24-10-2015, 13:05
(24-10-2015, 11:53)the notorious iglu schrieb: mit dem Haftbefehl vor der Tür stand
wie Du ja schon richtig geschrieben hast den Haftbefehl beantragt der Gläubiger. Der GV kann dich nicht mehr Verhaften die Polizei schon die würde er sicher dann auch mitbringen.
Aber Du musst doch zugeben das die GV doch sehr zurückhaltend geworden sind. Vater Staat spart eine menge Kohle wenn sie die nicht mehr bezahlen brauchen und die nicht mit 55 in Rente ( Pension) gehen können.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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