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Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung
#1
Was wollen die von mir? Ich bin momentan unter H4


Sehr geehrter Herr XXXX,

am 04.07.2014 stellte Frau XXXX für Ihr gemeinsames Kind XXXX, geb. am XX.XX.XXXX beim Landgatsamt XXXXXX, Jugendamt, Unterhaltsangelegenheiten, einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) vom 23. Juli 1979 (BGBI. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBI. I S. 1446).

Ein Unterhaltsanspruch Ihres Kindes geht für den Zeitraum der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen zusammen mit dem Auskunftsanspruch nach dem § 1605 BGB gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf das Land Sachen über, Außerdem werden auch für übergegangene Unterhaltsansprüche im Falle des Verzuges oder bei Rechtshängigkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über derm Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, verlangt.

Solange Sie eine fehlende oder geminderte Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der rechtssprechung des Bundesgerichtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichteinhaltung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG-Entbürokratisierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.

Sofern Sie Ihre Leistungsfähigkeit geltend machen möchten, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, mir Ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse mitzuteilen und nachzuweisen. Es ist von Ihnen auch darzulegen, dass Sie sich um ausreichendes Einkommen bemüht haben.

Gegenüber Minderjährigen besteht eine erhöhte Leistungspflicht. Das bedeutet, dass alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung eingesetzt und alle zumutbaren Maßnahmen unternommen werden müssen, um ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes besteht daher auch eine erweiterte Erwerbsobliegenheit zu Tätigkeiten auch unterhalb des Ausbildungsniveaus, Nebenbeschäftigungen und Überstunden. In zumutbaren Grenzen kann sowohl ein Orts- als auch ein Berufswechsel erlangt werden.

Im Falle der Erwerbslosigkeit werden für ernsthafte Erwerbsbemühungen monatlich 20-30 Bewerbungen gefordert.

Können Sie ausreichende bemühungen nicht darlegen, so muss ich bei gegebener Arbeitsfähigkeit ein fiktives Einkommen ansetzen, durch das zumindest der Unterhaltsvorschuss gesichert ist.

Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und mir bis zum 16.07.2014 zurückzusenden.

Der Vordruck entspricht demjenigen, den Sie auch im gerichtlichen Verfahren ausfüllen müssen, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Unterhaltspflicht bestreiten wollen.

Bitte teilen Sie auch mit, wann der Umgang erfolgt bzw. wie oft Sie Ihr Kind in der Regel betreuen.

In Höhe des sich aus der Auskunft ergebenden Kindesunterhaltes werden Sie hiermit beginnend ab 01.07.2014 in Verzug gesetzt.

Sie müssen den Vordruck nicht ausfüllen, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung in Höhe des derzeitigebn Leistungsbetrages von 133 € (erste Alterstufe, 0-5 Jahre) bzw. 180 € (zweite Altersstufe, 6-11 Jahre) anerkennen. In diesem Fall bitte ich Sie, zur Regelung der Zahlungsmodalitäten einen Termin mit dem Fachbereich Unterhaltsvorschuss zu vereinbaren.

Abschließend weise ich Sie daraufhin, dass ich für den Fall, dass Sie Ihre Leistungsfähigkeit nicht darlegen und beweisen und sich auch nicht zur Zahlung bereit erklären, gegen Sie Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vor dem Amtsgericht -Familiengericht- stellen werde. Mit Erteilung der Auskünfte ohne Einschaltung des gerichts ersparen Sie sich zusätzliche Kosten und Mühen.

Die Kosten des Verfahrens haben Sie im Falle der Nichterteilung der erbetenen Auskünfte auch dann zu tragen, wenn Sich nicht unterhaltspflichtig sind oder den Anspruch in diesem Verfahren sofort anerkennen.

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Das Kind (2 Jahre) kann ich sowieso nicht mehr sehen. Die entfernung ist zu weit. 450 Km.

Haßenfuss machen ist wahrscheinlich das beste, um sich was aufzubauen. Wie auch immer. Diesen psychodruck halte ich nicht mehr aus. Und die seite der KM ist sehr stark. Sie hat die notwendige unterstützung von alle Seiten.
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Nachrichten in diesem Thema
Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von JonDon - 13-07-2014, 21:21
RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von mimamause - 21-07-2014, 19:43
RE: Auskunftseruchen und Zahlungsaufforderung - von mimamause - 22-07-2014, 10:22
Zahlungsaufforderung International - von Mahatu - 24-07-2014, 08:33
RE: Schwarz auf Weiß - von JonDon - 03-09-2014, 18:34

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