Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsboykott, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht
#1
Aus einer Beziehung habe ich einen 14 jährigen sohn.Seit dem 6. Alter bin ich mit der Kindesmutter getrennt.Sie hat das alleinige Sorgerecht.Im Jare 2010 wurde beim Gericht eine Umgangsvereinbarung dahingehend getroffen;  wonach ich , alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, Ferien werden hälftig geteilt, sehen konnte. Seit Juni 2012 boykottiert die KM die Umgänge. Im Dezember 2013  wurde durch das Gericht ein Familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde im Juli 2015 fertig gestellt. Es wurde im Gutachten empfohlen, der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. In der mündlichen Verhandlung im Dezember 2015 beim Amtsgericht Bonn wurde über das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und über die Umgangsregelung verhandelt. Auf die Frage der Richterin an die KM , ob sie damit einverstanden sei, das Kind im Kinderdorf zu belassen , erklärte die Richterin; da die KM mit der Unterbringung im Kinderdorf einverstanden sei, erübrigt sich der KM das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Es erging sodann eine Entscheidung durch Beschluss im April 2016 , nachdem mein Sohn 14 Jahre alt wurde. Die Richterin hat das Verfahren über 3 Jahre lang verschleppt und abgewartet bis mein Sohn 14 Jahre alt wird. In dem Verfahren bezüglich des Sorgerechts und des Aufenthaltsrecht entschied das Gericht für die KM im April 2016. Bezüglich des Umgangs wurde mir ein Umgang mit meinem Sohn unter Begleitung monatlich 2 Stunden zugestimmt, obwohl im Gutachten steht, dass durch den Vater keinerlei Gefahr für das Kind ausgeht, sondern das die KM nicht erziehungsfähig ist. Gegen diese Beschlüsse des AG Bonn wurde meinerseits Beschwerde beim OLG Köln eingelegt. Das OLG ist aber der Meinung , ich wäre als nicht sorgeberechtigter Elternteil nicht Beschwerde berechtigt ( § 59 Abs. 1 FamFG ).

In den letzten 3 Jahren sah ich meinen Sohn insgesamt ca. 9 Stunden, obwohl es durch Beschluss geregelt war, dass ich ihn alle 3 Wochen für 8 Stunden zu mir nehmen kann.

Die Beschlüsse bezüglich des Umgangs waren bisher nicht umsetzbar, weil die KM es immer wieder boykottiert.
Meine Anträge aus dem Jahre 2012 und 2013 ( gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelung ) sind alle in Leere gelaufen. Derzeit finden keine Umgänge statt. Es scheint alles zwecklos zu sein.

Ich bitte dringend um Ratschläge was ich noch machen könnte.
Zitieren
#2
Wichtigste Frage: Wie steht das 14jährige Kind zu dir? Lehnt es dich ab? Gibt es andere Kontakte zu ihm, Telefon, Internet?
Zitieren
#3
Irgendwie ist auch nicht klar, welche Rolle das Kinderdorf spielt. Lebt der Junge noch immer dort?

Und wie kann die Mutter den Umgang boykottieren, wenn das "Kind" doch gar nicht bei ihr, sondern im Kinderdorf lebt? Eigentlich müsste doch dann das Kinderdorf für den Umgang zuständig sein, oder?

Und aus welchem Grund hat das Gericht 2016 Umgang nur in einem derart geringen Umfang beschlossen?
Zitieren
#4
Letzten Monat hatte ich mit ihm einen Kontakt unter Begleitung für 2 Stunden. Als wir uns verabschiedeten sagte er zu der Betreuerin, dass er mich des öfteren sehen möchte. Er hat viel Interesse an mir obwohl er seit 4 Jahren gegen mich aufgehetzt wird. Er hat keine Erinnerungen an die guten Zeiten mit mir sondern nur über Lügen über mich. Ich brachte ihm einige Fotos mit mir und ihm, die sein Interesse weckten.
Alle weiteren Kontakte werden nach wie vor boykottiert. Das Kind befindet sich derzeit vom 11.7.-23.8.16 wieder bei der Mutter. Obwohl in einem Zusatzgutachten festgesttelt wurde, dass das Kind Rückfällig wird, wenn es zu der Mutter zurückkehrt. Wann der nächste Kontakt mit meinem Sohn ist weiss keiner.

