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Hallo,
folgender Fall:
Da ich beruflich um eine 1/2 Std. verhindert bin, möchte mein Bruder das Kind zum Umgang zu mir bringen.
KM kommt ans Auto und verweigert die "Herausgabe" des Kindes (fast 14) mit der Begründung es würde nicht ausreichen, dass Kind über die Abholung durch Onkel Bescheid wüsste sondern KM müsste extra benachrichtigt werden.
Anmerkung: Abholung durch Onkel hat in der Vergangenheit bereits mehrfach funktioniert.
Wie reagieren ?
Merci
the notorious iglu
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Ignorieren und das nächste Mal die Mutter informieren!
(13-03-2014, 18:55)GeckoMan schrieb: Anmerkung: Abholung durch Onkel hat in der Vergangenheit bereits mehrfach funktioniert. Kind selbst abholen.
Ansonsten *voll fail*
Muddi erkennt langsam, dass Vaddi sich keine Mühe gibt.
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Einfach der KM mitteilen, dass es "aus beruflichen Gründen grundsätzlich immer mal vorkommen kann, dass du dein Kind durch eine ihm bekannte dritte Person abholen lässt." Mehr sollte da wirklich nicht nötig sein, d.h. einer extra Ankündigung jedes Mal vorher bedarf es meines Erachtens nicht.
the notorious iglu
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(13-03-2014, 22:41)Jessy schrieb: Mehr sollte da wirklich nicht nötig sein
Wenn ich mein Kind an andere Personen herausgeben soll, dann ist wesentlich mehr nötig...
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Gibt´s auch ´ne Info darüber, wie der 13+jährige die Sache empfunden hat?
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Das frage ich mich auch gerade. Hat sich der fast 14jährige das alles so gefallen lassen? Wieder von der Mutter ins Haus zerren, weil nicht zum Onkel und dann Vater dürfen?
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(13-03-2014, 23:29)p schrieb: Das frage ich mich auch gerade. Hat sich der fast 14jährige das alles so gefallen lassen? Wieder von der Mutter ins Haus zerren (..)
Das ist die neue Generation Maenner - unter der weiblichen Fuchtel..
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Hallo,
also:
In der Vergangenheit war das abgeklärt, dass wenn ich kurzfristig verhindert bin, dass ein Familienangehöriger (1. Grades ^^) das Kind abholt.
Im Einzelfall war keine Nachricht nötig.
@ blue:Also nix mit Vaddi gibt sich keine Mühe
KM kam ans Auto und teilte mit, dass ihr das nicht passe und es auch nicht ausreiche, dass Kind Bescheid wüsste.
Bei anschliessender Abholung durch Onkel und mich gemeinsam war Kind sichtlich "angeschlagen" - ich habe das Thema nicht weiter kommentiert - nur, dass Kind alt genug sei sich seine eigene Meinung zu bilden.
Gruss
GeckoMan
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(14-03-2014, 07:48)GeckoMan schrieb: nur, dass Kind alt genug sei sich seine eigene Meinung zu bilden.
da bin ich auch noch gespannt drauf, ob mein Kind solche Machenschaften der Mutter jemals durchblicken wird. Derzeit hat sie noch "Heilige Kuh" Status..
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Was war denn der Grund dafür, dass er "angeschagen" wirkte? Generell Streß mit Mutti, weil er ständig vergißt, sie zu informieren? Oder weil er ihr schon ´mal einen vom Pferd erzählt, wo er denn gerade mit wem hin wolle?
Ich habe ja auch so ´nen Knaben in dem Alter hier. Da gibt´s so das eine oder andere, wo man angetestet wird.
Die Reaktion der Mutter war sicher überzogen und möglicher Weise ihrer momentanen Befindlichkeit geschuldet. Ich würde das aber abtropfen lassen. Schickst Du halt zukünftig nicht nur ´ne sms an Deinen Sohn, sondern auch eine Kopie an Mutti.
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Geschadet hat sich die Mutter damit nur selbst. Was sie dem Kind vorgeführt hat, wird beim Kind Spuren hinterlassen.
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Ich wuerde da jetzt auch nicht gross Theater machen und den Vorfall dadurch aufwerten. In Zukunft halt einfach die KM informieren und gut ist. Vielleicht hatte sie gerade ihr Tage oder sonstwie Hormonstoerungen oder was [Unterschreitung des Mindestniveaus] immer so glauben zu haben.
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Hallo,
entschuldigt, dass ich da nochmals nachfragen muss:
Hat KM das Recht, die Abholung durch den Onkel prinzipiell abzulehnen? (auch wenn KM darüber informiert ist)
Hintergrund: Ich befürchte einen erneuten Versuch das Umgangsrecht einzuschränken à la der Vater holt das Kind aufgrund der wieder aufgenommenen Berufstätigkeit (war erwerbslos) nicht ab und nimmt den Umgang damit nicht "richtig" wahr.
Ich befürchte daher, dass man den Umgangsbeginn nun von Do. auf Freitag verschieben möchte und einen Vorwand sucht.
Danke euch.
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Ich denke, das kann sie grundsätzlich; einen Herausgabeanspruch hast mMn nur Du persönlich. Ich weiß ja auch nicht, was in Eurer Umgangsvereinbarung drinsteht. Im Zweifel mußt Du halt die Übergabemodalitäten gerichtlich regeln lassen... Aber wie schon geschrieben: Was soll das bei einem 14Jährigen?
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Was sagt denn der 14jaehrige dazu? In dem Alter zaehlt auch der Kindeswille soweit ich weiss. Hat er denn eine gute Beziehung zu seinem Onkel?
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Hm - ich glaube nicht, dass die Abholung durch einen BEKANNTEN Dritten einen ausreichenden Grund darstellt, Umgang zu verweigern, zumal in Anbetracht des Alters des Kindes.
Soweit ich weiß, darf Umgang auch nicht verweigert werden, weil der Umgangsberechtigte während seiner Umgangszeit das Kind innerhalb gewisser Grenzen "fremdbetreuen" lässt. Die Ausgestaltung des Umganges obliegt immernoch dem Umgangsberechtigten.
Ausserdem geht es hier ja wohl "nur" um die Abholung, den Rest vom Umgang scheint der KV ja durchaus persönlich wahrzunehmen.
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(16-03-2014, 13:08)Jessy schrieb: Hm - ich glaube nicht, dass die Abholung durch einen BEKANNTEN Dritten einen ausreichenden Grund darstellt, Umgang zu verweigern,...
Die Mutter verweigert den Umgang ja nicht; bei späterer Abholung durch den Vater hatte sie ja keine Einwände.
Es geht lediglich darum, an wen sie den Jungen herausgibt - und darauf hat mMn nur der Vater einen nicht übertragbaren Anspruch.
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the notorious iglu
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Hin und wieder soll Kommunikation ja Wunder wirken. Teil der Mutter doch einfach mit, dass du ihn künftig aus beruflichen Gründen eine halbe Stunde später abholst, oder informier die Mutter fortan darüber wenn jemand anders als du das Kind abholt. Dagegen wird ja wohl niemand etwas haben.
Wie ich bereits sagte, würde ich auch den Teufel tun, meinen Sohn jemand anderem als der Mutter zu übergeben. Versuch doch einfach den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.
Ich denke, dass es sinnvoll ist auf der Eskalationsleiter auf der niedrigsten Sprosse zu beginnen und nicht auf der höchsten.
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