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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#27
Hallo Leute

Heute lag eine Vorladung von den Rächern der Witwen und Verlassenen in meinem Briefkasten. Es wird mal wieder gegen mich ermittelt, in Sachen §170.

Das steht in dem netten Brief:

Sehr geehrter Herr Deliquent.

im Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat
Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 StGB ( fortdauernd ) zum Nachteil von xxx

blablabla, werde ich gebeten bald zu erscheinen, da es beabsichtigt ist mich als Beschuldigen zu vernehmen.

Ich dachte schon, meine Exfreundin liebt mich nicht mehr, da ich nichts mehr gehört habe, seitdem ich aus dem Knast bin und ich dem Jugendamt schrieb, dass es denen nichts angeht, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Gut, dass dies jetzt geklärt ist, sie denkt noch an mich und liebt mich noch.

Als Tatzeitpunkt wurde exakt der Tag angegeben, an den ich aus dem Gefängnis entlassen wurde, wo ich schon mal wegen dem 170er schmoren durfte. Bei dieser Verurteilung war ich abwesend, denn ich war als Uboot untergetaucht. Und so kam es, dass ein Versäumnisurteil ausgesprochen wurde. Bei einer Kontrolle wurde ich dann eines Tages geschnappt und sogleich in das nächste Gefängnis verfrachtet.

Fakten zu mir:
Ich bin nicht Leistungsfähig und kann mich grad so selber über Wasser halten. Ich befinde mich auch in diversen ärztlichen Behandlungen.

Zur Polizei will ich gehen und auch kooperieren. Geplant ist, dass ich die Aussage verweigere und denen nur meine wirtschaftliche Verhältnisse offenbare.

Bei der letzten 170er Verurteilung wo ich abwesend war, hab ich Bewährung kassiert und bin dann wegen Bewährungswiderruf eingefahren. Jetzt aber will ich mich verteidigen. Muss ich damit rechnen, dass ich wieder ins Gefängnis muss? Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Karl
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Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
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