Hallo zusammen,
Scheidung ist durch. Kindesangelegenheiten und Nachehelicher Unterhalt soweit geeinigt.
Wofür könnte man den Familienrechtsanwalt noch benötigen?
Was meint Ihr:
Ist es klug das Mandat sozusagen vorsorglich noch weiter aufrecht zu erhalten (falls die Gegenseite wieder mit irgendwas um die Ecke kommt) oder einschränken (nur auf bestimmte Themen Handlungsbefugnisse erteilen) oder beenden (und bei Bedarf neu aufnehmen)?
Sofern die Ex keine neuen Streitthemen oder Forderungen aufrollt, fällt mir nur ein Thema ein, bei welchem die Anwälte wieder eine Rolle spielen könnten:
Veränderung/Abänderung oder Beendigung des nachehelichen Unterhalts.
Grüße
Scheidung ist durch. Kindesangelegenheiten und Nachehelicher Unterhalt soweit geeinigt.
Wofür könnte man den Familienrechtsanwalt noch benötigen?
Was meint Ihr:
Ist es klug das Mandat sozusagen vorsorglich noch weiter aufrecht zu erhalten (falls die Gegenseite wieder mit irgendwas um die Ecke kommt) oder einschränken (nur auf bestimmte Themen Handlungsbefugnisse erteilen) oder beenden (und bei Bedarf neu aufnehmen)?
Sofern die Ex keine neuen Streitthemen oder Forderungen aufrollt, fällt mir nur ein Thema ein, bei welchem die Anwälte wieder eine Rolle spielen könnten:
Veränderung/Abänderung oder Beendigung des nachehelichen Unterhalts.
Grüße