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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#11
(06-02-2015, 15:07)p__ schrieb: Dann mach gar nichts. Die verlangen daraufhin die Vermögensauskunft. Musst du abgeben und dann bist du offiziell bankrott. Damit ist erst mal Ruhe, auch vor anderen Gläubigern.

So wird es kommen. Ist eh nur alles heiße Luft die von denen kommt.

Offtopic:
Das es so gekommen ist, dass ich inhaftiert wurde, ist mein Eigenverschulden. Weil ich total blockiert hab, nervlich bedingt. Wenn man seine Nerven behalten kann, muss es nicht soweit kommen. Aber es hat mir nicht geschadet muss ich zugeben. 3 Monate hab ich mit Fortbildung verbracht und ein Buch nach dem anderem verschlungen. Auch konnte ich dann in mich gehen und Seiten an mir entdecken, die ich vorher nicht kannte. Durch viel Lesen und Pläne schmieden, war mir nicht 1x da drinnen langweilig. Von den anderen Häftlingen hab ich mich distanziert, auch am Hofgang hab ich nur 5x teilgenommen. Aber nochmal brauch ich das nicht mehr und werde auch garantiert nicht mehr einfahren.

Trotz allem was passiert ist liebe ich Deutschland, dass ist meine Heimat und das lass ich mir nicht mehr von irgendwelchen unterbelichteten Beamten vermiesen. Den unnötigen Hass, den ich vorher hegte und der mich kaputt gemacht hat, den hab ich abgestriffen.
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 06-02-2015, 15:27
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