Da die KM das Kind erheblich vernachlässigt hat ( Körperlich , Schulisch, gesundheitlich, 18 Monate nicht zur Schule gebracht. usw ) wurde im Juli durch den Umgangspfleger empfohlen, das Kind in einer Einrichtung zu unterbringen. Seit 2014 ist das Kind in einem Kinderdorf. Da die KM immer noch das Sorgerecht hat, bestimmt sie den Verlauf über alles auch über den Umgang.
Zitieren
#5
(11-07-2016, 14:46)kindlos schrieb:
Da die KM das Kind erheblich vernachlässigt hat ( Körperlich , Schulisch, gesundheitlich, 18 Monate nicht zur Schule gebracht.  usw ) wurde im Juli durch den Umgangspfleger empfohlen, das Kind in einer Einrichtung zu unterbringen. Seit 2014 ist das Kind in einem Kinderdorf. Da die KM immer noch das Sorgerecht hat, bestimmt sie den Verlauf über alles auch über den Umgang.

Hm, vielleicht habe ich es überlesen, aber ist das Kind irgendwie behindert? Mir ist nicht ganz klar, weshalb man einen 12-Jährigen zur Schule bringen muss.

Überhaupt wird der Junge in dem ganzen Verfahren irgendwie wie ein Kleinkind behandelt. Mir sind die ganzen Verhältnisse irgendwie nicht klar.

Und wer begleitet denn den Umgang?
Zitieren
#6
Nein das Kind ist nicht behindert sondern eher etwas schüchtern bzw. hat Probleme mit der sozialen Interaktion.
Empfehlung des Familiengutachtens:
Es wird die Unterbringung des Kindes in einem Kinderdorf empfohlen, da die Mutter in ihrer Bindungs- und Erziehungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Die Mutter ist gegenwärtig nicht in der Lage ihre Elternrolle einzunehmen, ihren Sohn mit seinen Bedürfnissen und Eigenschaften adäquat zu versorgen und zu fördern.
Zitieren
#7
Da fragt man(n) sich wozu ein Gutachten, wenn dieses dann doch ignoriert wird?

Dein Sohn ist mittlerweile 14 Jahre alt und sein Wille zählt! Hat er die Kraft , diesen zu bekräftigen?

Problem. Du hast leider kein Sorgerecht. Ansonsten wäre ich mit dem Kind zum Jugendamt, hätte dort den ausdrücklichen Willen protokollieren lassen und den Jungen mit nach Hause genommen.
Zitieren
#8
Es wurde zu dem Gutachten im Nachgang ein Zusatzgutachten erstellt in dem auf folgendes hingewiesen wird:
Es erscheine, als müsse nun das Kind die Kontakte mit dem Vater verhindern, nachdem die Mutter die Kontakte nicht habe verhindern können.
Wir empfehlen dringend die Kontakte und Telefonate mit dem Kind und seiner Mutter nur noch in Begleitung stattfinden zu lassen.

Die Gutachten, die Stellungnahmen von verfahrensbeiständen sowie die Berichte des JA sprechen für mich.

Jedoch werden diese Berichte durch die Gerichte leider ignoriert.
Zitieren
#9
@1-2-3....sooooo einfach ist das nicht mit dem protokollieren.

wenn das abr bei anderem elternteil ist, muß dieses gerichtlich übertragen werden.
da werden ganz andre maßstäbe angesetzt, da genügt nicht nur der kindeswille!
auch bei einem 14jahrigem!

aber bei kindlos....da würde ich einen antrag auf festsetzung eines ordnungsgeldes
stellen, ersatzweise haft! das geht ganz schnell die madam linientreu zu bekommen!

da mußt du durchgreifen und kein weichei sein!

bb
netlover
Zitieren
#10
Na klar muss dies gerichtlich übertragen werden. Dies geht auch im Nachgang, nachdem Fakten geschaffen wurden.
Gibt genügend Beispiele dafür.
Jedoch ist Voraussetzung hierfür das Sorgerecht, welches kinderlos leider nicht hat.
Hattest du das Sorgerecht mal beantragt? Gibt es Gründe dafür warum du es bisher nicht gemacht hast?
Grad bei solch einer Mutter ist es doch zwingend erforderlich, dass du es auch inne hast.
Zitieren
#11
alles schon versucht leider vergebens. Gegen die KM wurden bereits 550.000 Euro Ordnungsgelder beantragt.
Es ist zwecklos. Sämtliche Richter bevorzugen die KM.

Im Jahre 2012 beantragte ich das gemeinsame Sorgerecht, nachdem die Rechte der Väter ( angebl.) gestärkt wurde. Mir wurde von 2 Gerichten vorgehalten diese Anträge zurück zu nehmen, mit dem Argument ; die deutschen Gerichte würden sich nicht nach den Richtlinien des EMRK richten. Das Verfahren verlief im Sande. Im Jahre 2014 beantragte ich das alleinige Sorgerecht. Diese wurde im April 2016 abgewiesen, mit dem Argument ; solange die KM der Unterbringung des Kindes im Kinderdorf zustimmt, gehe von ihr keine Gefahr mehr aus und desbhalb bräuchte ihr auch das Sorgerecht nicht entzogen werden.
Zitieren
#12
Das ist guter Rat teuer. Vielleicht fällt p noch etwas ein.

