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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#7
Offensichtlich hast du die Kernaussagen nicht richtig erfasst. Ab Volljährigkeit ist das Jugendamt operativ raus aus der Nummer. Du brauchst also keine Termine machen und da groß anreisen.

Du kannst das dann alles mit deinem Sohn regeln. Ich weise auch noch einmal darauf hin, das ein alter Titel, vor allem wenn er statisch ist, durchaus nicht nachteilig sein muss.
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RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

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