09-06-2014, 23:31
Liebe Mitstreiter,
nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht im Jahr 2012 hatten wir uns auf ein Wechselmodell geeinigt. Wir leben nun seit 2 Jahren mit unseren zwei Kindern (7/13) ein paritätisches Wechselmodell im Wochenrhythmus. Nachdem die Mutter 2013 ein zweites Mal einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellte und nun das Wechselmodell ablehnte, befinden wir uns im lösungsorientierten psychologischen Gutachten.
Es klingt wie Hohn für den Vater, denn im Rahmen des Gutachtens ist die Mutter (bei der ersten gemeinsamen Sitzung) nicht mehr gegen ein Wechselmodell, wenn bestimmte Bedingungen vom Vater erfüllt werden. Sie wünscht sich einen Telefontermin und einen Tanznachmittag in der Vaterwoche. Normalerweise hätte sich das Verfahren nun erledigt, da dies kein Problem für den Vater darstellt.
Vorschläge des Vaters für eine Elternvereinbarung werden diskutiert und bei der nächsten gemeinsamen Sitzung wird der Test einer 9/5 Regelung von der Mutter ins Spiel gebracht. Die Kinder sollen 9 Tage bei der Mutter bleiben und 5 Tage beim Vater. Dies wäre wegen der 30 km Entfernung besser für die Kinder und besser für deren soziale Kontakte. Der Ausgleich der fehlenden 4 Tage (4x26=104) soll über die Ferien laufen. Der Vater hätte dann die gesamten Ferien. Was wird hier gespielt? Ist dies eine weiterer Schritt im Rahmen der Salamitaktik?
Die Psychologin meinte, dies Form des paritätischen Wechselmodells hätte sich bei Entfernungen bewährt. Ich soll Bescheid geben, ob der 9/5 Test starten kann oder einen anderen Vorschlag bringen. Es ist nicht mehr lustig, denn der Wochenrhythmus hat sich aus meiner Sicht bewährt.
Wenn es keine Einigung gebe, weil ich den Test ablehne, müsste sie dem Gericht den Wohnort der Mutter als zukünftigen Hauptwohnort der Kinder empfehlen, da sie nun auch dort zur Schule gehen.
Gibt es Erfahrungen mit der 9/5-Regelung? Über jede Anregung zum Thema bin ich sehr glücklich?
Alles Gute
bluegene
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8789
nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht im Jahr 2012 hatten wir uns auf ein Wechselmodell geeinigt. Wir leben nun seit 2 Jahren mit unseren zwei Kindern (7/13) ein paritätisches Wechselmodell im Wochenrhythmus. Nachdem die Mutter 2013 ein zweites Mal einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellte und nun das Wechselmodell ablehnte, befinden wir uns im lösungsorientierten psychologischen Gutachten.
Es klingt wie Hohn für den Vater, denn im Rahmen des Gutachtens ist die Mutter (bei der ersten gemeinsamen Sitzung) nicht mehr gegen ein Wechselmodell, wenn bestimmte Bedingungen vom Vater erfüllt werden. Sie wünscht sich einen Telefontermin und einen Tanznachmittag in der Vaterwoche. Normalerweise hätte sich das Verfahren nun erledigt, da dies kein Problem für den Vater darstellt.
Vorschläge des Vaters für eine Elternvereinbarung werden diskutiert und bei der nächsten gemeinsamen Sitzung wird der Test einer 9/5 Regelung von der Mutter ins Spiel gebracht. Die Kinder sollen 9 Tage bei der Mutter bleiben und 5 Tage beim Vater. Dies wäre wegen der 30 km Entfernung besser für die Kinder und besser für deren soziale Kontakte. Der Ausgleich der fehlenden 4 Tage (4x26=104) soll über die Ferien laufen. Der Vater hätte dann die gesamten Ferien. Was wird hier gespielt? Ist dies eine weiterer Schritt im Rahmen der Salamitaktik?
Die Psychologin meinte, dies Form des paritätischen Wechselmodells hätte sich bei Entfernungen bewährt. Ich soll Bescheid geben, ob der 9/5 Test starten kann oder einen anderen Vorschlag bringen. Es ist nicht mehr lustig, denn der Wochenrhythmus hat sich aus meiner Sicht bewährt.
Wenn es keine Einigung gebe, weil ich den Test ablehne, müsste sie dem Gericht den Wohnort der Mutter als zukünftigen Hauptwohnort der Kinder empfehlen, da sie nun auch dort zur Schule gehen.
Gibt es Erfahrungen mit der 9/5-Regelung? Über jede Anregung zum Thema bin ich sehr glücklich?
Alles Gute
bluegene
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