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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#1
10 Jahre Partnerschaft, zwei minderjährige Kinder, Trennung, sie zieht um (30 km Entfernung) und möchte die Kinder mitnehmen, Wechselmodell wurde 08.2012 vom Gericht als vorläufige Lösung "angeordnet", aber...

die Berechnung des anteiligen Kindesunterhaltes krankt: Nach der Trennung hat sie ihren zweiten Job gekündigt und arbeitet nun 75% einer Vollzeitstelle. So "fehlen" bei ihr monatlich 400-700 Euro in der Berechnung. Sie hat bei 75% ein monatliches Nettoeinkommen von 1300 Euro. Mein bereinigtes Nettoeinkommen ist etwas höher. Wenn man von dieser Situation ausgeht, entsteht ein Missverhältnis und ich müsste 90% des Kindesunterhaltes tragen. Eine Erwerbsobliegenheit sieht die Richterin nicht. Muss ich dies so hinnehmen oder gibt es ein Urteil, dass da wieder etwas Gerechtigkeit herstellt?

In der Berechnung des anteiligen Kindesunterhaltes wird oft von 1200 Euro Selbstbehalt ausgegangen. Ist dies korrekt oder würde sich in unserer Situation der Selbstbehalt bei ihr verringern?

Dankbar für jeden Hinweis.
bluegene
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von bluegene - 26-06-2013, 18:31
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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