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Internationales Recht Spanien
#1
Liebe Leute,

also ich bin Spanier und lebe in Spanien. Habe eine Unterhaltskalge am Hals nach dem ich mich seit 18 Monate weigere weiterhin Unterhalt zu zahlen, da ich seit 2 Jahren einem Umgangsboykott meiner Ex zu meinen 3 Töchtern unterliege. Mein Gehalt wird mir sowieso gepfändet. Nun habe ich Dank der internationelen Kooperation einen Termin beim spanischen Staatsanwalt weil wahrscheinlich mich die KM oder das JA angezeigt haben (170 StGB). Ich dachte, dass ein Verfahren nach Paragraph StGB ruht wenn der Beschuldigte im Ausland wohnt??

Was meint Ihr dazu?

Gruss
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#2
Handelt es sich um Ermittlungen, gibt es einen Strafbefehl oder ist eine Verhandlung anberaumt ?
https://t.me/GenderFukc
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#3
Was ist das genau für ein Termin? Die drei Töchter leben mit der Ex in Deutschland?
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#4
Also ich führe weiter aus:

Wir hatte bis September 2010 eine gemeinsame Adresse/Lebensmittelpunkt in Spanien und die Kínder gingen in Spanien zur Schule und waren hier an ihren Aufenthaltsort sozialisiert; die Ehe wurde in Deutschland geschlossen. Wir haben dann in der Trennungsphase einen gemeinsamen Anwalt in Spanien gehabt und Besuchszeiten, Unterhaltszahlungen, Trennungsunterhalt, Besuchszeiten, Sorge- und Aufenthaltsrechte aussergerichtlich festgelegt bzw. vereinbart. Sie ist dann mit meiner Erlaubnis nach Deutschland gegangen und hat dort im März 2012 beschlossen mir und meiner Familie keinen Umgang mehr mit den Kindern zu gestatten, so lange ich nicht in eine Scheidung in Deutschland einwillige; seit dem sehe ich meine Kínder nicht mehr. Die KM hat nun Unterhaltsforderungen und die Scheidung in Deutschland eingereicht, obwohl vorher vertraglich mit unseren gemeinsamen Anwalt als Gerichtsstand ausdrücklich Spanien festgehalten worde war. Initial bin ich brav meinen Unterhaltspflichten nachgekommen, aber seit dem Umgangsboykott der Mutter habe ich nichts mehr nach Deutschland überwiesen; mittlerweile wird ein Teil meines Gehaltes gepfändet, was aber nicht viel ist da ich glücklicher alleinerziehender Vater einer 16monatigen Tochter bin. Um mich um meine kleine Tochter zu kümmern habe ich meine Arbeitszeit um 50% reduziert (Erziehungsurlaub). Ich gehe davon aus, dass dieser Umstand die deutschen Gerichte nicht interessieren wird und ich trotzdem weiterhin voll Unterhaltspflichtig bin.
Da ich keinen Besitz habe, ich meinen Beruf überall auf der Welt ausüben kann und meine neue Partnerin sowieso im Ausland wohnt, ziehen wir eine Auswanderung ernsthaft in Betracht. Nun die deutsche Botschaft wird in meinen Fall kein Pass entziehen können und die spanischen Behörden leisten zwar Amtshilfe, aber keine aktive Strafverfolgung. In Spanien ist den meisten sowieso klar, dass Unterhalt und Umgangsrecht Hand in Hand gehen und das die Unterhaltspflicht tatsächlich nach den aktuellen Verdienst bemessen wird und nicht nach dem was der Richter postuliert und als angemessen hält.
Die Staatsanwaltschaftlicher Vernehmung habe ich am 09/10 und ich denke es geht um Ermittlungen.

Frage: Kann meine Ex trotz Vertrages/schriftlicher Abmachung und letzter gemeinsamer Adresse in Spanien mich in Deutschland auf Unterhalt verklagen? Welche Chancen habe ich vor einem Deutschen Gericht auf Umgangsrecht?
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#5
Es ist also doch noch deutliche komplizierter.

Die Deutschen können dir erst einmal gar nichts, ausser weiter versuchen zu pfänden. Die Vollstreckung geht aber nach spanischem Recht und das ist vergleichsweise Schuldnerfreundlich. Ein Strafverfahren gegen dich in Deutschland hat keine Auswirkungen auf dich in Spanien. Der Staatswalt will offenbar nur eine Äusserung von dir zum deuschen Verfahren.

Deine Ex hat ganz offensichtlich eine faire Vereinbarung mit dir getroffen und längst ganz anderes im Hinterkopf geplant. Die Vorteile hat sie daraus eilig entgegengenommen und dann alles einseitig aufgekündigt, damit sie auch noch ihren Einsatz behalten kann. Ihre Verlegung des Gerichtsstandes nach Deutschland sehe ich aber auf sehr dünnem Eis, wenn du das angreifst (und das überhaupt willst) sind Erfolgschancen da. Ihre Aktion und die sofortige Reaktion auf deinen Unterhaltsstopp zeigen aber, dass sie rücksichtslos zuschlägt und nicht aufhören wird, mit Lügen und Betrügereien andere Kampfschauplätze zu eröffnen. Deshalb würde ich mich mir ihr gar nicht mehr abgeben. Wenn du wirklich in der glücklichen Lage bist, noch einmal auswandern zu können, bringt dir das zumindest Ruhe.

Leider auch Ruhe vor deinen grösseren Kindern. Von Spanien aus Umgang einzuklagen ist möglich, aber unrealistisch. Dazu brauchst du langen Atem bei schwachen Erfolgsaussichten.
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#6
Gehaltspfaendung in Spanien? So schnell? Das spricht gegen alles, was sonst in diesem Forum berichtet wird.

Umgang kann man in Deutschland einklagen, auch wenn man in Spanien wohnt. Problem sind dann die Umgangskosten.

Gerichtsstand in D'land würde ich anfechten - und zwar in Spanien und in Deutschland (bei letzterem ist das eher ungewiss, deutsche Gerichte leben nach dem Prinzip "am deutschen Wesen soll die Welt genesen"))

Bei der Staatsanwaltschaft Aussage verweigern.

Auswandern nur dann, wenn Du die endgültige Trennung von Deinen Kindern verkraftest
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#7
Und noch was: Auf legalem Wege kannst du den Kindesunterhalt nicht abändern. Du wurdest offensichtlich sofort nach ihrem Umzug in Deutschland verklagt. Das geht ruckzuck, deine Beteiligung dabei ist unwichtig. Das kannst du nicht mehr angreifen, denn wegen freiwillig verringertem Einkommen wird kein Richter den Unterhalt herabsetzen.

Gerichtsstand für Kindesunterhalt ist nicht so klar. Das folgt in internationalen Fällen unter Beteiligung Deutschlands dem Prinzip des höchsten Unterhalts. Vordergründig dort wo die Kinder sind, aber in Wirklichkeit über viele Winkel auch wahlweise dort wo der Vater ist, wenn das mehr Geld verspricht. Wir hatten hier im Forum schon solche Fälle, z.B. jemand aus Dänemark, dort werden auch die rechtlichen Hintergründe formuliert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7489

Wenn du da raus willst, musst du dich unpfändbar machen oder unsichtbar.
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#8
Ich führe weiter aus:

Trennung im September 2010; 1. anwaltliches Schreiben im Juni 2011, 2. anwaltschaftliches Schreiben September 2012, Urteil über Unterhaltspflicht im Juni 2012 wobei hier ein fiktives Einkommen vom Richter/in festgelegt wurde, da ich bis zum heutigen Tag die deutschen Gerichte in dieser Sache nicht anerkenne, 1. Gehaltspfändung im Juni 2013. Also immerhin fast 2 Jahre wobei ich postalisch aber auch schwer zu erreichen bin ("estar en rebeldia" ist der spanische Fachausdruck dafür - nicht schlecht oder?) und mir mittlerweile die Post an die Arbeitstelle geschickt wird.

Das ich meine 3 älteren Töchter nicht mehr sehe ist traurig und es macht mich wütend, aber ich werde auch nicht daran zugrunde gehen.

Mein spanischer Anwalt meint ich soll eine Aussage vor der Staatsanwaltschaft machen, da ich gut nachweisen kann, dass mein aktuelles Gehalt für die Unterhaltspflicht nicht ausreicht und ich mich immer um eine Deeskalation bemüht habe und so lange noch was da war auch fleissig Unterhalt geleistet habe. Ausserdem ist auch anzuerkennen das ich alleinerziehend bin und damit meiner jetzigen Lebenspartnerin ermögliche ihren Beruf in Korea weiterhin auszuüben (er hat keine Ahnnung von deutschen Gesetzen und deutschen Richtern). Ich Spanien würde die Unterhaltspflicht dem aktuellen Einkommen problemlos angepasst werden und ich würde selbstverständlich Umgangsrecht bekommen. Ich weiss nicht ob ich den Gerichtstand in Deutschland anfechten soll, da sich das wieder über Jahre hinziehen wird und ich trotzdem meine Töchter nicht sehen werde.

