31-10-2014, 19:28
Hallo zusammen
Hier
http://openjur.de/u/670314.html
hat das OLG Hamm klar gestellt, dass man keine Leistungsfähigkeit aus ALG II und Nebenjob annehmen darf.
Die Leistungsfähigkeit richtet sich grundsätzlich nach einem Vollzeitjob.
In diesem Fall war es ein Beikoch, der brutto lt. OLG Hamm maximal 1387 € erzielen kann. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und 5 % berufsbedingter Aufwendungen blieb er unter dem notwendigen Selbstbehalt.
LG
Robert
Hier
http://openjur.de/u/670314.html
hat das OLG Hamm klar gestellt, dass man keine Leistungsfähigkeit aus ALG II und Nebenjob annehmen darf.
Die Leistungsfähigkeit richtet sich grundsätzlich nach einem Vollzeitjob.
In diesem Fall war es ein Beikoch, der brutto lt. OLG Hamm maximal 1387 € erzielen kann. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und 5 % berufsbedingter Aufwendungen blieb er unter dem notwendigen Selbstbehalt.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.