Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kind will zu mir ziehen - Unterhaltsanspruch
#1
Hallo Zusammen,

ich bin seit 2013 geschieden und die gemeinsamen Kinder (9 und 10) leben bei meier Ex. 

Bei der Scheidung habe ich für beide Kinder freiwillig beim Jugendamt deren Unterhalt titulieren lassen.

Ich habe regelmäßigen Umgang mit Ihnen (alle 2 Wochenenden von Fr.-So.) und zusätzlich 3 x für jeweils 1 Woche in den Schulferien.

Meine Ex bekommt derzeit 730,00 € (2 x 365,00 €) Unterhalt von mir und volles Kindergeld (2 x 204,00 €). 

Ich gehe Vollzeit arbeiten und bin seit Ende 2014 auch wieder verheiratet. Beide Kinder verstehen sich blendend mir meiner neuen Frau.


Jetzt ist es so, dass meine Tochter bei mir leben und auch zu mir ziehen möchte. Mein Sohn würde weiterhin bei meiner Ex leben.


Nun meine Frage:

Weiß jemand, wie es sich in dem Fall mit dem Unterhalt verhält ?

Wird der Unterhalt gegeneinander aufgerechnet ?

oder muss ich bei meiner Ex-Frau den Unterhalt für die Tochter einfordern ?

Dann hätte ich nämlich schlechte Karten, denn die Ex bezieht Erwerbsminderungsrente (Höchstsatz ca. 850,00 € zzgl. ca. 300,00 € Wohngeld).

Ich möchte mich bereits im Vorfeld für alle Hinweise und Einschätzungen bedanken.

Viele Grüße

Don Pedro
Zitieren
#2
Nein, der Unterhalt wird nicht gegeneinander aufgerechnet.

Vielmehr wird der jeweilige Unterhaltsanspruch neu ermittelt und dann zahlst du für ein Kind Unterhalt an die Ex (abzüglich halbem Kindergeld, weil sie das derzeit eh schon bezieht), und Exe zahlt dir den Unterhalt für dasjenige Kind, welches bei dir lebt - plus das hälftige Kindergeld.

Ich kann nur empfehlen, dann auch treu und brav den neuen Unterhaltsbetrag zu bezahlen, auch wenn Exe ihrerseits weniger pünktlich oder gar nicht zahlt - dafür gibts Vollstreckungsmaßnahmen und den §170 StGB.
Aber einfach selbst des Geld einbehalten, ist gefährlich - weil es ja der Unterhaltsanspruch des Kindes ist. Die Mutter verwaltet nur....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#3
Hallo, hab kürzlich fast das gleiche gefragt:

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12288

Grüße Marcus
Zitieren
#4
Man könnte sich auch anderweitig einigen aber eher nur wenn beide in etwa gleich viel verdienen.
Ich versorge seit Juni die jüngere Tochter, die ältere ist weiterhin bei der Mutter, an Unterhalt fließt momentan nichts.
Die beiden Titel habe ich ausgehändigt bekommen.
Zitieren
#5
Die zweite Hochzeit war ein Fehler. Damit hast du dir das Recht auf Unterhaltsvorschuss zerschossen.
Zitieren
#6
(23-09-2019, 12:59)p__ schrieb: Die zweite Hochzeit war ein Fehler.
Ist das nicht jede Hochzeit?... Wink Aber im Ernst: wieso gibt's dann kein UhV-Anspruch mehr? Berechtigt ist doch das Kind; und dessen Verwandschafts-, ergo Unterhaltspflichtverhältnisse ändern sich ja nicht.

VM Cool
Zitieren
#7
(23-09-2019, 13:12)Vater Morgana schrieb: wieso gibt's dann kein UhV-Anspruch mehr?

Wegen § 1 Unterhaltsvorschussgesetz Abs. 1 Nr. 2.
Zitieren
#8
(23-09-2019, 13:22)p__ schrieb:
(23-09-2019, 13:12)Vater Morgana schrieb: wieso gibt's dann kein UhV-Anspruch mehr?