Die gesetzlichen Möglichkeiten sind nahezu alle ausgeschöpft...

Dir bliebe fast nur noch ein erneuter Antrag auf Umgang. Vorher mit dem Jungen sprechen und darauf hinwirken, dass er zwingend notwendig vor Gericht gehört wird und dort seinen Willen bekräftigt.  Natürlich blöd für das Kind, da er dadurch zusätzlich belastet wird.

Edit: Stimmt, dies mit dem alleinigen Sorgerecht hattest du bereits geschrieben. Sorry, mein Fehler.
Zitieren
#13
In dem Alter sollte eigentlich der Kontakt schon über das Kind selbst laufen.

Ich würde an Deiner Stelle einfach dran bleiben, dem Jungen immer wieder schreiben, Bilder schicken, Deine Telefonnummer hinterlassen. Der Vorteil der Heimunterbringung ist in dem Fall, dass Du sicher sein kannst, dass die Briefe den Jungen auch erreichen (oder hast Du ein irgendwie geartetes Kontaktverbot außerhalb der Umgangszeiten?).

Der andere Schritt ist, Dir die Unterstützung der Umgangsbetreuung zu sichern. Vielleicht kann sie vermitteln, die Kindesmutter an ihre Wohlverhaltenspflicht erinnern.

Und darüber hinaus würde ich (wie gesagt, sofern kein Kontaktverbot besteht) versuchen, mit dem Sohn direkt etwas auszumachen. Mit 14 darf er in seiner Freizeit das Heim ja sicher auch verlassen. Da besteht doch die Möglichkeit, Dich mit ihm auf ein Eis oder so zu verabreden.

Aber was mir an der Sache komisch vorkommt ist, weshalb selbst das Gericht nur diesen lächerlichen Umgang von zwei Stunden im Monat zugesprochen hat. Dafür muss es doch einen Grund geben. Das ist doch weit unterhalb der Norm.
Zitieren
#14
Danke, genau das hab ich heute auch gemacht. Habe einen neuen Antrag auf Umgang gestellt und gleichzeitig beantragt den Jungen anzuhören.
Zitieren
#15
(11-07-2016, 16:06)Theo schrieb: Aber was mir an der Sache komisch vorkommt ist, weshalb selbst das Gericht nur diesen lächerlichen Umgang von zwei Stunden im Monat zugesprochen hat. Dafür muss es doch einen Grund geben. Das ist doch weit unterhalb der Norm.

Kommt mir in der Tat auch merkwürdig vor. Vielleicht kann kindlos hierauf noch eingehen.

Möglicherweise sollte das Kind auch erst mal nur "zur Ruhe" kommen.
Zitieren
#16
Der Beschluss ist kurz gefasst.

Dem Kindesvater wird ein begleiteter Umgang eingeräumt.
Die Umgangsbegleitung findet in den Monaten Mai, Juni einmal monatlich für 2 Stunden begleitet statt . Ab Oktober 2016 für 3 Stunden begleitet statt.

Warum und weshalb ist nicht angegeben.
Zitieren
#17
da ist nicht nur etwas scheiße gelaufen....sondern alles....

also: stelle nochmals den antrag auf sorgerecht (nicht alleiniges), stelle den antrag auf ABR zusammen mit der mutter.

stelle gleich im antrag klar, daß die bisherigen entscheidungen gg die menschenwürde und menschenrechte
innerhalb der brd verstoßen und eine verfassungsklage angestrebt wird. die dauert zwar, aber das wollen
die richter nicht hören!

also: wie oben beantragen, dann ab sofort: alle 14 tage von freitag schulschluß bis sonntag abend 18 uhr umgang
ohne begleitung beantragen: begründung: das 14jährige kind wünscht das und kann sich gg kindsausträgerin
nicht wehren

notfalls gehe einfach mit dem kind nach der schule zum FG, antragsstelle, stelle dort den antrag des kindes, wenn
es das wünscht, bei dir zu wohnen, gleichzeitig kann das kind einen VP und VKH beantragen.

schütte die einfach mit anträgen zu! dem EMGR hat die rechte massiv gestärkt. das, was die schwarzen raben
dir damals gesagt haben, ist rechtsbeugung! hier sollte über eine richteranklage beraten werden!

