11-04-2014, 12:38
Zum Problem selbst kann ich leider nicht weiterhelfen, aber mich macht es schon stutzig, dass du als der Hauptversicherte keine Auskünfte zu den Mitversicherten bekommen kannst. Es ist ja wohl davon auszugehen, dass du zumindest Teile der Sorge innehast, da das Kind bei dir versichert ist (wenn man der Argumentation des Abteilungsleiters folgen wollte, die KM müsse ja auch Sorgerecht haben, weil das Kind bei ihr lebt).
Andere Fragen wirft es auch noch auf:
- Laut Auskunft unserer örtlichen Meldebehörde ich ein doppelter Hauptwohnsitz durchaus möglich. Ggf. das nochmal nachprüfen?
- Ggf. könnte man auch nochmal nachforschen, ob nicht eine der besagten Stellen (JA, Gericht, Standesamt) doch eine Bestätigung über die gemeinsame Sorge ausstellen kann.
Es wäre ja ansonsten z.B. auch wenn du ein Dokument hättest, dass die gemeinsame Sorge beurkundet, stets eine aktuelle Urkunde nötig. Beispiel: Mein Mann war nicht mit der Ex verheiratet, gemeinsame Sorge besteht aber. Das Dokument ist aber von vor der Geburt. Da hat bisher auch noch niemals jemand nach einer "aktuelleren Urkunde" gefragt, obwohl es da ja genauso möglich wäre, dass die Sorge längst entzogen wurde.
Insgesamt sehe ich das übrigens als pure Schikane der Krankenkasse - die KM muss nix nachweisen, du aber schon... die sollen dir mal sagen, auf welcher Rechtsgrundlage sie dir eine Auskunft verweigern!
Andere Fragen wirft es auch noch auf:
- Laut Auskunft unserer örtlichen Meldebehörde ich ein doppelter Hauptwohnsitz durchaus möglich. Ggf. das nochmal nachprüfen?
- Ggf. könnte man auch nochmal nachforschen, ob nicht eine der besagten Stellen (JA, Gericht, Standesamt) doch eine Bestätigung über die gemeinsame Sorge ausstellen kann.
Es wäre ja ansonsten z.B. auch wenn du ein Dokument hättest, dass die gemeinsame Sorge beurkundet, stets eine aktuelle Urkunde nötig. Beispiel: Mein Mann war nicht mit der Ex verheiratet, gemeinsame Sorge besteht aber. Das Dokument ist aber von vor der Geburt. Da hat bisher auch noch niemals jemand nach einer "aktuelleren Urkunde" gefragt, obwohl es da ja genauso möglich wäre, dass die Sorge längst entzogen wurde.
Insgesamt sehe ich das übrigens als pure Schikane der Krankenkasse - die KM muss nix nachweisen, du aber schon... die sollen dir mal sagen, auf welcher Rechtsgrundlage sie dir eine Auskunft verweigern!