Wegen § 1 Unterhaltsvorschussgesetz Abs. 1 Nr. 2.
Tja, wer hätte das gedacht... Ein weiterer Nachteil auf der langen Liste für heiratswillige Helden!  Big Grin  Heiraten ist eben durch und durch eine Schei*-Idee. Tongue

VM Cool
Zitieren
#9
Eine Heirat ist zunächst mal eines: Ein Versorgungsinstrument. Damit fallen sämtliche Leistungen, die der Staat so anbietet schlagartig weg und werden zu Pflichten für den Ehepartner. Egal was. Wohngeld, Verfahrenkostenhilfe, Unterhaltsvorschuss, ALG 2...
Zitieren
#10
(23-09-2019, 15:51)p__ schrieb: ... und werden zu Pflichten für den Ehepartner.
Du meinst: den Ehemann. Worte sind die Waffen dieses Krieges.

VM Cool
Zitieren
#11
Hallo Zusammen,

vielen Dank....das hat mir fürs Erste schon mal weitergeholfen.

Dass durch meine 2. Heirat der Anspruch auf UhV futsch ist, ist zwar Schade aber wohl nicht zu ändern.

Ich glaube, dass ich aufgrund meines Einkommens ohnehin keinen Anspruch darauf gehabt hätte.

Da meine Ex auch mit Sicherheit nie wieder in Ihrem Leben arbeiten will, kann ich mir das sowieso abschminken.

Es ist halt leider so in Deutschland, dass man bestraft wird, wenn man "brav" arbeitet und regelmäßig seine Steuern bezahlt.  Angry

Vielen Dank nochmal

Don
Zitieren
#12
(24-09-2019, 12:01)Don Pedro schrieb: Ich glaube, dass ich aufgrund meines Einkommens ohnehin keinen Anspruch darauf gehabt hätte.
Das wiederum spielt - wenn ich nicht irre - keine Rolle.

VM Cool
Zitieren
#13
Das ist einer der vielen anderen Konstruktionsfehler des Unterhaltsvorschuss. Den kriegen nämlich auch Milliardärinnen. Einkommen und Besitz spielt keine Rolle, nur der Kindbesitz zählt.
Zitieren
#14
(24-09-2019, 13:48)p__ schrieb: Das ist einer der vielen anderen Konstruktionsfehler des Unterhaltsvorschuss.
Konstruktionsfehler?! Das klingt so hoffnungsvoll, etwa wie "Reformbedarf". Ich bitte dich, p... Sleepy

VM Cool
Zitieren
#15
Naja, wie dem auch sei...

durch meine 2. Ehe habe ich den Anspruch auf UhV wohl ohnehin versemmelt   Undecided

aber das ging damals nicht anders, weil meine Frau aus Südamerika (Brasilien) stammt und wir heiraten mussten, damit sie hier in Deutschland einen Aufenthaltstitel erhält.

Alleine dafür musste ich schon bei der zuständigen Ausländerbehörde meine Hosen runterlassen und unterschreiben, dass ich persönlich für Ihren Unterhalt inkl. Krankenversicherung, etc. aufkommen und sorgen muss, da seitens unseres tollen Staates für "Nicht-EU-Bürger" keinerlei Hilfe gewährt wird.

Ich bin es also gewohnt (aber auch bisschen stolz), dass ich von unserem "Sozialstaat" nichts bekomme und auch nichts zu erwarten habe.
Zitieren
#16
Du liebst es offenbar, unterhaltspflichtig auf allen Ebenen zu sein :-)
Zitieren
#17
(23-09-2019, 15:51)p__ schrieb: Eine Heirat ist zunächst mal eines: Ein Versorgungsinstrument. Damit fallen sämtliche Leistungen, die der Staat so anbietet schlagartig weg und werden zu Pflichten für den Ehepartner. Egal was. Wohngeld, Verfahrenkostenhilfe, Unterhaltsvorschuss, ALG 2...

Also bei der Verfahrenskostenhilfe muss ich widersprechen. Die hab ich trotz Heirat in 2014 seither immer bekommen. Hängt sehr vom Einkommen und daraus fiktiv resultierendem Familienunterhalt ab.
Zitieren
#18
(24-09-2019, 16:17)Don Pedro schrieb: Ich bin es also gewohnt (aber auch bisschen stolz), dass ich von unserem "Sozialstaat" nichts bekomme und auch nichts zu erwarten habe.

Der deutsche Staat fuetter ja nun JEDEN aus jeder Ecke dieser Welt durch. Da sollte manN keinen falschen Stolz haben. Wenn ich in Deutschland leben wuerde, wuerde ich mich in den Allerwertesten beissen wenn ich diesem Staat was schenke.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#19
(24-09-2019, 22:58)IPAD3000 schrieb: Also bei der Verfahrenskostenhilfe muss ich widersprechen. Die hab ich trotz Heirat in 2014 seither immer bekommen. Hängt sehr vom Einkommen und daraus fiktiv resultierendem Familienunterhalt ab.

