27-04-2017, 08:16
Schön, dass das Jugendamt nach dem kostenlosen Intensivkurs durch dich wenigstens in diesem Punkt wieder auf den Boden des Rechts zurückgefunden hat. Das BGH-Urteil ist eigentlich nichts besonderes, es spricht nur nochmal aus was schon in früheren Urteilen stand. Und es wird weithin zitiert, man hätte annehmen sollen dass ein Beistand mit Minimalqualifikation von solchen Sachverhalten weiss, das ist sein Beruf, dafür wird er bezahlt. Eine Ahnung haben die aber nur von Unterhaltsmaximierung.