nur mal so am rande!

bb
netlover
Zitieren
#18
Das habe ich schon im Jahre 2010 gemacht . Damals hiess es, da sich die Kindeseltern nicht einigen können ist es auch nicht möglich das gemeinsame ABR und das Sorgerecht auszuüben. Im übrigen hat sich die KM dagegen gewehrt.
Wie gesagt, habe schon alles probiert , nichts . Petitionsausschuss , europäisches Gerichtshof keine Chance.
Nunmehr habe ich einen neuen Antrag auf unbegleiteten Umgang gestellt.
Das Kind ist im Kinderdorf, ich kann ihn nicht anrufen und Computer sind dort verboten daher auch keine e-mails. Ich schreibe ihm seit einiger Zeit ( vorher auch verboten ). Alleine werde ich mit meinem Sohn nicht gelassen, er könnt mir ja etwas erzählen. Im letzten Termin meinte er noch so nebenbei , er würde dort vergiftet werden. Ich glaube die geben ihm dort ein Medikament ( ritalin oder so was ) um ihn zu beruhigen.
Zitieren
#19
Habe mir das mal einen Tag durch den Kopf gehen lassen und komme immer wieder auf das Agieren der Gerichte zurück. Nicht nur das des Familiengerichts, auch das des OLGs. Da ist irgend etwas ziemlich krumm. Zwei Möglichkeiten:

1. Deine Schilderung enthält vielleicht fehlende Informationen oder Unschärfen, vielleicht ist bei den Anträgen auch auf deiner Seite einiges schief gelaufen. So schreibst du z.B. nie etwas von einem Anwalt. Fürs OLG hättest du aber einen gebraucht. Kann es sein, dass du die Anträge selber formuliert hast und das nicht so gut ankam? Dass Fehler passiert sind? Ein § 59 Abs. 1 FamFG hat zum Beispiel nichts mit dem Sorgerecht zu tun, wenn es doch um Umgang ging. Das klingt wie eine zweideutige Formulierung deinerseits, die das Gericht ausgenutzt hat, um sich aus der Affäre zu ziehen. Hattest du Hilfe bei den Gerichtsgängen und wenn ja, war die wirklich qualifiziert? Wenn nicht: Beginne erst mal mit der Suche nach einem Anwalt, der deine Sache engagiert vertritt.

2. Sollte das Familiengericht wirklich derart mies gearbeitet haben (was leider keine Ausnahme wäre), Gutachten komplett missachtet, Vefahren krass verschleppt, Begründungen verweigert und so weiter, dann deutet das auch darauf hin, dass du niemand an deiner Seite hattest, der dagegen angeht. Auf Verfahrensebene, nicht durch den Ausruf "Miese Richter!". Wenn doch, wäre der Fall so heftig, dass er auch öffentlich gemacht werden sollte. Für dich würde das im Moment bedeuten, den Richter loszuwerden, sonst wirst du wieder kalt abgefertigt. Auch dafür wäre ein Anwalt hilfreich, vielleicht ist der Gerichtsstand änderbar (Kind lebt ja wohl nicht mehr bei Mutter), vielleicht gibt es Hebel über Befangenheit.

Einfach neue Anträge stellen würde ich im Moment lassen. Erst muss klar werden, warum die bisherigen Verfahren so grandios scheiterten. Solange das nicht klar ist, wird auch das nächste Verfahren scheitern. Wenn dir das selbst ein absolutes Rätsel ist, dokumentiere deinen Fall mal mit Originaldokumenten. Beschlüsse & Anträge Scannen, als PDF-Datei zusammenfassen (ggf. Namen schwärzen), uns hier zeigen und/oder Anderen, die sich für Väter einsetzen.
Zitieren
#20
Bisher hatte ich bei mehreren Anwälten nachgefragt, aber die meisten winkten ab, mit der Begründung " als Vater ohne Sorgerecht " keine Chance.
Der erste Anwalt , Fachanwalt für Familienrecht " hat viel Mist gebaut. Die zweite hat gut gearbeitet aber vergessen das im Beschluss eine Vollstreckungsklausel aufgenommen wird. Was bringt ein Beschluss der nicht umgesetzt werden kann. Als dritten Anwalt hab ich einen Profi ( ehemals Familienrichter ) genommen. Der hat zwar die Richterin, die das Verfahren 3 Jahre verschaleppt hat, in die Mangel genommen aber dafür hat die Richerin noch mehr Mist gemacht. Weiterhin kam dazu , dass die KM inner halb 6 Jahren 3 mal umgezogen ist. Gott sei Dank , dass ich nun seit einigen Monaten von der Richterin weg bin, weil das Kind sich seit 2 Jahren im Kinderdorf befindet. Jetzt ist ein anderes Gericht dafür zuständig. In einem telefonat meinte sogar die Familienbetreuerin , es sei mir sehr viel Unrecht und Leid angetan worden aber sie könne nichts machen da sie sich in gerichtliche Sachen nicht einmischen würden. Fakt ist ; Richterin ist eine Frau, Jugendamt ist eine Frau, Verfahrensbeistand ist eine Frau und KM ist auch eine Frau und als Mann hat man dort keine Chance mehr.
In meinem Fall sind sehr viele ungereimtheiten und Rechtsbeugungen ergangen. Ich denke daher versucht man alles unter den Tisch zu kehren.
Zitieren
#21
(13-07-2016, 11:48)kindlos schrieb: Jetzt ist ein anderes Gericht dafür zuständig.