Das ist immer weiter abgeschmolzen worden. Früher war es eindeutig, weil sich Ehegatten kein Bargeld schulden, sondern der Unterhaltsanspruch der Ehegatten richtet sich vielmehr auf Wohnung, Verpflegung, Bekleidung und Versicherung.

Mittlerweile haben wir § 1360 a Abs. 4 BGB, der immer weiter ausgelegt wird und der nächste Schritt zur weiteren Abschmelzung ist schon geplant.

"Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist."
Zitieren
#20
Ja, ist mir bekannt. Aber hier wird von „vorschießen“ geredet. Dies setzt natürlich voraus, dass der unbeteiligte Ehepartner auch eine reele Chance hat, den Vorschuss zu Lebzeiten zurück ersetzt zu bekommen. Gerade da ich in Gütertrennung lebe, stößt diese Formulierung dann an ihre Grenzen, wenn (bei mir) bereits Überschuldung besteht, zudem Altersarmut mit Renteneintritt nicht nur droht, sondern faktisch nicht mehr zu verhindern ist. Ich musste mich diesbezüglich zwar dieser Argumentation noch nicht bedienen, doch sollte es möglich sein, ebenso einem Vorschuss zu widersprechen.
Zitieren
#21
(24-09-2019, 23:02)kay schrieb:
(24-09-2019, 16:17)Don Pedro schrieb: Ich bin es also gewohnt (aber auch bisschen stolz), dass ich von unserem "Sozialstaat" nichts bekomme und auch nichts zu erwarten habe.

Der deutsche Staat fuetter ja nun JEDEN aus jeder Ecke dieser Welt durch. Da sollte manN keinen falschen Stolz haben. Wenn ich in Deutschland leben wuerde, wuerde ich mich in den Allerwertesten beissen wenn ich diesem Staat was schenke.

Hallo Kay,
dass der deutsche Staat JEDEN durchfüttert, stimmt leider absolut nicht.
Damit meine Frau überhaupt in Deutschland bleiben "durfte", mussten wir heiraten.
Dafür musste ich persönlich dafür bürgen, dass meine Frau keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Leistungen vom Staat hat, wie Krankenversicherung, Wohngeld, Hartz 4, ALG 2, oder, oder oder....
Ich schenke unserem Staat mit Sicherheit nichts....bekomme aber auch nichts geschenkt.

(24-09-2019, 17:34)p__ schrieb: Du liebst es offenbar, unterhaltspflichtig auf allen Ebenen zu sein :-)

Tja, so spielt hat manchmal das Leben  Big Grin
Zitieren
#22
Irgendwie seltsam.

Vielleicht hätte die Braut vor der Einreise nach Deutschland ihren Paß verlieren sollen und als Syrerin/Irakerin/Eritreerin einreisen?

Dann wäre staatliche Förderung und Unetrstützung geflossen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#23
(25-09-2019, 10:27)Don Pedro schrieb: Damit meine Frau überhaupt in Deutschland bleiben "durfte", mussten wir heiraten.
Du triefst vor Pflichtbewusstsein, wie die meisten Männer hierzulande. Und die daraus resultierenden Probleme von Männern sind hauptsächlich eine Frage der Rollenidentität und insofern "selbstgemacht", als dass Männer bereitwillig Erwartungen an sich gelten lassen, für die ihnen in der heutigen Gesellschaft absolut kein Gegenwert mehr geboten wird. Aber diese Erkenntnis kommt in unserer Generation (wenn überhaupt) meist erst, wenn Geschlechtstrieb und/oder Romantik nicht (mehr) die primäre Motivation in der Interaktion mit dem anderen Geschlecht sind. 

Du machst dir also keine Gedanken um ein mögliche - und in deinem Fall statistisch nicht unwahrscheinliche - zweite Trennung. Okay, dein Glück sei dir gegönnt.  Angel Aber spätestens nach dem 4. unterhaltsberechtigten Kind kommt jeder "normalverdienende" Trennungsvater an existenzielle Grenzen und kapiert eventuell, was gespielt wird und was seine - von Anfang an - angedachte gesellschaftliche Rolle ist... Wenn diese Tatsache ihren Weg ins kollektive Bewusstsein der Männerschaft findet, haben wir ein reelle Chance auf Veränderung. Bis dahin bleibt es sicherer Russisch Roulette zu spielen, als eine Vaterschaft einzugehen. Und Du spielst jetzt möglicherweise mit einer geladenen .44 Magnum an deiner Schläfe. Bei mir löst solches Verhalten nur noch Kopfschütteln aus... Huh

VM Cool
Zitieren
#24
(25-09-2019, 10:44)Austriake schrieb: Irgendwie seltsam.

