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Verwirkung rückständigen Unterhalts
#2
Ich würde nicht davon ausgehen, dass eine Verwirkung vorliegt. Die Infos sind zwar sehr marginal, aber neben dem Zeitmoment muss auch ein Umstandsmoment greifen. Und das Umstandsmoment hebelt jeder Anwalt mit einer "ersichtlichen absehbaren Erfolglosigkeit des Vollstreckungsversuches" aus. Und wenn es das nicht ist, dann was anderes.
Du hast in meinem Statement geantwortet - und weil ich seit 18 Monaten Ähnliches durchlebe, kann ich Dir aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass es soooo einfach nicht ist, wie es sich in den BGH-Urteilen zunächst liest.
Wenn Du die Lust, die Zeit, die Kohle hast (keine VKH !), dann lies bei mir nach, wer mein Anwalt ist. Bisher ist der gut und pfiffig, soweit ich das beurteilen kann. Das Ergebnis bleibt aber noch abzuwarten.
(Und bitte das nicht als Werbung zu verstehen, ich habe nur noch nie so einen engagierten Anwalt unterhalb der BGH-Ebene erlebt.)
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 16:35
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von vorsichtiger - 18-04-2014, 17:14
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 18:01
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 19:52
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 22:44

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