloch11 schrieb: Was passiert mit den Titel wenn ich auf Grund meiner traumatisierten Situstion nicht mehr Leistungfähig bin und nur eine schlechtere Bezahlte Stelle annehme ?
Können die mich trotzdem pfänden?
Können die meine Spesen pfänden ?
Der Titel gilt solange weiter, bis er freiwillig zurückgegeben wird oder von einem Gericht ausser Kraft gesetzt. Bei einer Verringerung der Arbeitszeit ist dies aussichtslos. Auch dann, wenn gesundheitliche Gründe aufgeführt werden. Im deutschen Unterhaltsrecht darfst du jederzeit in der Gosse verrecken, aber niemals Zahlungen senken.
Die Schulden laufen auf und verjähren im Prinzip nie. Von einer Privatinsolvenz werden sie auch nicht erfasst. Sie bleiben also.
Gepfändet werden kann nach Massgabe des §850d ZPO. Lies dir vor allem Absatz 1 genau durch und vergleiche das mit §850c ZPO.
Dein Weg funktioniert dann, wenn du entweder den Rest deines Lebens vom pfändungsfreien Betrag nach §850d ZPO leben kannst oder in der Lage bist, Konstruktionen über Dritte zu bauen. Das ist aber keineswesgs einfach, wenn du fragst wie das geht ist das eigentlich schon der Beweis dass es bei dir nichts damit wird.
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Naja im Scheidungstitel ist der Nacheheliche Unterhalt aufgeführt mit diesem hat sie mich schon pfänden lassen...... der Beschluss ist doch daher eine Art Titel?
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ja der Beschluss ist der Titel, mich hat die Redewendung "vereinbart" verwirrt
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(06-03-2020, 19:45)p__ schrieb: (06-03-2020, 17:59)Armesarschloch11 schrieb: Was passiert mit den Titel wenn ich auf Grund meiner traumatisierten Situstion nicht mehr Leistungfähig bin und nur eine schlechtere Bezahlte Stelle annehme ?
Können die mich trotzdem pfänden?
Können die meine Spesen pfänden ?
Der Titel gilt solange weiter, bis er freiwillig zurückgegeben wird oder von einem Gericht ausser Kraft gesetzt. Bei einer Verringerung der Arbeitszeit ist dies aussichtslos. Auch dann, wenn gesundheitliche Gründe aufgeführt werden. Im deutschen Unterhaltsrecht darfst du jederzeit in der Gosse verrecken, aber niemals Zahlungen senken.
Die Schulden laufen auf und verjähren im Prinzip nie. Von einer Privatinsolvenz werden sie auch nicht erfasst. Sie bleiben also.
Gepfändet werden kann nach Massgabe des §850d ZPO. Lies dir vor allem Absatz 1 genau durch und vergleiche das mit §850c ZPO.
Dein Weg funktioniert dann, wenn du entweder den Rest deines Lebens vom pfändungsfreien Betrag nach §850d ZPO leben kannst oder in der Lage bist, Konstruktionen über Dritte zu bauen. Das ist aber keineswesgs einfach, wenn du fragst wie das geht ist das eigentlich schon der Beweis dass es bei dir nichts damit wird.
Ich habe eine Plan mir zurecht gelegt und wollte nachhören ob die den Kindesunterhalt trotz pfändungsfreigrenze pfänden können. Ein Weg über Dritte ist im Plan, auch mit Poomwagen etc. Da sehe ich kein Thema drin. Das ich dann so weiterleben müsste wäre mir auch klar. Also mein komplettes Vorhaben möchte ich öffentlich dann auch nicht ganz darlegen, wer weiss wer alles in solchen Foren mitliest :-)
Ich will nur wissen wenn ich gekündigt werde und einen neuen Job an der Pf. Freigrenze annehme trotzdem pfändbar bin. :-)
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06-03-2020, 19:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2020, 19:57 von Zahlesel_RUS.)
P wird wie immer sagen: du bist bis zur Sozialgrenze bis auf 880€ nach dem §850d immer pfändbar
deswegen verdient Lt. Dino 800 € Bar und hat kein Konto
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Bitte keine Vollzitate. Was du zitierst steht bereits komplett im Thread. Vollstreckbare Titel sind:
1. Endurteile
2. Vollstreckungstitel gemäss § 794 ZPO, da sind 11 Arten aufgelistet.
Du bist wie gesagt selbstverständlich pfändbar, dir bleiben insgesamt 800-880 EUR pro Monat.
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Ok. Danke Euch - Gut zu wissen. Dann muss ich wie Hr.Bräunig auf 800€ Bei 28h gehen. 250€ als Spesen und Aufwandsentschädigung ist aber nicht pfändbar oder ?
Ok sorry - werde keine Vollzitate mehr durchführen.
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In der Praxis ist es aufwendiger, pfändungsfreie Beträge über die ca. 850 EUR hinaus geltend zu machen. Bei einer Lohnpfändung kann der Arbeitgeber das Abführen von Geld nach §850a Nr. 3 ZPO an den Gläubiger zwar ablehnen, aber bei einer Kontenpfändung (die ist beliebter) wird einfach alles abgehobelt und es liegt an dir, den Betrag incl. Nachweisen zu erhöhen. Bei Einzelzahlungen wäre das ein wiederkehrender Vorgang.
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Weiss jemand wie das mit den Gehaltabrechnungen beim Jugenamt aussieht. Können die gemäß dem neuen Datenschutzgesetz die VERDIENSTabrechnung anfordern und tun die das generell beim Arbeitgeber auch wenn die diese direkt von mir bekommen würden? Evtl wäre Photoshop noch eine Lösung
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06-03-2020, 20:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2020, 20:20 von Zahlesel_RUS.)
Bei mir hat die Abrechnungen ohne Probleme nur sie Staatsanwaltschaft bekommen.
der Rest JA oder FemGericht haben es nicht mal probiert. Der Titel existiert, es reicht.
Was bringen dir die Photoshop Bilder? du hast schon den Titel, gepfändet wird vom Konto oder vom Arbeitgeber ohne Rücksicht auf diese Zettel
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Ja, die können im Unterhaltsverfahren auch beim Arbeitgeber direkt auflaufen und dort Auskünfte einholen, siehe § 236 FamFG. Das ist aber wieder ne andere Baustelle, Unterhalt festlegen. Pfänden läuft anders. Da wird einfach alles abgegriffen, was halt da ist. Ist es nicht genug, hast du eine Vermögensauskunft abzugeben. Hier das Formular: http://www.schuldenhammer.de/wp-content/...skunft.pdf
Von Photoshop-getunten Dokumenten rate ich ab, das kann nicht nur bei der Vermögensauskunft ins Gefängnis führen. Andererseits bist du dort auch versorgt und untergebracht, Problem also auch gelöst...
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Ok, ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt sorry, es geht um die Auskunftspflicht alle zwei Jahre, da müssen die Gehaltsabrechnungen ja jedesmal "neu" was dann echt ungünstig wäre, wenn man nach zwei Jahren plötzlich 30k€ mehr verdient....
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Ich habe nich alle Konten bei der Vermögensauskunftabgabe mitgeteilt, hat der Gerichtsvollzieher auch nich danach gefragt.
N26 Konto geht immer ohne Schufa, aber dein pfändbares Konto soll weiterhin mit dem Minimumgeleingang existieren
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Ok, ich glaube wie reden aneinander vorbei du bist selbstständig oder ? Ich bin nur armee Angestellter
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06-03-2020, 20:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2020, 20:45 von Armesarschloch11.)
Also wenn ich mir das so durchkalkuliere fahre ich mit der Option UH Titulierung Mindestunterhalt an die doofe Exe und
Auf meine Kinder zu verzichten und dafür das Leben genießen am besten.....
PS: Doofe Autokorrektur
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Auf alle Fälle solltest du dich nicht von der Mutter erpressen lassen, entweder du kannst die Kinder treffen oder tschüss.
Alles andere wird sich ergeben
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Nö ich habe ja eine reine Weste, Geld soll se bekomme und hat se immer bekomme und so muss ich mir später nichts nachsagen lassen... naha mal schauen wie das Gerichtsverfahren mit der Umgangssperre 1 Jahr ausgeht.
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(06-03-2020, 20:27)Armesarschloch11 schrieb: Ok, ich glaube wie reden aneinander vorbei du bist selbstständig oder ? Ich bin nur armee Angestellter bin ich auch, aber wenn einer sich auf meinP Konto abgesehen hat, dann soll er auch dort ohne Erfolg bleiben
Das andere Konto kann ich für andere Kleinigkeiten Verwenden.
Sonst brauchst du ein Konto von Mutti mit Vollmacht, darauf hat keiner Zugriff
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(06-03-2020, 20:23)Zahlesel_RUS schrieb: Ich habe nich alle Konten bei der Vermögensauskunftabgabe mitgeteilt
In diesem Punkt interessiert sich auch keiner für deine Eintragungen. Gepfändete laufen durch eine automatische Abfrage des Bundeszentralamts für Steuern, da werden sämtliche Konten aufgelistet, nicht nur bei Banken, sondern bis hin zu Paypal, ein Amazon-Verkäuferkonto, alles. Da erfährt du überrascht vom geerbten Sparkonto der Oma mit 2,50 EUR drauf, das du vor 30 Jahren vergessen hast. Und es wird dir sofort weggepfändet.
Pfändungssicher sind andere Sachen. Zum Beispiel ein Hotel im Libanon, das du mit ein paar Kilo gestohlenem Gold gekauft hast...
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