Vielleicht hätte die Braut vor der Einreise nach Deutschland ihren Paß verlieren sollen und als Syrerin/Irakerin/Eritreerin einreisen?

Dann wäre staatliche Förderung und Unetrstützung geflossen.

der war sehr gut.....aber leider hat sich mir der Reiseweg von Brasilien aus über diese Route noch nicht erschlossen  Smile
Zitieren
#25
(25-09-2019, 14:07)Vater Morgana schrieb:
(25-09-2019, 10:27)Don Pedro schrieb: Damit meine Frau überhaupt in Deutschland bleiben "durfte", mussten wir heiraten.
Du triefst vor Pflichtbewusstsein, wie die meisten Männer hierzulande. Und die daraus resultierenden Probleme von Männern sind hauptsächlich eine Frage der Rollenidentität und insofern "selbstgemacht", als dass Männer bereitwillig Erwartungen an sich gelten lassen, für die ihnen in der heutigen Gesellschaft absolut kein Gegenwert mehr geboten wird. Aber diese Erkenntnis kommt in unserer Generation (wenn überhaupt) meist erst, wenn Geschlechtstrieb und/oder Romantik nicht (mehr) die primäre Motivation in der Interaktion mit dem anderen Geschlecht sind. 

Du machst dir also keine Gedanken um ein mögliche - und in deinem Fall statistisch nicht unwahrscheinliche - zweite Trennung. Okay, dein Glück sei dir gegönnt.  Angel Aber spätestens nach dem 4. unterhaltsberechtigten Kind kommt jeder "normalverdienende" Trennungsvater an existenzielle Grenzen und kapiert eventuell, was gespielt wird und was seine - von Anfang an - angedachte gesellschaftliche Rolle ist... Wenn diese Tatsache ihren Weg ins kollektive Bewusstsein der Männerschaft findet, haben wir ein reelle Chance auf Veränderung. Bis dahin bleibt es sicherer Russisch Roulette zu spielen, als eine Vaterschaft einzugehen. Und Du spielst jetzt möglicherweise mit einer geladenen .44 Magnum an deiner Schläfe. Bei mir löst solches Verhalten nur noch Kopfschütteln aus... Huh

VM Cool


Hallo Vater Morgana,

nur mal zu Deiner Information ein paar Fakten über mich und meine Frau, bevor Du weiterhin so einen Blödsinn laberst.

Meine Frau ist 50 Jahre alt und hat 2 erwachsene Söhne (30+32) die in Brasilien ihr eigenständige Leben führen.
Sie hat studiert und ist Diplom-Kauffrau für Touristik, spricht fließend portugiesisch, spanisch, italienisch, französisch und deutsch.
Sie betreibt und führt seit über 10 Jahren ein eigenes Hotel mit über 30 Gästezimmern (Pousada) in Brasilien.
Ich bin auch 50 Jahre alt und Ingenieur in einer weltweit tätigen Baufirma.
Mit dem Kinderwunsch habe ich nach meinem 2. Kind abgeschlossen und mich "knipsen" lassen.

Denke also schon, dass wir wissen was wir tun.    Cool
Auch haben wir unsere Heirat im 1. Jahr in Brasilien eintragen und registrieren lassen (mit Ehevertrag), so dass jeder in Heimatland abgesichert und versorgt ist.

Ich denke, dass Du das typische Klischee vor Augen hast:....Alter Sack aus Deutschland holt sich eine knackige, junge Brasilianerin....dem ist aber in meinem Fall nicht so.

Ich wollte mit dem Post eigentlich nur klar stellen, dass in Deutschland leider nicht JEDER die GLEICHE Unterstützung und Hilfe erhält.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Dem Kind 600 km hinterher ziehen??? 24h/m 17 12.233 27-05-2017, 18:01
Letzter Beitrag: Umgangsvereitelung_wasnun
  Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ? ArJa 18 15.463 16-09-2016, 11:26
Letzter Beitrag: kay
  Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch majon 6 4.694 02-04-2014, 21:46
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste