18-02-2015, 14:32
Nö, das Kindergeld wird erst bedarfsdeckend beim Kind angerechnet. Wenn der Bedarf des Kindes ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes gedeckt ist, wird das KG ganz oder teilweise bedarfsdeckend, so wie der Einzelfall dann eben liegt bei, in den meisten Fällen der Mutter, bedarfsdeckend angerechnet.
Das Kind fällt erst aus der BG heraus und kann dann sein ganzes Einkommen anrechnungsfrei behalten, und darum geht es ja, wenn der Bedarf komplett ohne das Kindergeld gedeckt ist.
Das Kind fällt erst aus der BG heraus und kann dann sein ganzes Einkommen anrechnungsfrei behalten, und darum geht es ja, wenn der Bedarf komplett ohne das Kindergeld gedeckt ist.