Also soll ich nun eine Aussage machen oder diese verweigern? Ich kann problemlos meine nicht vorhandenen Besitztümer offenbaren; das geht in Spanien ganz einfach durch die NIF/NIE-Nummer. Und ich habe nichts zu verbergen (kein Auto, kein Haus, kein Barvermögen, alleinerziehend, Mietschulden, nur meine Berufkenntnisse und viele Bücher). Wird die Staatsanwaltschaft mich dann in Ruhe lassen wenn sie offensichtlich erkennt, dass nichts zu holen ist oder wird der Zirkus weitergehen???
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#9
Deine Aussage ist eh irrelevant. Strafrechtlich bist du in Spanien nicht zu greifen. Was die Deutschen urteilen, zeugt von Arroganz, aber erzeugt nicht Vollstreckbarkeit. Ich würde aber schon hingehen. Erzähle dem spanischen Staatsanwalt deinen Fall, damit er erleben kann welcher Wahnsinn da abläuft und er in Zukunft mit solchen Fällen richtig umgeht, nämlich den deutschen Grössenwahnsinn entsprechend würdigt.
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#10
(06-10-2013, 12:09)liumar schrieb: Mein spanischer Anwalt meint ich soll eine Aussage vor der Staatsanwaltschaft machen, da ich gut nachweisen kann, dass mein aktuelles Gehalt für die Unterhaltspflicht nicht ausreicht

Das reicht auch völlig aus. Die Lohnabrechnungen übergeben und gut ist es. Ansonsten keine Antworten auf alle andere Fragen geben, wie z.B.

Wie groß ist die Wohnung?
Wie hoch ist die Miete?
Welches Auto fahren Sie?
...

Diese Antworten kann die Polizei gefälligst selbst ermitteln. Für das Strafverfahren ist das Einkommen relevant, mehr nicht. Man möchte immer gerne mehr erfahren, damit dem Beklagten der Strick um den Hals gelegt werden kann. Es gibt aber keine Mitwirkungspflicht die Ermittlungen tatkräftig zu unterstützen.
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#11
(06-10-2013, 12:09)liumar schrieb: Wird die Staatsanwaltschaft mich dann in Ruhe lassen wenn sie offensichtlich erkennt, dass nichts zu holen ist oder wird der Zirkus weitergehen???

Nein, weil die Strafanzeige durch den Anzeigensteller täglich gestellt werden kann. Die Staatsanwaltschaft kann das nicht verhindern und muss erstmal ermitteln. Der Vorteil bei vielen Strafanzeigen ist aber, dass Du das völlig gelassen sehen wirst und Du abstumpfst. Ich selbst habe eine kleine Handakte. Die dient der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtsvollzieher. Und ansonsten wünschen ich den Beamten viel Spass und Freude.
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#12
(06-10-2013, 21:29)Leutnant Dino schrieb:
(06-10-2013, 12:09)liumar schrieb: Wird die Staatsanwaltschaft mich dann in Ruhe lassen

Nein, weil die Strafanzeige durch den Anzeigensteller täglich gestellt werden kann. Die Staatsanwaltschaft kann das nicht verhindern und muss erstmal ermitteln.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Ich kenne mindestens einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft bei schwereren Delikten nicht weiter ermittelt, weil es nicht gewünscht ist.

Darauf kommt es in diesem Fall aber auch nicht an. In diesem Fall ist erstaunlich, daß die Pfändung in Spanien den Aufwand wert ist. Und die Frage der Strafbarkeit sollte sein, ob es in Spanien ein Strafrechz für Auslandsstraftaten gibt und das auch noch auf diesen Fall anzuwenden ist. Oder geht es bei der Aussage nur um Amtshilfe für den Deutschen Staatsanwalt ?
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#13
Nun so wie ich die deutsche Gesetzeslage einschätze ist es wirklich irrelevant was ich bei der Staatsanwältin antworten werde. Ich werde meine letzte Gehaltsabrechnung mitnehmen, meine Mietschulden von meinen Vermieter schriftlich beziffern Lassen, Auto besitze ich keins, meine Mutter hat 2.
Interessant ist in Spanien, dass sich jeder Staatsanwalt oder Richter über die NIE/NIF-Nummer über jeden Unterhaltspflichtigen in Sekunden informieren kann (das System heisst "punto neutro juridicial") und dort aktuell über Kontostand(ä), Hypotheken, Lebens- oder Rentenversicherung, Auto oder Immobilien informieren kann. Das haben sie wohl auch bei mir gemacht und dabei sind sie dann auf mein Gehalt gestossen. Was anderes gibt es nämlich nicht!
Ich denke, dass die Pfändung in Spanien angekommen ist weil sich die Rechtsanwälte, Ex und Notare auf meine ehemals gutes Gehalt verlassen haben. Dieses liegt aber durch verschiedene Umstände mittlerweile bei knapp über den Pfändungsfreibetrag und bald gibt es gar nichts mehr. Übrigens finde ich den Aufwand für eine Pfändung gar nicht so gross: Deutsches Urteil übersetzen, notariel auf spanisch beglaubigen Lassen und mit Apostille versehen, sich in Spanien einen deutschsprechenden Anwalt besorgen, mit dem Geld der Zugewinngemeinschaft zahlen und los gehts.

Ich gehe Momentan davon aus, dass in meiner Sache nur ermittelt wird und die span. Staatsanwaltschaft Amtshilfe leistet.

Für mich steht langsam aber sicher fest, dass ich nur zahlen werde wenn ich meine Kínder sehe. Kein Umgang, keine Kohle - so einfach ist das. Ich bin mir bewusst, dass sich Schulden auftürmern werden, das ich meine Kínder nicht sehen werde, das ich jahrelang von JA, KM und StA belästigt werden werde aber es ist der einziger Weg vor dem ich meine Selbstachtung bewahren kann.

Vielleicht nutzt es jemanden.: dieses Informationssystem ("punto neutro judicial") ist durch Datenschutzgründen nur über eine NIF/NIE-Nummer aktiv. Kontostände werden nur zu einen Stichtag geprüft, Kontobewegungen werden nicht angezeigt. Auch wenn ein Konto gepfändet wird und der Gerichtsvollzieher bei der Bank auftaucht, werden keine Kontobewegungen weitergegeben sondern nur der aktuelle Kontostand angegeben und ggf. gepfändet.

Hier noch was interesantes: Ich erzähle vielen meiner zahlreichen Freunde und Bekannten von Unterhalt an die Ex oder fiktive Unterhaltsansetzung durch Gerichte in Deutschland oder Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss - und die glaubens nicht das so was möglich ist! Insbesondere meine weiblichen Bekannte sind immer sehr belustigt das junge deutsche Mütter Unterhalt vom Ex-Mann bekommen, Kindergeld oder Trennungsunterhalt. Dazu muss man wissen, dass die Frauen vor der Geburt und spätestens 4 Monate nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Nach einer Trennung wird grundsätzlich kein Unterhalt an die Ex-Partner gezahlt, es sei den es liegen besondere Zustände vor, die dieses rechtfertigen würde (Krankheit, sehr junges Kind usw.). Der Unterhalt kann jederzeit durch ein Gericht an die tatsächlichen realen Einkommen angepasst werden und das gemeinsame Sorgerecht mit wöchentlichen Wechsel der Kínder zwischen beiden Sorgeberechtigten ohne das einer zusätzlich Unterhalt für seine Kínder zahlen muss ist gar nicht so selten. Wenn ich von den Zuständen in Deutschland berichte wird mir nicht geglaubt ("so ein modernes Land"), daher meint mein Anwalt in Spanien immer wieder ich muss meinen Unterhalt gerichtlich anfechten und den realen finanziellen Gegebenheiten anpassen. Ausserdem soll ich alles vorlegen da ich immer zahlen wollte und gezahlt habe so lange Geld da war. Zusätzlich soll ich ins Protokoll aufnehmen Lassen, dass ich seit 2 Jahren aufgrund des Umgangsboykottes der Mutter die Kínder nicht sehe und das sei schliesslich in Spanien ein Strafbestandteil.
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#14
(06-10-2013, 23:30)liumar schrieb: Für mich steht langsam aber sicher fest, dass ich nur zahlen werde wenn ich meine Kínder sehe. Kein Umgang, keine Kohle - so einfach ist das. Ich bin mir bewusst, dass sich Schulden auftürmern werden, das ich meine Kínder nicht sehen werde, ...

Deine Kinder siehst Du ja jetzt schon nicht mehr. Die Haltung finde ich sehr Konsequent und angemessen.


(06-10-2013, 23:30)liumar schrieb: Wenn ich von den Zuständen in Deutschland berichte wird mir nicht geglaubt ("so ein modernes Land"), ... Zusätzlich soll ich ins Protokoll aufnehmen Lassen, dass ich seit 2 Jahren aufgrund des Umgangsboykottes der Mutter die Kínder nicht sehe und das sei schliesslich in Spanien ein Strafbestandteil.

Gut für Dich - Du wirst ja in Spanien nicht verpflichtet sein, Deine Ex bei Straftaten zu finanzieren. Wenn Sie Dich wegen STDG § 170 angezeigt hat, wäre es eine Überlegung wert, den Ball zurückzuspielen und sie wegen Umgangsvereitelung in Spanien anzuzeigen. Dann mus Deutschland vermutlich Amtshilfe leisten Big GrinBig Grin (aber nur, wenn dadurch nicht noch mehr kaputt geht!)
https://t.me/GenderFukc
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#15
(06-10-2013, 23:30)liumar schrieb: Für mich steht langsam aber sicher fest, dass ich nur zahlen werde wenn ich meine Kínder sehe. Kein Umgang, keine Kohle - so einfach ist das.

Das solltest Du aber niemanden sagen. Das ist ein Vorsatz zur Unterhaltspflichtverletzung. Moralisch versteht Dich jeder, aber es ist nicht gesetzeskonform.
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#16
Lt. Dino: Natürlich will ich mich gesetzeskonform verhalten und werde natürlich mein Möglichstes tun, um meiner Unterhaltspflicht nachzukommen, so wie ich es bisher gemacht habe. Und wenn ich bisher nicht gezahlt habe dann liegt dieses ausschliesslich darin begründet, dass ich einfach die Unterhaltsleistung nicht aufbringen konnte/kann. Nicht das eine dieses Forum liest und mir was schlimmes will und alles verdreht und falsch auslegt und malinterpretiert usw.. Nur manchmal in meiner Wut sage/schreibe ich etwas was nicht so gemeint ist, ihr wisst schon dieses Gefühl der Ohnmacht, des reingelegt werdens usw.. Und natürlich hoffe ich bald meine Söhne und Tochter zu sehen und das ich natürlich vor Gericht ein faires Umgangsrecht bekomme.

Petrus: ja habe ich bereits mit meinen RA durchgespielt - Vereitelung des Umgangsrechtes, dafür muss vorher gesetzlich ein Umgangsrecht festgelegt worden sein, welches dann vom Sorgeberechtigten gebrochen wird.

Interessanterweise meinte mein RA in Deutschland das aufgrund meines Berufes ich sogar höflichst veranlasst werden könnte nach Deutschland umzuziehen, da ich ja dann auch mehr verdienen würde. Ich also meinen Lebensmittelpunkt zur Gewährleistung meiner Unterhaltszahlung nach Deutschland verlagern könnte, da ich in meinen Beruf sicher eine gutbezahlte Arbeit in Deutschland bekommen würde. Mir nichts, dir nichts nach Deutschland, mehr Geld verdienen und hoffentlich dann auch ein vernünftiges Umgangsrecht bekommen.

Was meint ihr? Ist doch interessant, oder?
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#17
Servus,

na dann will ich mal.

1. Es ist korrekt, das man mit der NIE Nummer schnell bei den Behoerden auf einige Daten des Schuldners zugreifen kann, so auch Kontostaende, aber, und das ist der feine Unterschied, nur auf Residentenkontos! Hat man zusaeztlich ein NICHT Residentenkonto bei einer Bank seiner Wahl eroeffnet, so bleibt dies unsichtbar, weil so ein Konto nicht mit der NIE Nummer gefuehrt wird.
Das wissen eigentlich alle Deutschen, die etwas unter den Tisch kehren wollen und handhaben es auch so.
Also, nur mit Pass oder Personalausweis ein NICHT Residentenkonto eroeffnen und Geld dahin schieben, am besten in bar einzahlen und nicht mit den Residentenkonten per Ueberweisungen noch eine Spur legen!

2. Durch die NIE Nummer, die die Mutter in Deutschland hatte, konnte sie schnell die Pfaendung in die Wege leiten. Haette sie diese Nummer nicht gewusst, waere es fast unmoeglich in Spanien zu vollstrecken. Diese schnelle Verfahrensweise ist der neuen eurpaeischen Unterhaltsverordnung geschuldet, die eine Vollstreckung in der EU vereinfachen soll und es auch tut.
Das Problem der vielfachen Nichtvollstreckbarkeit liegt darinnen, das die Glaeubiger meist nicht alle Daten den Schuldners im EU Ausland zur Hand haben, die je Land unterschiedlich verlangen um den Schuldner zu finden.
In Spanien ist es, um es noch einmal zu sagen, ohne NIE nich moeglich, jemanden zu finden und wenn der Aufenthaltsort ebenfalls nicht bekannt ist, ist es in Spanien sinnlos zu versuchen an des Schuldners Geld zu kommen.

In diesem Fall hier ist es aber leider so, das die Mutter alle relevanten Daten hatte und somit ungehindert bis zur Vollstreckung beim Schuldner vordringen konnte.

Was sind die Gegenmassnahmen, die man ergreifen sollte?

1. Zur spanischen Staatanwaltschaft gehen und dort alle Daten zu Gehalt und Vermoegen vorlegen und das sogar auf jeden Fall, wenn man Beweise hat, das man mittelos ist!

2. Beim spanischen Amtsgericht (Juzgado de la primera Estancia) Vollstreckungsgegenklage (Unvollstreckbarkeit) einreichen mit der Begruendung, das das von Deutschland ergangene Urteil OHNE rechtliches Gehoer zu ungunsten ergangen ist!

3. Beschwerde beim Juzgado gleich mit einlegen, das man seine Tochter nicht mehr ernaehren kann durch die Vollstreckung aus Deutschland (Geburtsurkunde und Papel de Convivencia beilegen). Das kommt in Spanien naemlich beim Gericht gar nicht gut an, wenn man nach Deutschland ueberweisen soll und die eigenen in Spanien lebenden Kinder nicht ernaehren kann und das Geld hier fehlt!

ACHTUNG! Das deutsche Urteil fuer den KU kann nicht mehr angefochten werden, sondern nur die Vollstreckbarkeit in Spanien, denn die Vollstreckung und Pfaendung faellt unter spanische Hoheit und kann somit hier gestoppt werden!
Wenn das mal durch ist, dann kann einem das deutsche Urteil egal sein!

Uebrigens ermittelt der spanische Staatsanwalt nicht wegen des 170er in Deutschland oder der Anzeige, sondern nur, ob der Schuldner in Spanien noch irgendwo Geld bebunkert hat.
Wenn der weiss, es ist nichts mehr zu holen, ist es eh gelaufen und er wird brav seinen Bericht nach D schicken, das nix zu holen ist!

Und der Aufforderung, das du nach Deutschland zuruekkehren sollst um mehr zu verdienen, wuerde ich mit dem gestreckten Mittelfinger honorieren! Die haben sich in deine Privatangelegenheiten nicht einzumischen und wenn du in Timbuktu leben willst, ist das dein Bier.
Wenn das schriftlich vorliegen sollte, gleich mitnehmen zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht! Solche Einmischungen sehen die unheimlich gern (ironisch gemeint) und wird deinem Anliegen sehr helfen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#18
Niemand kann Dich zwingen, nach Deutschland zu gehen und dort Zwangsarbeit für die Ex zu verrichten. Das haben sie bei mir auch versucht, sind aber grandios gescheitert.

Wenn Du im Ausland weniger verdienst, dann muss das ein deutsches Gericht anerkennen.
Natürlich darfst Du Deine Arbeitszeit nicht um 50% reduzieren und Du darfst auch nicht mutwillig einen gut bezahlten Job aufgeben.

Du kannst Umgangskosten geltend machen, musst aber damit rechnen, dass die deutschen Richter Deinen Selbstbehalt reduzieren, weil sie meinen, dass das Leben außerhalb Deutschlands ach so billig ist.

Die Lösung lautet also:

1. Vollzeit arbeiten und alles tun, damit Du maximal verdienst (Ironisch gemeint)
2. Umgang in Deutschland beantragen (geht ohne Anwalt) und wahrnehmen
3. Unterhaltreduzierung in Deutschland beantragen (geht nur mit Anwalt)

Falls 1.-3. nicht klappt, hast Du es wenigstens versucht und kannst immer noch den Hasenfuß machen.

Ich rate immer, wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen, dann bist Du strafrechtlich aus der Schusslinie.
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#19
Eastwood,

die deutschen Richter koennen in Deutschland sonstwas ausurteilen, meinetwegen auch ein Gehalt des Schuldners von 20.000 Euro im Monat. Der deutsche Fetzen ist nur dann was wert, wenn der Schuldner in Deutschland wohnt und unter DEUTSCHE Vollstreckbarkeit faellt.

In Spanien aber faellt die Vollstreckbarkeit unter spanisches Recht und das unterscheidet sich wesentlich von der deutschen.
Hier kann man auslaendische Urteile ganz schnell fuer nicht vollstreckbar erklaeren lassen und hat dann seine Ruhe, denn das deutsche Uretil ist dann hier in Spanien nichts mehr wert.
Das ist es eben, was viele nicht kapieren und versuchen in Deutschland ein Unterhaltsurteil zu neutrailsieren, was selbst in Deutschland fast unmoeglich ist! Es ist einfach sinnlos zu versuchen, den deutschen Titel abaendern zu lassen, das wissen wir alle!

Deswegen den Kriegsschauplatz ins eigene Land verlagern und eine Unvollstreckbarkeit anstreben und "Liumar" hat hier sehr reele Chancen weil er noch eine weitere Tochter hat in Spanien und das ist sein groesstes Zugpferd!
Ich kann hier sogar fast mit 100%iger Sicherheit sagen, dass das Juzgado hier die deutschen Vollstreckungsversuche fuer nicht vollstreckbar erklaeren lassen wird!

Da muss er ansetzen und nicht in Deutschland!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#20
(08-10-2013, 05:02)gleichgesinnter schrieb: Eastwood,

In Spanien aber faellt die Vollstreckbarkeit unter spanisches Recht und das unterscheidet sich wesentlich von der deutschen.
Hier kann man auslaendische Urteile ganz schnell fuer nicht vollstreckbar erklaeren lassen und hat dann seine Ruhe, denn das deutsche Uretil ist dann hier in Spanien nichts mehr wert.
Das ist es eben, was viele nicht kapieren und versuchen in Deutschland ein Unterhaltsurteil zu neutrailsieren, was selbst in Deutschland fast unmoeglich ist! Es ist einfach sinnlos zu versuchen, den deutschen Titel abaendern zu lassen, das wissen wir alle!

Deswegen den Kriegsschauplatz ins eigene Land verlagern und eine Unvollstreckbarkeit anstreben und "Liumar" hat hier sehr reele Chancen weil er noch eine weitere Tochter hat in Spanien und das ist sein groesstes Zugpferd!
Ich kann hier sogar fast mit 100%iger Sicherheit sagen, dass das Juzgado hier die deutschen Vollstreckungsversuche fuer nicht vollstreckbar erklaeren lassen wird!

Da muss er ansetzen und nicht in Deutschland!

gleichgesinnter

Stimme Dir völlig zu, aber scheinbar haben die spanischen Behörden schon die Gehaltspfändung eingeleitet und dagegen wird sich @Liumar doch schon gewehrt haben (in Spanien!), oder etwa nicht?!

P.S.: ich habe erfolgreich "meinen" deutschen Titel abgeändert, wenn auch (noch) nicht ganz auf NULL - der monatliche Betrag ist aber "erträglich" fuer mich und bereitet mir wenig Kopfzerbrechen..
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#21
Hallo und vielen Dank für euer Interesse und Mühe in meiner Sache

ad "gleichgesinnter",

also habe gerade mit einen befreundeten Richter (leider nicht Familienrichter aber "Strafrichter") gesprochen.

Prinzipiell hast du recht wenn du schreibst, dass man hier durch eine Vollstreckungsgegenklage eine laufende Pfändung aussetzen kann. Aber der Hacken ist, sobald es eine Vollstreckungsklage aufgrund einer Unterhaltspflichtverletzung von Sorgeberechtigten ist, ist diese nicht so leicht abzuwenden. Des weiteren kann das Argument das die in Spanien verbliebene Tochter durch die Vollstreckung nicht ernährt werden kann dahin entkräftet werden, dass die K-Mutter ja auch finanziell zum Unterhalt beitragen kann.

Bliebe einzig das Argument der "Nichtanhörung" in Deutschland. Werde diesbezüglich mich erkundigen und berichten.

Nun als Spanier habe ich keine NIE-Nummer (numero de identificación extranjera") sondern eine NIF-Nummer (""numero de identificacion fiscal") und ohne die machst du nichts hier in Spanien, noch nicht mal ins Toilletenhäuschen gehen und schon gar nicht ein Konto eröffnen.

