Tatsächlich ist es doch so, dass die Kita ab dem Moment, da sich das Kind dort aufhält, die Betreuung übernimmt, also die Alltagssorge. Darauf hat man sich vertraglich geeinigt.
Im Falle von Umgang. bleibt das Kind in aller Regel solange dort, bis es vom Umgangselternteil abgeholt wird. Interessant wird es nun, wenn der betreuende Elternteil das Kind vorher abholt, um Eis essen zu gehen. Dadurch verzögert sich jedoch der Umgangsbeginn. Kann der Umgangselternteil von der Kita verlangen, das Kind an diesem Tag nicht an den anderen Elternteil herauszugeben?
An diesem Beispiel wird das Dilemma deutlich. Es ist wohl eine rechtliche Grauzone. Die Kita übernimmt nämlich für die Zeit des Kindesaufenthalts die Alltagssorge und gibt das Kind dann entsprechend der sorgerechtlichen Bestimmungen, auf Verlangen, an einen Elternteil zurück.
Nur mal so als Denkanstoß.
Dennoch ist es auch meiner Meinung nach wichtiger das Verhältnis zu den Einrichtungen, sei es Kita oder später Schule, positiv zu gestalten. Sonst gibts nämlich irgendwann auch keine Informationen mehr.
Im Falle von Umgang. bleibt das Kind in aller Regel solange dort, bis es vom Umgangselternteil abgeholt wird. Interessant wird es nun, wenn der betreuende Elternteil das Kind vorher abholt, um Eis essen zu gehen. Dadurch verzögert sich jedoch der Umgangsbeginn. Kann der Umgangselternteil von der Kita verlangen, das Kind an diesem Tag nicht an den anderen Elternteil herauszugeben?
An diesem Beispiel wird das Dilemma deutlich. Es ist wohl eine rechtliche Grauzone. Die Kita übernimmt nämlich für die Zeit des Kindesaufenthalts die Alltagssorge und gibt das Kind dann entsprechend der sorgerechtlichen Bestimmungen, auf Verlangen, an einen Elternteil zurück.
Nur mal so als Denkanstoß.
Dennoch ist es auch meiner Meinung nach wichtiger das Verhältnis zu den Einrichtungen, sei es Kita oder später Schule, positiv zu gestalten. Sonst gibts nämlich irgendwann auch keine Informationen mehr.