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Hallo, mal ne Frage. Ich lebe seit ein paar monaten in trennung. Meine Frau ist vor ein paar Monaten ausgezogen ich wohne weiterhin in unserem Haus. Bezahle auch die monatliche Kreditrate. Da wir uns über den Wert des Hauses nicht einigen können wird das mit dem verkaufen wohl vorerst nichts werden. Nun wüsste ich gerne ob, wenn ich nach der Scheidung weiterhin im Haus bleibe und auch weiterhin den Kredit abbezahle, meine Frau ebenfalls davon profitiert oder nicht. Beispiel: Hauswert zum Zeitpunkt der Scheidung: 300.000€, verbleibende Schulden an die Bank inkl. Zins 200.000€. Übrig blieben dann 100.000€. Es blieben dann für jeden 50.000€. 5 Jahre später wird das Haus verkauft für 300.000€, verbleibende Schulden 160.000€ (da ich seit der Scheidung 40.000€ getilgt habe). Übrig bleiben 140.000€. Dann müsste ich doch 50.000€ + 40.000€ bekommen und sie trotzdem nur die 50.000€. Denn ich hätte ja seit der Scheidung die Tilgung von meinem Geld allein bezahlt. Sie hätte seit der Scheidung nichts mehr bezahlt. Richtig?
Danke!
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Seid ihr beide im Grundbuch und beide in den Kreditverträgen?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-08-2015, 07:58 von Theo.)
(03-08-2015, 21:34)hobbit schrieb: Beispiel: Hauswert zum Zeitpunkt der Scheidung: 300.000€, verbleibende Schulden an die Bank inkl. Zins 200.000€. Übrig blieben dann 100.000€. Es blieben dann für jeden 50.000€. 5 Jahre später wird das Haus verkauft für 300.000€, verbleibende Schulden 160.000€ (da ich seit der Scheidung 40.000€ getilgt habe). Übrig bleiben 140.000€. Dann müsste ich doch 50.000€ + 40.000€ bekommen und sie trotzdem nur die 50.000€. Denn ich hätte ja seit der Scheidung die Tilgung von meinem Geld allein bezahlt. Sie hätte seit der Scheidung nichts mehr bezahlt. Richtig?
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Na ja,, ganz so einfach ist es nicht.
Gemäß Deinem Beispiel würde Dir Deine Frau ja über die fünf Jahre ein zinsloses Darlehen (nämlich ihren Anteil am Haus ) zur Verfügung stellen. Natürlich hat sie auch einen Anspruch darauf eine Nutzungsentschädigung für ihren Anteil zu erhalten.
Die Rechnung für die fünf Jahre müssete so aussehen: Miete, die für das Haus erzielbar wäre, wenn fremd vermietet, minus Zinsaufwendungen = Nutzungswert
Von diesem Nutzungswert steht ihr in den fünf Jahren die Hälfte zu.
Ich rate Dir, Dich mit ihr über einen Verkaufspreis zu einigen. Es sollte ja in Euer beider Interesse sein das Haus so gut wie möglich zu verkaufen. Im worst case kann bei Nichteinigung einer von Euch eine Teilungsversteigerung veranlassen. Wenn Ihr Euch jetzt schon über den Wert nicht einigen könnt:, dann könnt Ihr es in fünf Jahren noch viel weniger. Dann wird nämlich noch Streit darüber aufkommen, wer für die Renovierung vor dem Verkauf aufkommen muss usw.
Es ist am besten, solche Geschichten mit der Scheidung abgeschlossen zu haben.
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Da gibt es vorab viele Fragen zu beantworten:
- zum einen die Frage von @Beppo
Dann hängen noch viele weitere Fragen in der Luft:
- Unterhalt; wie groß ist Wohnung? Anrechnung des Wohnwertes als fiktives Einkommen; Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt
- Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft ?
- gibt es Zuwendungen durch Eltern/Dritte
- wirst Du Dir solch hohe Tilgungen überhaupt leisten können auf Dauer?
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04-08-2015, 08:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-08-2015, 09:04 von Dzombo.)
@Hobbit...
Was dürfen wir darunter verstehen, dass es euer Haus ist?
Wenn ihr gesamtschuldnerisch für das Darlehen haftet, ist der Bank völlig egal, wer von euch beiden Darlehnsnehmern allmonatlich die Tilgungsrate zahlt. Ergo kannst Du "0-8-15" Rechnungen dazu deinerseits getrost in die Gedankentonne kloppen. Die zermalmt jeder Anwalt in Bruchteilen von Sekunden
Du brauchst mit deiner Frau einen Plan. Ergo einen verbindlichen Plan. Soll heißen. wer zahlt künftig was. Da bleibt kein Raum für versprecherische Spielchen ala "Na selbstverständlich zahle ich meinen Teil der Verpflichtungen" seitens deiner Frau. Wenn die schon mal vorsorglich ausgezogen ist und Dir das Daheim komplett überlassen hat und Du ja hübsch weiter Monat für Monat das Darlehen tilgst. Da kannst Du drauf warten, dass Dir deine Frau schon bald mit netter Anwaltspost daherkommt und bspw. von Dir Geld für Miete fordert. Weil sie behauptet, dass Du sie rausgeworfen hättest. Sie sich ergo eine Wohnung hatte suchen müssen.
Wem wird mehr geglaubt? Stelle Dir diese Frage vor dem Spiegel und lies Dir sämtliche Infos hier bei tfq zu deiner Konstellation durch. Du wirst kapieren. Ohne Plan läuft nichts.
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Ja, wir sind beide im Grundbuch.
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Und der zweite Teil der Frage?
Mach es doch nicht so zäh und mühsam, dir zu helfen.
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Wenn beide Eigentümer sind, haften sie im Innenverhältnis zueinander für die zwangsläufigen Aufwendungen des Eigentums entsprechend ihren Anteilen, d. h. hierfür kann der, der zahlt vom anderen den Ausgleich verlangen (Gesamtschuldnerausgleich). Ist aber aufwendig -jede Position muß einzeln belegt und begründet werden- und geht nicht schnell. Tatsächlich solltest Du mit Deiner (noch) Frau gemeinsam einen Plan haben -wie hier ja schon geschrieben wurde- wie ihr das Objekt aus dem Scheidungsverfahren heraus haltet: Denn ein Verkehrswert ist allemal Anwalt´s Liebling, will heißen generiert ordentliche Gebühren.
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(03-08-2015, 21:34)hobbit schrieb: Da wir uns über den Wert des Hauses nicht einigen können wird das mit dem verkaufen wohl vorerst nichts werden.
Da darf doch jeder nach seinen eigenen Vorstellungen einen Käufer suchen. Setzt Euch einen Termin und beseht Euch dann die Ergebnisse. Wenn ein Käufer da ist, der beiden recht ist, ist das Problem schon gelöst. Wenn nicht, wäre das weitere Vorgehen abzusprechen. Sich über unrealistische und theoretische Werte auseinander zu setzen ist doch müßig.
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04-08-2015, 11:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-08-2015, 11:06 von Theo.)
(04-08-2015, 10:46)karlma schrieb: Da darf doch jeder nach seinen eigenen Vorstellungen einen Käufer suchen. Setzt Euch einen Termin und beseht Euch dann die Ergebnisse. Wenn ein Käufer da ist, der beiden recht ist, ist das Problem schon gelöst. Wenn nicht, wäre das weitere Vorgehen abzusprechen. Sich über unrealistische und theoretische Werte auseinander zu setzen ist doch müßig.
Das sehe ich auch so. Eine Möglichkeit ist auch, die Immobilie erst einmal zum höheren Preis in immo.... 'reinzusetzen und den als Verhandlungsbasis zu kennzeichnen. Dann seht Ihr schon, wie weit Ihr runter müsst mit dem Preis.
(04-08-2015, 09:24)beppo schrieb: Und der zweite Teil der Frage?
Mach es doch nicht so zäh und mühsam, dir zu helfen.
Wieso, es geht doch nur darum, wie man den Wert ausgleicht, d.h. wie die Immobilie wirtschaftlich zu behandeln ist.
Wer in den Kreditverträgen steht, ist doch gleichgültig. Das ist ja nur für die Haftung relevant und um die geht es hier gar nicht.
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Er braucht doch einfach nur den Hausverkauf anzustimmen. Und er soll das seiner Frau sagen. Wenn der an der Sache was nicht passt, wird die sich schon melden bei ihm. Sie weiß ja, wo er wohnt.
Wenn er nur uns hier fragt und dazu noch wenig Input gibt, wird`s halt Brühe.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-08-2015, 12:55 von hobbit.)
(04-08-2015, 09:24)beppo schrieb: Und der zweite Teil der Frage?
Mach es doch nicht so zäh und mühsam, dir zu helfen. Sorry, hab gerade Stress im Büro. Ja, wir sind beide im Grundbuch und beide in den Kreditverträgen.
Meine Frage ziehlte darauf ab ob ich im Haus wohnen bleiben könnte und sie auszahle.
Problem ist nur, dass sie unrealistisch hohe Preisvorstellungen hat. Diesbzgl. möchte ich das Haus beim Ortsgericht schätzen lassen. Allerdings hat sie beim Auszug den Ordner mit dem Haus unterlagen mitgenommen und möchte mir diesen nicht aushändigen. Ich benötige die Unterlagen aber fürs Ortsgericht.
Kann sie denn eine Zwangs-Versteigerung durchsetzen wenn ich bereit bin ihr den Anteil gemäß Schätzung vom Ortsgericht zu zahlen?
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