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Erklärung Pfändung / Pfändungsfreigrenze / Pfändungstabelle
#6
(06-11-2013, 12:57)Antragsgegner schrieb: Wenn der GV wegen dem TU kommt und nichts findet, wird er wahrscheinlich eine EV verlangen. Wer wird alles von der EV informiert? Eigentlich doch nur die Gegenseite, also sollte es noch nicht in der Schufa auftauchen, oder? Erst bei Kontopfändung wird die Bank es ja der Schufa melden.

Was passiert, wenn ich die EV nicht abgebe? Denke mal ich mache mich generell verdächtig Vermögen zu verschleiern oder zu verstecken, oder? Was könnte mir drohen außer Erzwingungshaft?

Seid dem 01.01.2013 heisst es Vermögensauskunft. Es wird dir eine Mitteilung über eine erfolgte Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zugestellt.
Das zustandige Amtsgericht deines Bundeslandes speichert alle Daten.
Automatisch wird mit allen bekannten Inkassounternehmen ein Datenaustausch stattfinden. Die Schufa brauch ich glaube ich an der Stelle gar nicht erwähnen.

Ausser Erzwingungshaft droht dir gar nichts...Vergiss aber nicht das die Haftanordnung in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wird.

Sowas erschwert die PI nur und vor allen Dingen beim 170er kann sich das ganz schnell Negativ auswirken.

Fazit: Immer kooperativ zeigen keine Munition liefern !Exclamation

Habe das gerade selber ganz frisch hinter mir
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RE: Erklärung Pfändung / Pfändungsfreigrenze / Pfändungstabelle - von Arminius - 06-11-2013, 13:14
RE: Hilfe bei Formulierung einer Lohnklage zum PfÜB gegen den AG - von the notorious iglu - 20-03-2014, 20:52
RE: Hilfe bei Formulierung einer Lohnklage zum PfÜB gegen den AG - von the notorious iglu - 20-03-2014, 21:17
RE: Hilfe bei Formulierung einer Lohnklage zum PfÜB gegen den AG - von the notorious iglu - 23-03-2014, 20:00

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