27-08-2013, 19:43
Hallo, es handelt sich darum, vielleicht weiß jemand Rat? Wir sind mit dem RA nicht wirklich zufrieden..
Frau und Mann trennen sich. Am Anfang hat die Frau noch beide Kinder, nach ein paar Monaten ist der Sohn zu seinem Vater zurück. So haben beide Elternteile ein Kind. Sie einigen sich, daß keiner Unterhalt zahlt.
Einen Titel hat die Frau aber.
Inzwischen ist der Sohn schon 20 und die Tochter 15. Die Frau fordert nun rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt. Inzwischen ist klar, daß sie damals beim Jugendamt war. Es gab damals einen einmaligen Brief von denen, welchen der Mann nicht näher bewertete, da es ja die Vereinbarung zwischen denen gab, daß keiner Unterhalt zahlt. 2012 gab es dann wieder einen Schrieb vom Jugendamt. Die Frau selbst erwähnte bei persönlichen Telefonaten mit dem Mann nichts davon, obwohl er fragte, was es damit auf sich habe.
Und nun ist es soweit, daß ein REchtsanwalt ihrerseits auch eingeschaltet ist.
Wir wissen, daß es Urteile darüber gibt, daß man auch mit Titel den Unterhalt fürs Kind zeitnah einfordern muß.
Was kann der Mann tun?? Hat er nun eine Chance oder muß er zahlen, obwohl es nicht geht?
Frau und Mann trennen sich. Am Anfang hat die Frau noch beide Kinder, nach ein paar Monaten ist der Sohn zu seinem Vater zurück. So haben beide Elternteile ein Kind. Sie einigen sich, daß keiner Unterhalt zahlt.
Einen Titel hat die Frau aber.
Inzwischen ist der Sohn schon 20 und die Tochter 15. Die Frau fordert nun rückwirkend für 2 Jahre Unterhalt. Inzwischen ist klar, daß sie damals beim Jugendamt war. Es gab damals einen einmaligen Brief von denen, welchen der Mann nicht näher bewertete, da es ja die Vereinbarung zwischen denen gab, daß keiner Unterhalt zahlt. 2012 gab es dann wieder einen Schrieb vom Jugendamt. Die Frau selbst erwähnte bei persönlichen Telefonaten mit dem Mann nichts davon, obwohl er fragte, was es damit auf sich habe.
Und nun ist es soweit, daß ein REchtsanwalt ihrerseits auch eingeschaltet ist.
Wir wissen, daß es Urteile darüber gibt, daß man auch mit Titel den Unterhalt fürs Kind zeitnah einfordern muß.
Was kann der Mann tun?? Hat er nun eine Chance oder muß er zahlen, obwohl es nicht geht?