Nach Deutschland werde ich bezüglich des Kindesunterhaltes definitiv nicht gehen, völliger Murcks, indiskutabel.


ad Clint Eastwood: nun so richtig habe ich mich noch nicht gewehrt, da die Vollstreckumg erst seit 2 Monaten läuft und ich in der Zeit nicht hier in Spanien anwesend war. Aber die Abwehrmassnahmen laufen.
Du schreibst ich kann Umgangsrecht auch ohne Anwalt in Deutschland beantragen. Wie? Und wie hast du deinen Titel in Deutschland abgeändert?
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#22
(08-10-2013, 10:38)liumar schrieb: ad Clint Eastwood: nun so richtig habe ich mich noch nicht gewehrt, da die Vollstreckumg erst seit 2 Monaten läuft und ich in der Zeit nicht hier in Spanien anwesend war. Aber die Abwehrmassnahmen laufen.
Du schreibst ich kann Umgangsrecht auch ohne Anwalt in Deutschland beantragen. Wie? Und wie hast du deinen Titel in Deutschland abgeändert?

na dann wird es aber Zeit, worauf wartest Du?! Ich würde mir nicht ohne Widerstand zwei Gehälter weg pfänden lassen..

Umgang: einfach beim Familiengericht Umgang beantragen. Geht formlos und ohne Anwalt, sogar per Fax - einfach mal bei Gericht anrufen, da gibt es Rechtspfleger, die Dich kostenlos dabei unterstützen. Mache Dir Gedanken, wie Du Umgang wahrnehmen willst/kannst (Ferien). Gerichtskosten zahlen und dann auf eine Ladung zum Guetetermin warten. Dort vor Ort wird dann verhandelt.

Unterhalt: deutschen Anwalt beauftragen, eine Abänderun sklage anzustrengen. Dabei meine Ratschläge beachten. Vollzeit arbeiten, Job nicht mutwillig aufgeben, etc.. Auch schauen, ob Deine Exe mittlerweile was verdient (Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen, macht Dein Anwalt, bei Verweigerung, Auskunftsklage), Umgangskosten geltend machen, da Deine Ex die Kinder quasi nach D'land entführt hat, Unterhalt für Dein neues Kind ist natürlich auch vorrangig vor Exenunterhalt, bzw, kann den KU fur Deine bestehenden Kinder mildern, etc...
Das Schöne dabei ist: wenn Du heute um Auskunft anfragst und der Gerichtstermin ist im Februar 2014, dann gilt der ggf. reduzierte Unterhalt ab Oktober. Falls Du an einen dummen rosa Familienrichter gerätst, dann musst Du evtl. zum OLG gehen.
Kostet ein paar Tausender, aber könnte Deine auflaufenden Schulden begrenzen. Fahrten zu Gericht nach D'land immer mit Umgang verbinden. Gerichtstermine sind flexibel und passen sich Deinen Urlaubsplaenen an (war zumindest bei mir so)

Viel Glueck!
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#23
Das:

(08-10-2013, 16:28)Clint Eastwood schrieb: ... na dann wird es aber Zeit, worauf wartest Du?! Ich würde mir nicht ohne Widerstand zwei Gehälter weg pfänden lassen..

Umgang: einfach beim Familiengericht Umgang beantragen. Geht formlos und ohne Anwalt, sogar per Fax - einfach mal bei Gericht anrufen, da gibt es Rechtspfleger, die Dich kostenlos dabei unterstützen. Mache Dir Gedanken, wie Du Umgang wahrnehmen willst/kannst (Ferien). Gerichtskosten zahlen und dann auf eine Ladung zum Guetetermin warten. Dort vor Ort wird dann verhandelt.

Unterhalt: deutschen Anwalt beauftragen, eine Abänderun klage anzustrengen.

kann man nur komplett unterschreiben. Besonders hervorheben sollte man dabei auch dieses, in meinen Augen:

(08-10-2013, 16:28)Clint Eastwood schrieb: ... Auch schauen, ob Deine Exe mittlerweile was verdient (Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen, macht Dein Anwalt, bei Verweigerung, Auskunftsklage), Umgangskosten geltend machen, da Deine Ex die Kinder quasi nach D'land entführt hat, Unterhalt für Dein neues Kind ist natürlich auch vorrangig vor Exenunterhalt, bzw, kann den KU fur Deine bestehenden Kinder mildern, etc...

Auch von mir viel Glück
SgI
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#24
@gleichgesinnter

Wo finde ich dein Buch/download "Die neue Existenz"

Ich such und suche und suche....

Danke
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