Dann wäre ein wichtiger Punkt schon mal erledigt, nämlich unfähige Richter loszuwerden. Leider keine Garantie, das der Neue besser ist, aber immerhin ist der Schrott erstmal weg.
Zitieren
#22
ich würd mal so sagen....wenn die familienbetreuerin das sieht....mach sie dir zur freundin...
und dann ist umgang drin!

nur mut!

bb
netlover
Zitieren
#23
Genauso ist es, als Vater hat man kaum Chancen vor dem Richter. Im Jahre 2010 hatte ich mit der KM einen Vergleich vor dem Gericht gehabt, wonach ich meinen Sohn alle 14 Tage von Freitag Nachmittag bis Sonntag 18 Uhr , Ferien werden hälftig geteilt, zu mir nehmen kann. Im Jahre 2012 kam es dann zum Stress mit der KM worauf sie Umgangsverbot vor dem Gericht beantragte. Daraufhin klagte ich erneut auf Umgangsrecht. Als die KM im Gerichtssaal meinte , das Kind wolle mich nicht mehr sehen beantragte ich ein Gutachten worauf mein Anwalt meinte " ich solle es mir gut überlegen , es könne sein, dass ich meinen Sohn nicht mehr sehen werde ". Ich dachte der AN walt spinnt. Aber im nachhinein kann ich sagen , der Anwalt der hatte Recht. Im Laufe der Jahre wurde mein Umgang rapide reduziert statt diesen auszubauen. Von alle 14 tägig , Freitag bis Sonntag nach alle 14 tägig nur sonntags 8 Stunden, danach alle 3 Wochen 8 Stunden und schliesslich jeden Monat 2 Stunden . Zudem hat die KM diese wenigen Umgänge auch noch boykottiert. Obwohl es ein Zusatzgutachten gibt, wonach das Kind mit der Mutter nur noch begleiteten Umgang haben sollte , weil die KM ihren Hass gegenüber dem Vater durch das Kind auslebt und das Kind immer wieder Rückfällig wird wenn es bei der Mutter war. Vor einigen Tagen beantragte ich eine EA dahingehend, das Kind in den Ferien nicht zu der Mutter zu schicken weil er dort gefährdet wäre. Die neue Richterin wies den Antrag mit der Begründung ab; es bestünde keine Gefahr, weil das Kind im Kinderdorf sei und damit in Sicherheit sei. 2 Tage später erfuhr ich, dass das Kind vom 11.7.- 23.8.16 bei der KM ist. Laut Gutachten fantasiert das Kind herum wenn es bei der Mutter ist , er würde sich umbringen usw. .
Zitieren
#24
mann....was hast du denn da für ein exemplar [Unterschreitung des Mindestniveaus]??? bestimmt hat sie dir das
paradies auf erden vorgegaukelt....und schwupp...lebt sie ihr mentales disaster bei dir
und eurem kind aus....ist ja einfach - sich gehen lassen.

aber hast du absolut NULL chance??? selbst über die umgangspflegerin oder VP nicht???
die müßte doch etwas bewirken können...???? selbst bei einer frau als richterin....

sprich doch mal mit der richterin alleine ohne termin, warte bis sie mal zeit hat und sprich
mit ihr informal - das bewegt manchmal was....justitz ist ja angeblich unabhängig....aber
abhängig von den deppen, die sie ausleben....

bb
netlover
Zitieren
#25
Habe wegen der einstweiligen Anordnung  Einladung zur mündlichen Verhandlung am 27.7. bekommen. Mal sehen was sich dann ergibt und wie die neue Richerin drauf ist. Ich hatte auch die persönliche Vorladung des Kindes beantragt aber er wurde nicht vorgeladen. Nur die KM und ich.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste