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Pfändung durch beglaubigte vollstreckbare Ausfertigung ?
#2
Es gibt drei Versionen:


Beglaubigte Abschrift f. den Vater, einfache u. vollstreckbare Urkunde f. die Mutter bzw. Kind.

Du brauchst das Original bzw. vollstreckbare Ausfertigung die muss in deinem Besitz sein dann dürfte auch nichts mehr passieren.

Lg
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RE: Pfändung durch beglaubigte vollstreckbare Ausfertigung ? - von Arminius - 21-10-2014, 14:40

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